Piirkond : Gernsbach

Petition zur Änderung der Satzung „Örtliche Bauvorschriften zu Einfriedungen §2“ in 76593 Gernsbach

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Gemeinderat

459 allkirjad

Petitsiooni ei rahuldatud

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  1. Algatatud jaanuar 2025
  2. Kogumine valmis
  3. Esitatud 24.3.2025
  4. Dialoog
  5. Lõppenud

Petitsioon on adresseeritud: Gemeinderat

Sehr geehrte Gemeinderätinnen und Gemeinderäte,
Wir, die unterzeichnenden Bürgerinnen und Bürger von Gernsbach, fordern eine Anpassung der Satzung „Örtliche Bauvorschriften zu Einfriedungen“ §2. Die derzeit geltende maximale Höhe von 1,5 Metern bei offenen und lebenden Einfriedungen sowie 1,0 Meter bei geschlossenen Einfriedungen erweist sich in vielerlei Hinsicht als unzureichend. Eine Erhöhung der genannten Einfriedungen auf 1,8 Meter würde mehr Privatsphäre, erhöhte Sicherheit, Lärm und Immissionsschutz und bessere Abgrenzung von Grundstücken bewirken.
Als Einfriedung wird die Abgrenzung der Grundstücke durch Zäune oder Hecken bezeichnet. Als Beispiel für eine erlaubte offene Einfriedung wäre ein Doppelstabmattenzaun ohne Sichtschutzstreifen bis maximal 1,5 Meter Höhe.

Begründung:
-         Sichtschutz: Mehr Privatsphäre und Schutz vor neugierigen Blicken. Gerade in einer modernen Leistungsgesellschaft in welcher wir leben, ist es von Nöten, einen Rückzugsort zur Entspannung zu haben um neue Energie zu tanken. Durch zu niedrige Einfriedungen und immer kleinere Grundstücke ist dies nicht gegeben und die Lebensqualität sinkt erheblich.
-         Sicherheit: Abschreckung gegen Einbrüche, Schutz von Kindern und Haustieren. Steigerung des Sicherheitsgefühls bei Bürgerinnen und Bürgern.
-         Lärmreduzierung: Dämpfung von Straßenlärm oder Lärm von Nachbarn. Reduzierung der Abgas Immissionen auf den Grundstücken.
-         Gestaltungsfreiheit: Erlaubt eine größere Vielfalt an Gestaltungsmöglichkeiten für Zäune und Hecken und führt somit zur Wertsteigerung der Immobilien.
Forderung:
Wir fordern eine Änderung der Satzung „Örtliche Bauvorschriften zu Einfriedungen“ §2, sodass eine maximale Höhe von 1,8 Metern bei geschlossenen und offenen Einfriedungen sowie lebenden Einfriedungen (Hecken) zulässig ist.
Wir fordern den Gemeinderat auf, die Petition ernst zu nehmen und die vorgeschlagenen Änderungen umzusetzen.

Wir bedanken uns bei dem Gemeinderat und den Unterzeichnern für die Aufmerksamkeit.

Selgitus

Letztes Jahr erhielt ein kleiner Teil der Anwohner im Wohngebiet "Kleine Au" vom Baurechtsamt der Stadt Gernsbach die Aufforderung zum Rückbau ihrer geschlossenen Einfriedungen (WPC Zäune), da sie die maximale Höhe von 1,0 Metern überschreiten. Wir finden, dass sich die maximalen Höhen der Zäune und Hecken als unzureichend erweisen. Wir besitzen nur ein sehr kleines Grundstück. Der Abstand von der Terrasse zur Straße beträgt gerade einmal 4,0 Meter. Jeder vorübergehende Passant kann ungehindert auf die Terrasse schauen. Wir finden, dass dies ein großer Einschnitt in die Privatsphäre ist und die Lebensqualität herab setzt. Jeder Mensch sollte das Recht auf angemessener und ungestörter Entspannung haben. Höhere Zäune geben auch ein höheres Sicherheitsgefühl. Ein Zaun oder Hecke von 1,8 Meter kann nicht so schnell überwunden werden als ein Zaun mit einer Höhe von 1,0 Metern. Im Landesrecht Baden-Württemberg sind Einfriedungen mit einer maximalen Höhe von 1,8 Metern erlaubt. Jedoch hat die Stadt Gernsbach eine eigene Satzung geschaffen. Viele Anwohner im Wohngebiet "Kleine Au" und in den angrenzenden Wohngebieten haben höhere Grundstücksbegrenzungen als erlaubt sind. Die Aufforderung zum Rückbau erhielten jedoch nur wenige Anwohner. Wir finden dass hier das Baurechtsamt gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verstößt und fordern, dass die Aufforderung zum Rückbau der Einfriedungen zurückgenommen wird.

Link zu "Örtliche Bauvorschriften zu Einfriedungen" inclusive Geltungsbereiche:
Einfriedungssatzung.pdf

Täname teid toetuse eest, Michael Gerlach, Gernsbach
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Petitsioon algatatud: 19.01.2025
Kogumine lõpeb: 18.07.2025
Piirkond : Gernsbach
teema: Ehitus

uudised

  • Liebe Unterstützerinnen und Unterstützer,

    wir möchten uns herzlich für Ihre wertvolle Unterstützung bedanken und Sie ein letztes Mal informieren.

