Region: Teningen

Petition gegen den Neubau eines Flüchtlingsheims in Teningen-Lehmgrubenweg

Petition richtet sich an:
Bürgermeister Berthold Schuler mit Landratsamt

8 Unterschriften

Die Petition wurde vom Petenten zurückgezogen

8 Unterschriften

Die Petition wurde vom Petenten zurückgezogen

  1. Gestartet 03.08.2026
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

Petition richtet sich an: Bürgermeister Berthold Schuler mit Landratsamt

Das geplante Gebäude darf so nicht gebaut werden.

Hiermit erheben wir, Bewohner des Lehmgrubenwegs, Einspruch gegen das geplante Bauvorhaben in unserer Nachbarschaft.

Begründung

  • Es handelt sich um ein dreistöckiges Mehrfamilienhaus mit 10 Wohneinheiten und 650qm Wohnfläche. Das ist für die jetzigen Bewohner des Lehmgrubenwegs unzumutbar. Die Privatsphäre von Andreas & Tamara Spürgin wäre erheblich eingeschränkt, da die Bewohner des Neubaus in fast alle Zimmer blicken könnten. Eine dauerhafte Verdunkelung der Räume durch dauerhaftes Schließen der Schlagläden, um zu verhindern, dass wir bei Tätigkeiten in unserem Haus beobachtet werden, ist unzumutbar.
  • Das Bauvorhaben stellt eine erhebliche Belästigung für uns dar, da die geplante Bauhöhe die Aussicht vom Grundstück von Andreas Spürgin erheblich verschatten würde.Die Leustung der Photovoltaik-Anlage würde deutlich sinken, was auf Dauer einen erheblichen finanziellen Schaden bedeuten würde.
  • Des Weiteren könnte der geplante Neubau zu erhöhtem und unzumutbarem Verkehrsaufkommen in unserer ruhigen Wohngegend führen.
  • Außerdem wurden wir nicht über den geplanten Beginn des Bauvorhabens informiert, sondern werden nun vor vollendete Tatsachen gestellt!

Frau Spürgin betreibt auf dem Grundstück Lehmgrubenweg 3 eine Massagepraxis. Es bestehen daher erhebliche Bedenken, dass sich die Lage so entwickelt, dass Kunden ausbleiben und dem Ehepaar Spürgin dadurch ein erheblicher materielle Schaden entsteht. Auch könnten durch die Bautätigkeit erhebliche Beeinträchtigungen für die Geschäftstätigkeit von Frau Spürgin entstehen.

Rechtsgrundlage: Gemäß §10 Abs. 1 des Baugesetzbuches sind betroffene Nachbarn berechtigt, Einspruch gegen ein Bauvorhaben einzulegen, wenn dieses ihre Rechte unzumutbar beeinträchtigt

Gegenargumente: Die geplanten Bauarbeiten würden nicht nur unsere Privatsphäre beeinträchtigen, sondern auch die Werte unserer Grundstückse negativ beeinflussen.

Alternative Vorschläge: Anstatt den geplanten Neubau durchzuführen, schlagen wir vor, dass alternative Standorte in Betracht gezogen werden, die weniger negative Auswirkungen auf die betroffene Nachbarschaft haben. Des Weiteren sollten umfangreiche Maßnahmen ergriffen werden, um die negativen Folgen des Bauprojekts, wie die Einschränkung der Aussicht und die zusätzliche Verkehrslast, zu minimieren

Vielen Dank für Ihre Unterstützung, Andreas Spürgin, Teningen
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Angaben zur Petition

Petition gestartet: 03.08.2026
Sammlung endet: 02.02.2027
Region: Teningen
Kategorie: Bauen

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