Ortsferne Stromtrasse für Eggenstein-Leopoldshafen

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Bundesnetzagentur (BBPlG, Vorhaben 19)
1.136 Unterstützende

Der Petition wurde entsprochen

1.136 Unterstützende

Der Petition wurde entsprochen

  1. Gestartet 2017
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Erfolg

Die Petition war erfolgreich!

Neuigkeit lesen

08.02.2018, 14:38

Am 6.2.2018 fand die Antragskonferenz zum geplanten Ausbau statt.
Hier haben die Gemeinde Eggenstein-Leopoldshafen und die Bürgerinitiative erneut ihre Version einer Idealgestaltung unseres Trassenabschnittes beworben. Im Anschluss an unseren Redebeitrag haben wir außerdem eine anonymisierte Version unserer Petition übergeben können.

Somit sind die Wünsche und Forderungen auch auf diesem Wege endlich verfahrensrelevant eingebracht worden.

Im Kern sind unsere Grundforderungen nach einer Korridornutzung entlang der B36 und die Mitnahme aller Bestandsleitungen bekannt. Der aktuelle Verfahrensstand schließt eine Querung zwischen Eggenstein und Neureut jedoch aus nicht nachvollziehbaren Gründen aus. Hier führte eine Pauschalbewertung des Naturschutzgebietes ohne einer genauen Betrachtung des IST-Zustandes zu einem Trassenführungsausschluss. Auch diesen Punkt haben wir – neben diversen anderen Punkten – als Hauptkritik und Forderung nach einem erweiterten Untersuchungsrahmen angebracht. Ebenso haben wir eine Detailplanung im Bereich Bürgerpark eingefordert (auch diese ist bisher nicht dargelegt).

Inwieweit unsere Forderungen und Wünsche von der BundesNetzAgentur tatsächlich in den Untersuchungsrahmen aufgenommen werden ist bis zur Veröffentlichung dieser Daten durch die BNetzA nicht bewertbar.

Bis 20.2.2018 bietet sich JEDER PERSON die Möglichkeit alleine oder in Gruppen Einsprüche und Forderungen an die BNetzA zu senden. Vordrucke befinden sich hier:
strom-mast-frei.com/2018/02/06/frist-fuer-einsprueche-zum-aktuellen-antrag/
Diese dürfen gerne individualisiert werden (mindestens Adresse/Unterschrift :-)). Betroffenen Grundstückeigentümern empfehlen wir mangels rechtlicher Prüfung bereits jetzt einen Einspruch. Diese Positionen können nicht von der hier anhängenden Bürgerinitiative abgedeckt werden!


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