Bölge : Almanya
Vatandaşlık hakları

Paragraph § 177 StGB - Ja, ich will - und nur dann!

Dilekçe yönlendirildi
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages
192 Destekleyici 188 İçinde Almanya

Dilekçe alıcısı cevap vermedi.

192 Destekleyici 188 İçinde Almanya

Dilekçe alıcısı cevap vermedi.

  1. Başladı 2020
  2. Koleksiyon tamamlandı
  3. 17.11.2021 Tarihinde gönderildi
  4. Diyalog
  5. Başarısız

27.01.2024 02:11

Liebe Unterstützende,
der Petent oder die Petentin hat innerhalb der letzten 24 Monate nach dem Einreichen der Petition keine Neuigkeiten erstellt und den Status nicht geändert. openPetition geht davon aus, dass der Petitionsempfänger nicht reagiert hat.

Wir bedanken uns herzlich für Ihr Engagement und die Unterstützung,
Ihr openPetition-Team


26.01.2022 11:00

Liebe Unterstützende,

das Anliegen wurde an den zuständigen Petitionsausschuss weitergeleitet und hat das Geschäftszeichen 4-20-07-49121-000787 erhalten. Wir werden Sie auf dem Laufenden halten und regelmäßig über Neuigkeiten informieren.


17.11.2021 11:10


openPetition hat die von Ihnen unterstützte Petition offiziell im Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages eingereicht. Jetzt ist die Politik dran: Über Mitteilungen des Petitionsausschusses werden wir Sie auf dem Laufenden halten und transparent in den Petitionsneuigkeiten veröffentlichen.

Als Bürgerlobby vertreten wir die Interessen von Bürgerinnen und Bürgern. Petitionen, die auf unserer Plattform starten, sollen einen formalen Beteiligungsprozess anstoßen. Deswegen helfen wir unseren Petenten, dass ihre Anliegen eingereicht und behandelt werden.


Mit besten Grüßen,
das Team von openPetition


22.06.2020 17:02

Nach einer kritischen Auseinandersetzung auch mit Vereinen habe ich folgende Änderungen vorgenommen:
Ich habe bei der Beschreibung folgenden Wortlaut herausgenommen: ".. alkoholisierte und berauschte Menschen...", sowie "berauschte, apathische … Menschen" und "...ob sie betrunken oder auf der Clubtoilette eingeschlafen ist...". Es ist wohl so, dass alkoholisierte, berauschte und schlafende Betroffene gesetzlich geschützt sind.
Mit dazu genommen habe ich: "... oder eine Reaktion zeigen, die TäterInnen als Nein deuten." Dies habe ich geändert, damit klar wird, dass auch andere Reaktionen zählen, die als Nein gedeutet werden können.
Ebenso aus dem Text genommen habe ich einen Wortlaut bei der Begründung: "...für die Verurteilung.." ("Es ist dann nicht mehr entscheidend für die Verurteilung, ob der/die sexuell missbrauchte Betroffene unpassende Kleidung...."). So bleibt offen, für wen es entscheiden ist.


Neuer Petitionstext: Der Paragraph § 177 StGB setzt das Strafmaß bei einer Vergewaltigung, sexueller Nötigung und sexuellen Übergriffen fest:
„(1) Wer gegen den erkennbaren Willen einer anderen Person sexuelle Handlungen an dieser Person vornimmt oder von ihr vornehmen lässt oder diese Person zur Vornahme oder Duldung sexueller Handlungen an oder von einem Dritten vornimmt, wird mit einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.“
…gegen den erkennbaren Willen…?
Das bedeutet, dass die TäterInnen erkennen müssen, was der Wille des Opfers ist oder sein könnte, nach dem Prinzip „NEIN heißt NEIN“.
Es gibt Menschen, die aus ihrer Unsicherheit, aus ihrer Schüchternheit sich nicht trauen, einen Willen zu äußern und zu zeigen.
Sie verhalten sich passiv, wenn es zu einem Übergriff kommt und liefern sich während der Tat den TäterInnen aus.
Da sie aber während der Tat nicht erkennbar ihren Willen zu einem Nein gezeigt haben, so dass ein objektiver Dritter wie ein Richter das auch erkennen kann, kann ein Prozess ohne Strafe enden. Für schüchterne, unsichere oder passive Menschen entfaltet das Gesetz so keinen Schutz.
2019 wurden über 9000 Menschen vergewaltigt, Betroffene sind zum größten Teil Frauen.
70.000 Fälle von Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung wurden verübt, Betroffene sind zum größten Teil Frauen.
Eine Vergewaltigung kann schwere psychische und physische Folgeschäden haben. Eine Vergewaltigung ist ein traumatisches Erlebnis. Die Folgen und Leiden nach einer Vergewaltigung können ein Leben lang anhalten.
Unsichere, ängstliche, kindliche, naive, schüchterne, junge, alkoholisierte, betäubte sehr junge und schwache Menschen, können eben oft nicht einen erkennbaren Willen äußern.
So wie das Gesetz gemacht ist, schützt es TäterInnen.
So wie das Gesetz gemacht ist, schützt es nicht Betroffene, hauptsächlich Frauen.
Diese Petition möchte das ändern.
**Ich setze mich dafür ein, dass der Wortlaut des Gesetzes so geändert wird, dass es das Prinzip „JA heißt JA“ umsetzt:**
**(1) Wer ohne erkennbare Zustimmung einer anderen Person sexuelle Handlungen an dieser Person vornimmt oder von ihr vornehmen lässt oder diese Person zur Vornahme oder Duldung sexueller Handlungen an oder von einem Dritten vornimmt, wird mit einer Freiheitstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.**


