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Energia

Offshore-Windenergie: Gegen die Leistungsobergrenze

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12.09.2019 13:04

Der gesetzlich verordnete Deckel auf die Leistung soll die Strom-Überproduktion verhindern, welche die Grenzen der Leitungskapazität und des Strombedarfs sprengt. Das ist einsichtig, jedoch wurde offensichtlich dabei die Rechnung ohne Berücksichtigung der Leistungs-Dynamik der Windräder gemacht.

Die derzeit geltende kWh-bezogene Entschädigungszahlung hat den Sinn, den Investoren der Windparks eine Rendite („Return of Invest“) zu garantieren, falls starker Wind bläst, jedoch aus den o. g. Gründen die Windräder abgeschaltet werden müssen. Dies ist sinnvoll, jedoch wurde auch hier die Rechnung ohne Berücksichtigung der Leistungs-Dynamik der Windräder gemacht.

LÖSUNG: Da es sich beim Bau der Windräder um einmalige Investitionen handelt, genügt eine jährliche WINDUNABHÄNGIGE Entschädigungszahlung für eine angemessene Rendite. Dies kann am einfachsten über einen Deckel auf die geltenden kWh-bezogenen Zahlungen realisiert werden. Durch den „Deckeltausch“ reduziert sich der Zubau automatisch auf ein wirtschaftliches und damit auch technisch sinnvolles Maß.

ZIEL: Statt dem „Zocken“ auf die windabhängigen Entschädigungszahlungen entsteht ein Anreiz für eine volkswirtschaftlich sinnvolle Verwendung der Strom-Überschussproduktion – z. B. für den Bau von Anlagen zur Wasserstoff-Elektrolyse = „PowerToGas“.


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