    Wie bereits berichtet, wurde auf unsere Nachfrage zum Stand der eingereichten Petition mit einer schnippischen E-Mail im Auftrag von Bürgermeister Christ, gesendet von der Geschäftsstelle des Gemeinderates, geantwortet. Dafür, dass der Gemeinderat das Hauptorgan der Stadt sein soll, ist das eine schwache Vorstellung. Es wäre zu erwarten gewesen, eine mit 459 Unterschriften eingereichte Petition auch schriftlich zu beantworten. Aber wahrscheinlich haben wir eine zu hohe Erwartungshaltung bezüglich Bürgernähe und Bürgerfreundlichkeit, oder wir leben einfach in der falschen Stadt.

    Ausblick
    Doch wo es Schatten gibt, ist auch Licht. Am 6. Juli wählt Gernsbach einen neuen Bürgermeister. In einem persönlichen und sehr angenehmen Gespräch hatten wir die Möglichkeit, den Bürgermeisterkandidaten Herrn Christian Wagner kennenzulernen. Wir konnten ihm unseren Standpunkt und das Begehren nach Privatsphäre und Sicherheit näherbringen. Herr Wagner signalisierte uns sein Verständnis und möchte, falls er zum Bürgermeister gewählt wird, dieses Thema im Gemeinderat wieder auf die Tagesordnung setzen. Außerdem sieht er die Möglichkeit, den Passus in der Begründung der Einfriedungssatzung, welcher die erhöhte Anforderung der Privatsphäre gerade bei Doppel- und Reihenhäusern hervorhebt, weiter auszulegen oder hierfür gesonderte Regelungen zu schaffen.

    Mit freundlichen Grüßen,
    Initiative für Privatsphäre und Sicherheit in privaten Grundstücken
  • Liebe Unterstützerinnen und Unterstützer,
    auf meiner Nachfrage zum Bearbeitungsstand der Petition erhielten wir folgende E-Mail:

    "Sehr geehrter Herr Gerlach,

    danke für Ihre Nachricht. Herr BM Christ hat mich gebeten Ihnen zu antworten.

    Sie erkundigen sich nach dem Bearbeitungsstand Ihres Anliegens bzgl. der Änderung der Einfriedungssatzung.

    Hier verweise ich auf die öffentliche Gemeinderatssitzung vom März: Herr BM Christ hat Ihnen im Rahmen der Übergabe Ihrer Unterschriften mitgeteilt, dass der Gemeinderat überwiegend die Auffassung vertritt, dass an der bisherigen Satzung festgehalten werden soll. Da die Satzung somit nicht geändert wird, gibt es logischerweise auch keine weitere Bearbeitung Ihrer Petition."

    Für uns natürlich sehr enttäuschend. Die Petition zur Änderung der Einfriedungssatzung ist an dem Gemeinderat gerichtet und nicht an dem Bürgermeister. Dieser hat nur eine Stimme im Gemeinderat. Es ist durchaus üblich und bürgerfreundlich und zu erwarten, dass wir auf eine schriftlich eingereichte Petition eine schriftliche Stellungnahme vom Gemeinderat erwarten können. Aber anscheinend nicht bei der Stadt Gernsbach.
    Artikel 17 des Grundgesetzes garantiert das Recht, sich schriftlich mit Bitten oder Beschwerden an die zuständigen Stellen und die Volksvertretung zu wenden. Dies schließt auch Kommunen und deren Gemeinderäte ein.
    Die kurze Stellungnahme vom Herrn Christ bei der Übergabe der Petition hat nach unserer Auffassung allenfalls seine persönliche Meinung widergespiegelt.
    Wenn 459 Stimmen kein Grund sind, sich mit diesem Thema noch einmal eingehend zu befassen, ist dieses Gremium fehl am Platze! Die Bürgerinnen und Bürger von Gernsbach wählen den Gemeinderat und nicht umgekehrt. Auch wenn die Wahl noch 4 Jahre in der Zukunft liegt.
    Anfänglich haben wir noch geglaubt, dass es auf kommunaler Ebene noch Politik von Bürgern für Bürger gibt. Von diesem naiven Gedanken mussten wir uns leider verabschieden. Es ist der gleiche Sumpf wie in der Landes- und Bundespolitik. Hier geht es gar nicht mehr um die Ängste und Bedürfnisse der Bürger. Vielmehr hat man
    Angst einer Petition nachzugeben, da vielleicht dann weitere in anderen Angelegenheiten folgen könnten. Außerdem scheinen auch so manche "Egos" von Gemeinderäten im Wege zu stehen, die natürlich so viel besser wissen was schön aussieht und für die Bürgerinnen und Bürger von Gernsbach richtig und gut ist. Aber auch die nächste Gemeinderatswahl wird kommen. Dieses Jahr wählen wir erst einmal den Bürgermeister. Mittlerweile gibt es ja auch einen Gegenkandidaten.

    Mit freundlichen Grüßen,
    Initiative für Privatsphäre und Sicherheit in privaten Grundstücken

Aidake tugevdada kodanikuosalust. Tahame teha Teie mured kuuldavaks, jäädes samas iseseisvaks.

Annetage nüüd