wir möchten uns herzlich für Ihre wertvolle Unterstützung bedanken und Sie ein letztes Mal informieren.
Wie bereits berichtet, wurde auf unsere Nachfrage zum Stand der eingereichten Petition mit einer schnippischen E-Mail im Auftrag von Bürgermeister Christ, gesendet von der Geschäftsstelle des Gemeinderates, geantwortet. Dafür, dass der Gemeinderat das Hauptorgan der Stadt sein soll, ist das eine schwache Vorstellung. Es wäre zu erwarten gewesen, eine mit 459 Unterschriften eingereichte Petition auch schriftlich zu beantworten. Aber wahrscheinlich haben wir eine zu hohe Erwartungshaltung bezüglich Bürgernähe und Bürgerfreundlichkeit, oder wir leben einfach in der falschen Stadt.
Ausblick
Doch wo es Schatten gibt, ist auch Licht. Am 6. Juli wählt Gernsbach einen neuen Bürgermeister. In einem persönlichen und sehr angenehmen Gespräch hatten wir die Möglichkeit, den Bürgermeisterkandidaten Herrn Christian Wagner kennenzulernen. Wir konnten ihm unseren Standpunkt und das Begehren nach Privatsphäre und Sicherheit näherbringen. Herr Wagner signalisierte uns sein Verständnis und möchte, falls er zum Bürgermeister gewählt wird, dieses Thema im Gemeinderat wieder auf die Tagesordnung setzen. Außerdem sieht er die Möglichkeit, den Passus in der Begründung der Einfriedungssatzung, welcher die erhöhte Anforderung der Privatsphäre gerade bei Doppel- und Reihenhäusern hervorhebt, weiter auszulegen oder hierfür gesonderte Regelungen zu schaffen.
Mit freundlichen Grüßen,
Initiative für Privatsphäre und Sicherheit in privaten Grundstücken
Liebe Unterstützerinnen und Unterstützer,
auf meiner Nachfrage zum Bearbeitungsstand der Petition erhielten wir folgende E-Mail:
"Sehr geehrter Herr Gerlach,
danke für Ihre Nachricht. Herr BM Christ hat mich gebeten Ihnen zu antworten.
Sie erkundigen sich nach dem Bearbeitungsstand Ihres Anliegens bzgl. der Änderung der Einfriedungssatzung.
Hier verweise ich auf die öffentliche Gemeinderatssitzung vom März: Herr BM Christ hat Ihnen im Rahmen der Übergabe Ihrer Unterschriften mitgeteilt, dass der Gemeinderat überwiegend die Auffassung vertritt, dass an der bisherigen Satzung festgehalten werden soll. Da die Satzung somit nicht geändert wird, gibt es logischerweise auch keine weitere Bearbeitung Ihrer Petition."
Für uns natürlich sehr enttäuschend. Die Petition zur Änderung der Einfriedungssatzung ist an dem Gemeinderat gerichtet und nicht an dem Bürgermeister. Dieser hat nur eine Stimme im Gemeinderat. Es ist durchaus üblich und bürgerfreundlich und zu erwarten, dass wir auf eine schriftlich eingereichte Petition eine schriftliche Stellungnahme vom Gemeinderat erwarten können. Aber anscheinend nicht bei der Stadt Gernsbach.
Artikel 17 des Grundgesetzes garantiert das Recht, sich schriftlich mit Bitten oder Beschwerden an die zuständigen Stellen und die Volksvertretung zu wenden. Dies schließt auch Kommunen und deren Gemeinderäte ein.
Die kurze Stellungnahme vom Herrn Christ bei der Übergabe der Petition hat nach unserer Auffassung allenfalls seine persönliche Meinung widergespiegelt.
Wenn 459 Stimmen kein Grund sind, sich mit diesem Thema noch einmal eingehend zu befassen, ist dieses Gremium fehl am Platze! Die Bürgerinnen und Bürger von Gernsbach wählen den Gemeinderat und nicht umgekehrt. Auch wenn die Wahl noch 4 Jahre in der Zukunft liegt.
