05.08.2026, 09:10
Ich habe den Passus bezüglich des Mindestabstands rausgenommen.
Neuer Petitionstext:
Das geplante Gebäude darf so nicht gebaut werden. Der Mindestabstand von 3 Metern zu unserem Grundstück wird gemäß den uns vorliegenden Planunterlagen, die aktuell sind, nach unserer Meinung nicht eingehalten.
Hiermit erheben wir, Bewohner des Lehmgrubenwegs, Einspruch gegen das geplante Bauvorhaben in unserer Nachbarschaft.
Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 7 (6 in Teningen)
04.08.2026, 15:38
Ich habe den Passus eingefügt, dass der Grenzabstand unserer Meinung nach nzu gering ist. Den Passus bezüglich des Abwassers hatte ich bereits geändert.
Neuer Petitionstext:
Das geplante Gebäude darf so nicht gebaut werden. Der Mindestabstand von 3 Metern zu unserem Grundstück wird gemäß den uns vorliegenden Planunterlagen, die aktuell sind, nach unserer Meinung nicht eingehalten.
Hiermit erheben wir, Bewohner des Lehmgrubenwegs, Einspruch gegen das geplante Bauvorhaben in unserer Nachbarschaft.
Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 7 (6 in Teningen)
04.08.2026, 13:42
Ich habe den Passus mit dem Mindestabstand geändert und den Passus mit dem Abwassersystem rausgenommen
Neuer Petitionstext:
Das geplante Gebäude darf so nicht gebaut werden. DieDer AbständeMindestabstand sindvon 3 Metern zu geringunserem undGrundstück daswird Gebäudegemäß vielden zuuns hoch.vorliegenden Es soll ein dreistöckiges Gebäude mit 10 Wohnungen und ca. 650qm Wohnfläche entstehen. Das ist fürPlanunterlagen, die jetzigenaktuell Bewohnersind, desnicht Lehmgrubenwegs unzumutbar.eingehalten.
Hiermit erheben wir, Bewohner des Lehmgrubenwegs, Einspruch gegen das geplante Bauvorhaben in unserer Nachbarschaft.
Neue Begründung: - Es handelt sich um ein dreistöckiges Mehrfamilienhaus mit 10 Wohneinheiten und 650qm Wohnfläche.. Das ist für die jetzigen Bewohner des Lehmgrubenwegs unzumutbar. Die Privatsphäre von Andreas & Tamara Spürgin wäre erheblich eingeschränkt, da die Bewohner des Neubaus in fast alle Zimmer blicken könnten. Eine dauerhafte Verdunkelung der Räume durch dauerhaftes Schließen der Schlagläden, um zu verhindern, dass wir bei Tätigkeiten in unserem Haus beobachtet werden, ist unzumutbar.
- Das Bauvorhaben stellt eine erhebliche Belästigung für uns dar, da die geplante Bauhöhe die Aussicht vom Grundstück von Andreas Spürgin erheblich
einschränkenverschatten würde.Die Leustung der Photovoltaik-Anlage würde deutlich sinken, was auf Dauer einen erheblichen finanziellen Schaden bedeuten würde. - Des Weiteren könnte der geplante Neubau zu erhöhtem und unzumutbarem Verkehrsaufkommen in unserer ruhigen Wohngegend führen.
- Außerdem wurden wir nicht über den geplanten Beginn des Bauvorhabens informiert, sondern werden nun vor vollendete Tatsachen gestellt!
Frau Spürgin betreibt auf dem Grundstück Lehmgrubenweg 3 eine Massagepraxis. Es bestehen daher erhebliche Bedenken, dass sich die VerkehrslageLage so entwickelt, dass Kunden ausbleiben und dem Ehepaar Spürgin dadurch ein erheblicher materielle Schaden entsteht. Auch könnten durch die Bautätigkeit erhebliche Beeinträchtigungen für die Geschäftstätigkeit von Frau Spürgin entstehen.
Rechtsgrundlage: Gemäß §10 Abs. 1 des Baugesetzbuches sind betroffene Nachbarn berechtigt, Einspruch gegen ein Bauvorhaben einzulegen, wenn dieses ihre Rechte unzumutbar beeinträchtigt
Gegenargumente: Die geplanten Bauarbeiten würden nicht nur unsere Privatsphäre beeinträchtigen, sondern auch die Werte unserer Grundstückse negativ beeinflussen. Des Weiteren wurde bei der ursprünglichen Planung versäumt, die Auswirkungen des Bauprojekts auf das örtliche Abwassersystem zu berücksichtigen, was zu erheblichem Schaden für die gesamte Nachbarschaft führen könnte.
Alternative Vorschläge: Anstatt den geplanten Neubau durchzuführen, schlagen wir vor, dass alternative Standorte in Betracht gezogen werden, die weniger negative Auswirkungen auf die betroffene Nachbarschaft haben. Des Weiteren sollten umfangreiche Maßnahmen ergriffen werden, um die negativen Folgen des Bauprojekts, wie die Einschränkung der Aussicht und die zusätzliche Verkehrslast, zu minimieren
Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 7 (6 in Teningen)