01/23/2025, 16:52
Hinzufügen eines Link zu der Einfriedungssatzung. Verbesserung Bauschriften in Bauvorschriften.
Neuer Titel: Petition zur Änderung der Satzung „Örtliche BauschriftenBauvorschriften zu Einfriedungen §2“ in 76593 Gernsbach
Neuer Petitionstext:
Sehr geehrte Gemeinderätinnen und Gemeinderäte,Wir, die unterzeichnenden Bürgerinnen und Bürger von Gernsbach, fordern eine Anpassung der Satzung „Örtliche BauschriftenBauvorschriften zu Einfriedungen“ §2. Die derzeit geltende maximale Höhe von 1,5 Metern bei offenen und lebenden Einfriedungen sowie 1,0 Meter bei geschlossenen Einfriedungen erweist sich in vielerlei Hinsicht als unzureichend. Eine Erhöhung der genannten Einfriedungen auf 1,8 Meter würde mehr Privatsphäre, erhöhte Sicherheit, Lärm und Immissionsschutz und bessere Abgrenzung von Grundstücken bewirken.Als Einfriedung wird die Abgrenzung der Grundstücke durch Zäune oder Hecken bezeichnet. Als Beispiel für eine erlaubte offene Einfriedung wäre ein Doppelstabmattenzaun ohne Sichtschutzstreifen bis maximal 1,5 Meter Höhe.
Begründung:- Sichtschutz: Mehr Privatsphäre und Schutz vor neugierigen Blicken. Gerade in einer modernen Leistungsgesellschaft in welcher wir leben, ist es von Nöten, einen Rückzugsort zur Entspannung zu haben um neue Energie zu tanken. Durch zu niedrige Einfriedungen und immer kleinere Grundstücke ist dies nicht gegeben und die Lebensqualität sinkt erheblich.- Sicherheit: Abschreckung gegen Einbrüche, Schutz von Kindern und Haustieren. Steigerung des Sicherheitsgefühls bei Bürgerinnen und Bürgern.- Lärmreduzierung: Dämpfung von Straßenlärm oder Lärm von Nachbarn. Reduzierung der Abgas Immissionen auf den Grundstücken.- Gestaltungsfreiheit: Erlaubt eine größere Vielfalt an Gestaltungsmöglichkeiten für Zäune und Hecken und führt somit zur Wertsteigerung der Immobilien.Forderung:Wir fordern eine Änderung der Satzung „Örtliche BauschriftenBauvorschriften zu Einfriedungen“ §2, sodass eine maximale Höhe von 1,8 Metern bei geschlossenen und offenen Einfriedungen sowie lebenden Einfriedungen (Hecken) zulässig ist.Wir fordern den Gemeinderat auf, die Petition ernst zu nehmen und die vorgeschlagenen Änderungen umzusetzen.
Wir bedanken uns bei dem Gemeinderat und den Unterzeichnern für die Aufmerksamkeit.
Neue Begründung:
Letztes Jahr erhielt ein kleiner Teil der Anwohner im Wohngebiet "Kleine Au" vom Baurechtsamt der Stadt Gernsbach die Aufforderung zum Rückbau ihrer geschlossenen Einfriedungen (WPC Zäune), da sie die maximale Höhe von 1,0 Metern überschreiten. Wir finden, dass sich die maximalen Höhen der Zäune und Hecken als unzureichend erweisen. Wir besitzen nur ein sehr kleines Grundstück. Der Abstand von der Terrasse zur Straße beträgt gerade einmal 4,0 Meter. Jeder vorübergehende Passant kann ungehindert auf die Terrasse schauen. Wir finden, dass dies ein großer Einschnitt in die Privatsphäre ist und die Lebensqualität herab setzt. Jeder Mensch sollte das Recht auf angemessener und ungestörter Entspannung haben. Höhere Zäune geben auch ein höheres Sicherheitsgefühl. Ein Zaun oder Hecke von 1,8 Meter kann nicht so schnell überwunden werden als ein Zaun mit einer Höhe von 1,0 Metern. Im Landesrecht Baden-Württemberg sind Einfriedungen mit einer maximalen Höhe von 1,8 Metern erlaubt. Jedoch hat die Stadt Gernsbach eine eigene Satzung geschaffen. Viele Anwohner im Wohngebiet "Kleine Au" und in den angrenzenden Wohngebieten haben höhere Grundstücksbegrenzungen als erlaubt sind. Die Aufforderung zum Rückbau erhielten jedoch nur wenige Anwohner. Wir finden dass hier das Baurechtsamt gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verstößt und fordern, dass die Aufforderung zum Rückbau der Einfriedungen zurückgenommen wird.
Link zu "Örtliche Bauvorschriften zu Einfriedungen" inclusive Geltungsbereiche:Einfriedungssatzung.pdf
Neues Zeichnungsende: 18.07.2025
Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 164 (138 in Gernsbach)