Anfänglich haben wir noch geglaubt, dass es auf kommunaler Ebene noch Politik von Bürgern für Bürger gibt. Von diesem naiven Gedanken mussten wir uns leider verabschieden. Es ist der gleiche Sumpf wie in der Landes- und Bundespolitik. Hier geht es gar nicht mehr um die Ängste und Bedürfnisse der Bürger. Vielmehr hat man
Angst einer Petition nachzugeben, da vielleicht dann weitere in anderen Angelegenheiten folgen könnten. Außerdem scheinen auch so manche "Egos" von Gemeinderäten im Wege zu stehen, die natürlich so viel besser wissen was schön aussieht und für die Bürgerinnen und Bürger von Gernsbach richtig und gut ist. Aber auch die nächste Gemeinderatswahl wird kommen. Dieses Jahr wählen wir erst einmal den Bürgermeister. Mittlerweile gibt es ja auch einen Gegenkandidaten.
Mit freundlichen Grüßen,
Initiative für Privatsphäre und Sicherheit in privaten Grundstücken
Liebe Unterstützerinnen und Unterstützer,
wir möchten uns herzlich für Ihre wertvolle Unterstützung bedanken! Gemeinsam haben wir ein wichtiges Zeichen für Privatsphäre und Sicherheit in Gernsbach gesetzt.
Aktueller Stand:
Heute haben wir die Petition in einer öffentlichen Gemeinderatssitzung an Herrn Bürgermeister Christ übergeben und die Dringlichkeit unseres Anliegens betont. Leider stießen wir auf eine erwartbare ablehnende Haltung. Herr Bürgermeister Christ verteidigt die bestehende Einfriedungssatzung, und eine Kompromissbereitschaft schien nicht erkennbar. Der Eindruck entstand, dass der Gemeinderat in dieser Frage bereits festgelegt ist.
Unsere Entschlossenheit:
Trotz dieser ersten Reaktion geben wir nicht auf. Wir sind zuversichtlich, dass der Gemeinderat die Bedeutung unserer Forderungen nochmals überdenken wird. Wie heißt es so schön: „Wo ein Wille ist, ist ein Weg.“
Ausblick und nächste Schritte:
Ein Lichtblick ist die Bürgermeisterwahl im Juli 2025. Dies bietet uns die Möglichkeit, unser Anliegen erneut mit Nachdruck vorzubringen. Wir werden die Entwicklungen genau beobachten und Sie über weitere Schritte informieren.
Wie Sie weiterhin helfen können:
• Bleiben Sie informiert: Folgen Sie uns für Updates und Informationen.
• Verbreiten Sie die Botschaft: Teilen Sie die Petition und unsere Anliegen in Ihrem Netzwerk.
• Engagieren Sie sich: Beteiligen Sie sich an zukünftigen Aktionen.
Gemeinsam können wir etwas bewegen!
Mit freundlichen Grüßen,
Initiative für Privatsphäre und Sicherheit in privaten Grundstücken
Betreff: Petition zur Änderung der Einfriedungssatzung – Aktueller Stand und weitere
Schritte
Sehr geehrte Unterzeichnerinnen und Unterzeichner der Petition,
wir möchten uns heute herzlich für Ihre Unterstützung bedanken und Sie über den aktuellen
Stand unserer Initiative informieren.
Erfolgreiche Unterschriftensammlung
Bisher haben wir 449 Unterschriften sammeln können, davon 417 aus Gernsbach – ein
beeindruckendes Ergebnis!
Öffentliche Gemeinderatssitzung
Am 27. Januar haben wir in einer öffentlichen Gemeinderatssitzung unsere Petition
vorgestellt und die Gründe für unser Anliegen ausführlich dargelegt. Dabei haben wir
insbesondere die Aspekte Sicherheit und Privatsphäre der Bürgerinnen und Bürger betont und
den Bürgermeister sowie den Gemeinderat gebeten, diese Anliegen ernst zu nehmen.
