schlechte Nachrichten: Der Petitionsausschuss hat über das Anliegen der Petition beraten. Der Petition konnte nicht entsprochen werden. Die Stellungnahme finden Sie im Anhang.
das Anliegen wurde an den zuständigen Petitionsausschuss weitergeleitet und hat das Geschäftszeichen E 2898/20 erhalten. Wir werden Sie auf dem Laufenden halten und regelmäßig über Neuigkeiten informieren.
openPetition hat die von Ihnen unterstützte Petition offiziell im Petitionsausschuss von Saarland eingereicht. Jetzt ist die Politik dran: Über Mitteilungen des Petitionsausschusses werden wir Sie auf dem Laufenden halten und transparent in den Petitionsneuigkeiten veröffentlichen.
Als Bürgerlobby vertreten wir die Interessen von Bürgerinnen und Bürgern. Petitionen, die auf unserer Plattform starten, sollen einen formalen Beteiligungsprozess anstoßen. Deswegen helfen wir unseren Petenten, dass ihre Anliegen eingereicht und behandelt werden.
Das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes hat die Beschwerde leider auch abgewiesen. Somit bleibt nur zu hoffen, dass diese Petition Gehör bekommt. Bitte teilt sie so viel es geht und animiert die Menschen dazu zu unterschreiben.
Im wesentlichen hat das Gericht darauf abgestellt, dass die Planung bekannt gemacht worden sei und damit ein Verstoßes gegen das Rücksichtnahmegebot nicht vorliege. Bekanntmachung 10 Tage vor Baubeginn ist aus unserer Sicht eine Zumutung!
Ein Link zum Antrag auf Erlass wurde eingefügt, um die Seriosität der Petition zu unterstreichen.
Neue Begründung:
Nach den ersten Protesten von Betroffenen gegen die neue Verkehrsregelung an der Kreuzung Vorstadt-/Keplerstraße erklärt die Landeshauptstadt Saarbrücken, dass die Installierung einer Ampelanlage schon lange bekannt gewesen sei. Das ist nur die halbe Wahrheit.
Als vor ein paar Jahren wegen Bauarbeiten im Zusammenhang mit der Aktion „Barock trifft Moderne“ rund um Ludwigsplatz und Eisenbahnstraße an gleicher Stelle eine provisorische Ampelanlage eingerichtet wurde, war beiläufig die Rede davon, dass diese dauerhaft installiert werden soll. Ein Zeitpunkt wurde nicht genannt. Wovon aber nie die Rede war, dass im Zuge der baulichen Maßnahmen alle 14 Parkplätze zwischen den Anwesen Vorstadtstraße 57 bis 61 entfallen werden. Dies wurde den Betroffenen am 1. September 2022 per Briefkasten-Einwurf-Rundschreiben mitgeteilt – elf Tage vor Baubeginn!
Diese ohne Rücksprache mit den Hauseigentümern und Gewerbetreibenden am Schreibtisch getroffene Entscheidung, sollte sie realisiert werden, hat fatale Folgen. Zum einen wird die Postagentur, die täglich von 10 bis 20 Lieferfahrzeugen angefahren und von ca. 500 Kunden frequentiert wird, die zum Teil auf Kurzparkplätze angewiesen sind, in ihrer Existenz bedroht. Aber auch die benachbarten Unternehmen Atelier Nuance und Saar Chef, die auf Laufkundschaft angewiesen sind, werden die negativen Folgen zu spüren bekommen.
Der Protest gegen die Umbaumaßnahmen an der Kreuzung Vorstadt-/Keplerstraße ist nicht nur im eigenen Interesse aller Alt-Saarbrücker Bürgerinnen und Bürger – er ist auch ein Akt der Solidarität mit den Gewerbetreibenden, die unter den aktuellen Energie-Problemen ohnehin gebeutelt sind.
Ein Antrag auf Erlaß wurde an das Verwaltungsgericht geschickt.
Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 17 (15 in Saarland)
Die Petition stand im Konflikt mit Punkt der Nutzungsbedingungen und wurde deshalb pausiert. Inzwischen wurde die Petition überarbeitet, erneut durch die Redaktion von openPetition geprüft und freigeschaltet.
Aktuell ist die Baustelle mit temporärer Ampel und Verkehrsführung aufgebaut, aber Arbeiten scheinen nicht stattzufinden. Die Stadt ist über den Antrag auf Erlaß einer einstweiligen Anordnung an das Verwaltungsgericht des Saarlandes informiert. Wir erwarten heute eine Entscheidung diesbezüglich vom Gericht.
Aktuell ist die Baustelle mit temporärer Ampel und Verkehrsführung aufgebaut, aber Arbeiten scheinen nicht stattzufinden. Die Stadt ist über den Antrag auf Erlaß einer einstweiligen Anordnung an das Verwaltungsgericht des Saarlandes informiert. Wir erwarten heute eine Entscheidung diesbezüglich vom Gericht.
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