Neue Begründung: Macht das einen Unterschied?
Ja, es macht einen Unterschied!
Denn KEIN NEIN ist noch kein JA.
Bei dem „NEIN heißt NEIN“-Grundsatz liegt der Fokus auf den Betroffenen – sie müssen erkennbar NEIN sagen, sich laut und deutlich wehren. wehren oder eine Reaktion zeigen, die TäterInnen als Nein deuten!
Dabei entfällt, dass TäterInnen bewusst Machtmissbrauch betreiben. Und dass TäterInnen berauschte, apathische und unsichere, manipulierte Menschen oder Menschen unter Angst, Schock und Gruppenzwang, bewusst ausnutzen.
In solchen Situationen fehlt ein klares NEIN des Betroffenen.
Ändert sich das Prinzip auf einen „JA heißt JA“-Grundsatz, dann müssen Personen, die Sex miteinander haben möchten, sichergehen, dass der Sex auf Gegenseitigkeit beruht. Diese Vorgehensweise verschafft Menschen Klarheit in einer solchen Situation. So schützt die Regelung Menschen, die nicht selbstbewusst genug sind, um klar NEIN zu sagen, gesetzlich schon vor der Tat.
Aber auch bei einem Prozess macht es einen Unterschied. Denn der/die Betroffene muss jetzt nicht mehr beweisen, dass sie/er NEIN gesagt hat, gelogen hat oder sich nicht genug gewehrt hat. Anstatt dessen werden die TäterInnen befragt, wie sie zu dem Einvernehmen, zu der Zustimmung gekommen sind.
Es ist dann nicht mehr entscheidend für die Verurteilung, entscheidend, ob der/die sexuell missbrauchte Betroffene unpassende Kleidung anhatte, wo sie sich bewegt hat, hat und zu welcher Uhrzeit, ob sie betrunken war und auf der Couch oder der Clubtoilette eingeschlafen ist.
Uhrzeit.
Das Prinzip der Zustimmung und des Fragens unseres Einvernehmens ist uns aus vielen Bereichen vertraut. Vor Operationen, im Datenschutz, bei der Anfertigung von Fotografien, dass Fremde unsere Wohnung betreten dürfen – überall im Alltag müssen wir bei wichtigen Dingen unsere Zustimmung geben.
Es ist unverständlich und widersinnig, dass es ausgerechnet bei unserem Körper anders sein soll.
Deshalb ist es notwendig, dass wenn Menschen miteinander Sex haben möchten, vorher alle Beteiligten zu einer erkenntlichen Zustimmung, zu einem Einvernehmen gekommen sind.
**Es braucht ein JA!**
Denn: wer nicht eindeutig JA zum Sex sagt, meint NEIN!
**Passivität ist kein Einverständnis!**

Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 72 (70 in Deutschland)


15.06.2020 18:39

Ich habe ein fehlendes Wort ergänzt : "Monate".


Neuer Petitionstext: Der Paragraph § 177 StGB setzt das Strafmaß bei einer Vergewaltigung, sexueller Nötigung und sexuellen Übergriffen fest:
„(1) Wer gegen den erkennbaren Willen einer anderen Person sexuelle Handlungen an dieser Person vornimmt oder von ihr vornehmen lässt oder diese Person zur Vornahme oder Duldung sexueller Handlungen an oder von einem Dritten vornimmt, wird mit einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.“
…gegen den erkennbaren Willen…?
Das bedeutet, dass die TäterInnen erkennen müssen, was der Wille des Opfers ist oder sein könnte, nach dem Prinzip „NEIN heißt NEIN“.
Es gibt Menschen, die aus ihrer Unsicherheit, aus ihrer Schüchternheit sich nicht trauen, einen Willen zu äußern und zu zeigen.
Sie verhalten sich passiv, wenn es zu einem Übergriff kommt und liefern sich während der Tat den TäterInnen aus.
Da sie aber während der Tat nicht erkennbar ihren Willen zu einem Nein gezeigt haben, so dass ein objektiver Dritter wie ein Richter das auch erkennen kann, kann ein Prozess ohne Strafe enden. Für schüchterne, unsichere oder passive Menschen entfaltet das Gesetz so keinen Schutz.
2019 wurden über 9000 Menschen vergewaltigt, Betroffene sind zum größten Teil Frauen.
70.000 Fälle von Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung wurden verübt, Betroffene sind zum größten Teil Frauen.
Eine Vergewaltigung kann schwere psychische und physische Folgeschäden haben. Eine Vergewaltigung ist ein traumatisches Erlebnis. Die Folgen und Leiden nach einer Vergewaltigung können ein Leben lang anhalten.
Unsichere, ängstliche, kindliche, naive, schüchterne, junge, alkoholisierte, betäubte und schwache Menschen, können eben oft nicht einen erkennbaren Willen äußern.
So wie das Gesetz gemacht ist, schützt es TäterInnen.
So wie das Gesetz gemacht ist, schützt es nicht Betroffene, hauptsächlich Frauen.
Diese Petition möchte das ändern.
**Ich setze mich dafür ein, dass der Wortlaut des Gesetzes so geändert wird, dass es das Prinzip „JA heißt JA“ umsetzt:**
**(1) Wer ohne erkennbare Zustimmung einer anderen Person sexuelle Handlungen an dieser Person vornimmt oder von ihr vornehmen lässt oder diese Person zur Vornahme oder Duldung sexueller Handlungen an oder von einem Dritten vornimmt, wird mit einer Freiheitstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.**

Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 26 (25 in Deutschland)


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