Gesprächsbereitschaft des Bürgermeisters
Der Bürgermeister signalisierte daraufhin Gesprächsbereitschaft. Im Anschluss an die Sitzung
kam es zu einem – eher zufälligen – Treffen mit dem Bürgermeister und zwei Gemeinderäten
in einem nahegelegenen Restaurant.
Unangemessenes Verhalten
Leider mussten wir dort (unserer Meinung nach) ein wenig wertschätzendes Gespräch der drei
Herren über unsere Petition mithören. Äußerungen wie "Plastikzäune" und "keine Bereitschaft
zur Änderung der Satzung" fielen. Daraufhin sahen wir uns gezwungen, das Gespräch zu
unterbrechen und den Bürgermeister auf die aus unserer Sicht unangemessene Art und Weise
der Äußerungen aufmerksam zu machen.
Treffen mit dem Bürgermeister
Am 11. Februar hatten wir einen Termin beim Bürgermeister, bei dem wir unser Anliegen im
Beisein einer Mitarbeiterin des Baurechtsamts noch einmal ausführlich diskutieren konnten.
Dabei wurde jedoch deutlich, dass der Bürgermeister und ein Großteil des Gemeinderats
keine Notwendigkeit für eine Änderung der Satzung sehen.
Vorwurf der Willkür
Wir haben den Eindruck, dass hier einzelne Ansichten und Befindlichkeiten auf die ganze
Stadt projiziert werden und weiterhin an der bestehenden Einfriedungsordnung festgehalten
wird, ohne die Nöte der Bürgerinnen und Bürger ausreichend zu berücksichtigen. Wo ein
Wille ist, ist bekanntlich ein Weg – wo kein Wille ist, gibt es Ausreden.
Wir haben zudem darauf hingewiesen, dass die Stadtverwaltung in einigen Fällen selbst gegen
die bestehende Satzung verstößt (z.B. bei der Einfriedung der Realschule Gernsbach, des
Jugendhauses, der Alten Post und des Kindergartens Fliegenpilz).
Unterstützung durch einzelne Gemeinderäte
Erfreulicherweise gibt es jedoch auch einige wenige Gemeinderäte, die unsere Petition
unterstützen und dies sogar mit ihrer Unterschrift bekräftigt haben. Einige von ihnen sind
unserer Einladung gefolgt, um sich die Situation vor Ort anzusehen.
Nächste Schritte
Wir möchten die Petition mit den gesammelten Unterschriften in der öffentlichen Sitzung des
Gemeinderates am 24. März 2025 um 18:00 Uhr im großen Sitzungssaal übergeben.
Wir bitten alle Unterstützerinnen und Unterstützer, uns bei der Übergabe zahlreich zu
begleiten. Ihre Anwesenheit kann den Gemeinderat möglicherweise stärker beeindrucken als
die reinen Unterschriften.
Ausblick
Im Jahr 2025 wird ein neuer Bürgermeister gewählt. Dies könnte eine Chance sein, die
Thematik erneut aufzurollen.
Vielen Dank für Ihr Interesse und Ihre Unterstützung!
Mit freundlichen Grüßen,
Initiative für Privatsphäre und Sicherheit in privaten Grundstücken
Hinzufügen eines Link zu der Einfriedungssatzung. Verbesserung Bauschriften in Bauvorschriften.
Neuer Titel: Petition zur Änderung der Satzung „Örtliche BauschriftenBauvorschriften zu Einfriedungen §2“ in 76593 Gernsbach
Neuer Petitionstext:
Sehr geehrte Gemeinderätinnen und Gemeinderäte,Wir, die unterzeichnenden Bürgerinnen und Bürger von Gernsbach, fordern eine Anpassung der Satzung „Örtliche BauschriftenBauvorschriften zu Einfriedungen“ §2. Die derzeit geltende maximale Höhe von 1,5 Metern bei offenen und lebenden Einfriedungen sowie 1,0 Meter bei geschlossenen Einfriedungen erweist sich in vielerlei Hinsicht als unzureichend. Eine Erhöhung der genannten Einfriedungen auf 1,8 Meter würde mehr Privatsphäre, erhöhte Sicherheit, Lärm und Immissionsschutz und bessere Abgrenzung von Grundstücken bewirken.Als Einfriedung wird die Abgrenzung der Grundstücke durch Zäune oder Hecken bezeichnet. Als Beispiel für eine erlaubte offene Einfriedung wäre ein Doppelstabmattenzaun ohne Sichtschutzstreifen bis maximal 1,5 Meter Höhe.
