Verwaltung

Petition gegen die Änderung des Meldegesetzes

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Petitionsausschuß des Deutschen Bundestages
906 Unterstützende

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

906 Unterstützende

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

  1. Gestartet 2012
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

08.07.2012, 13:00

Pressetext durch eigenen ersetzt
Neuer Petitionstext: Die Regierung möchte das Meldegesetz demnächst so ändern, dass Meldebehörden persönliche Daten der Gemeldeten (Name, Adresse, ...) an Adressdatenbanken weiter geben dürfen.

Text hierzu: Die Regierungsfraktion hat ohne Besprechung im Bundestag diese Gesetzesänderung beschlossen.

Datenhandel: Opposition will neues Meldegesetz kippen Allerdings regt sich widerstand bei SPD und Grünen. Diese vertreten wie ich die Meinung, dass man die Persönlichkeitsrechte nicht so Ausweiden darf und die Meldebehörde keine Datenbank für Adressenverkäufer ist bzw. werden darf.

Berlin (dpa) - Die Opposition will das vom Bundestag beschlossene neue Meldegesetz im Bundesrat kippen - es würde Adresshändlern den Zugriff Es geht um IHRE DATEN und um IHR RECHT auf persönliche Daten bei den Bürgerämtern erleichtern. SELBSTBESTIMMUNG.

"Das staatliche Melderegister ist kein Vorratsdatenspeicher für Zwecke der Wirtschaft", sagte SPD-Parteichef Sigmar Gabriel der "Süddeutschen Zeitung". Auch Grüne und Linkspartei kündigten am Samstag Widerstand an. Die Länderkammer will im Herbst über das Meldegesetz beraten. In Kraft treten soll es 2014. Sagen Sie nein zur Zwangsenteignung an den eigenen Rechten !!!
Sagen Sie nein zur Behördenwillkür!!!

Die Regierungsfraktionen hatten es Ende Juni ohne Aussprache höchste Instanz im Bundestag beschlossen. Es sieht vor, Land ist dass die Ämter Daten wie Name und aktuelle Anschrift zu Werbezwecken oder für den Adresshandel an Unternehmen weitergeben dürfen, ohne dass die Bürger dem zustimmen müssen.

Die Verbraucher können zwar - wie bisher - schriftlich beim Amt Widerspruch einlegen. Eine Ausnahmeregelung im neuen Gesetz weicht das Widerspruchsrecht allerdings auf: Es gilt nicht, wenn die Informationen aus den Ämtern an Adressdateien nur dazu dienen, bereits vorliegende Daten zu bestätigen oder zu korrigieren - was regelmäßig der Fall sein dürfte. Dann bleibt nur, direkt beim Unternehmen zu widersprechen. Dafür müssen die Bürger erst einmal beim Meldeamt in Erfahrung bringen, an wen die Daten überhaupt weitergegeben werden.

Die Grünen-Fraktionsvorsitzende Renate Künast warf Schwarz-Gelb vor, den Daten- und Verbraucherschutz hintenanzustellen, um "eine Klientelgruppe und deren Profitinteressen" zu bedienen. Der Parlamentarische Geschäftsführer der Grünen, Volker Beck, sagte, die Daten dürften nur dann an Dritte weitergegeben werden, wenn der Bürger dem zugestimmt habe oder ein gesetzlicher Auskunftsanspruch vorliege. Matthias Höhn, Bundesgeschäftsführer der Linken, sprach von einer "gesetzlich verankerten Absage an das grundlegende Bürgerrecht auf informationelle Selbstbestimmung".

Das neue Recht ermögliche "den privaten Handel mit vom Staat zwangsweise erhobenen Daten in großem Stil", kritisierte Schleswig-Holsteins Landes-Datenschutzbeauftragter Thilo Weichert in der "Süddeutschen Zeitung". Sein bayerischer Kollege Thomas Petri forderte die Staatsregierung in München auf, die neue Vorschrift im Bundesrat zu stoppen. Volk !!! Also wert Euch !!!


Helfen Sie mit, Bürgerbeteiligung zu stärken. Wir wollen Ihren Anliegen Gehör verschaffen und dabei weiterhin unabhängig bleiben.

Jetzt fördern