Begründung:- Sichtschutz: Mehr Privatsphäre und Schutz vor neugierigen Blicken. Gerade in einer modernen Leistungsgesellschaft in welcher wir leben, ist es von Nöten, einen Rückzugsort zur Entspannung zu haben um neue Energie zu tanken. Durch zu niedrige Einfriedungen und immer kleinere Grundstücke ist dies nicht gegeben und die Lebensqualität sinkt erheblich.- Sicherheit: Abschreckung gegen Einbrüche, Schutz von Kindern und Haustieren. Steigerung des Sicherheitsgefühls bei Bürgerinnen und Bürgern.- Lärmreduzierung: Dämpfung von Straßenlärm oder Lärm von Nachbarn. Reduzierung der Abgas Immissionen auf den Grundstücken.- Gestaltungsfreiheit: Erlaubt eine größere Vielfalt an Gestaltungsmöglichkeiten für Zäune und Hecken und führt somit zur Wertsteigerung der Immobilien.Forderung:Wir fordern eine Änderung der Satzung „Örtliche BauschriftenBauvorschriften zu Einfriedungen“ §2, sodass eine maximale Höhe von 1,8 Metern bei geschlossenen und offenen Einfriedungen sowie lebenden Einfriedungen (Hecken) zulässig ist.Wir fordern den Gemeinderat auf, die Petition ernst zu nehmen und die vorgeschlagenen Änderungen umzusetzen.
Wir bedanken uns bei dem Gemeinderat und den Unterzeichnern für die Aufmerksamkeit.
Neue Begründung:
Letztes Jahr erhielt ein kleiner Teil der Anwohner im Wohngebiet "Kleine Au" vom Baurechtsamt der Stadt Gernsbach die Aufforderung zum Rückbau ihrer geschlossenen Einfriedungen (WPC Zäune), da sie die maximale Höhe von 1,0 Metern überschreiten. Wir finden, dass sich die maximalen Höhen der Zäune und Hecken als unzureichend erweisen. Wir besitzen nur ein sehr kleines Grundstück. Der Abstand von der Terrasse zur Straße beträgt gerade einmal 4,0 Meter. Jeder vorübergehende Passant kann ungehindert auf die Terrasse schauen. Wir finden, dass dies ein großer Einschnitt in die Privatsphäre ist und die Lebensqualität herab setzt. Jeder Mensch sollte das Recht auf angemessener und ungestörter Entspannung haben. Höhere Zäune geben auch ein höheres Sicherheitsgefühl. Ein Zaun oder Hecke von 1,8 Meter kann nicht so schnell überwunden werden als ein Zaun mit einer Höhe von 1,0 Metern. Im Landesrecht Baden-Württemberg sind Einfriedungen mit einer maximalen Höhe von 1,8 Metern erlaubt. Jedoch hat die Stadt Gernsbach eine eigene Satzung geschaffen. Viele Anwohner im Wohngebiet "Kleine Au" und in den angrenzenden Wohngebieten haben höhere Grundstücksbegrenzungen als erlaubt sind. Die Aufforderung zum Rückbau erhielten jedoch nur wenige Anwohner. Wir finden dass hier das Baurechtsamt gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verstößt und fordern, dass die Aufforderung zum Rückbau der Einfriedungen zurückgenommen wird.
Link zu "Örtliche Bauvorschriften zu Einfriedungen" inclusive Geltungsbereiche:Einfriedungssatzung.pdf
Neues Zeichnungsende: 18.07.2025 Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 164 (138 in Gernsbach)