Private Krankenversicherung - Berücksichtigung der Familiengröße bei der Festlegung der Beitragsbemessungsgrenze

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutschen Bundestag
137 Unterstützende 0 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

137 Unterstützende 0 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2010
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

08.06.2017, 13:01

Andre Hofmeister

Private Krankenversicherung

Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 24.03.2011 abschließend beraten und
beschlossen:

Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.

Begründung

Mit der Petition wird angeregt, bei den Regelungen zur Versicherungspflichtgrenze
lebenden Kinder zu berücksichtigen. Durch eine
die Anzahl der
im Haushalt
entsprechende Erhöhung der Versicherungspflichtgrenze soll
letztlich erreicht
werden, dass Familien mit mehreren Kindern, die wegen Überschreitung der
Versicherungspflichtgrenze in der privaten Krankenversicherung versichert sind,
wieder zurück in die gesetzliche Krankenversicherung zurückkehren können.

bzw.
die Zugangs-
dass
ab,
darauf
also
die Petition
zielt
Letztlich
Rückkehrmöglichkeiten in die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) erleichtert
werden.

Zur Begründung verweist der Petent darauf, dass Familien, die in der privaten
Krankenversicherung (PKV) durch die erheblichen Beitragssätze enorm finanziell
belastet seien, weil jedes Kind gesondert in der PKV versichert werden müsse. Dies
führe zu sozialen Härten.
In solchen Fällen solle daher die Rückkehr
in die
kostengünstigere GKV (insbesondere die Familienversicherung) ermöglicht werden.

Zu den Einzelheiten des Vorbringens wird auf die Ausführungen des Petenten Bezug
genommen.

Es handelt sich um eine öffentliche Petition, die von 137 Mitzeichnern unterstützt
wird und zu 48 Diskussionsbeiträgen geführt hat.

Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich unter Berücksichtigung einer
Stellungnahme
des Bundesministeriums
für Gesundheit
(BMG) wie
folgt
zusammenfassen:

Der Petitionsausschuss weist darauf hin, dass dem Gesetzgeber bei der Gestaltung
der
ein weiter
bzw. Versicherungspflichtgrenze
Jahresarbeitsentgeltgrenze
Spielraum zur Verfügung steht. Eine Berücksichtigung der Familiensituation wurde
bei der Festlegung der Jahresarbeitsentgeltgrenze bisher nicht
in Erwägung
gezogen.

Soweit mit der Petition die Finanzierungsgrundlagen der GKV angesprochen werden,
ist darauf aufmerksam zu machen, dass dies derzeit Gegenstand intensiver
politischer
politische
Dieser
ist.
Diskussionen
und
Erörterungen
Entscheidungsfindungsprozess ist noch nicht abgeschlossen und auch für den
Petitionsausschuss nicht absehbar.

Fest steht
jedoch, dass es das erklärte Ziel der Bundesregierung ist, das
Finanzierungssystem der GKV langfristig umzustellen, um die finanziellen
Grundlagen der GKV langfristig und dauerhaft zu sichern. Ziel der Bundesregierung
ist es dabei, das bestehende Ausgleichssystem in eine Ordnung mit mehr
Beitragsautonomie,
regionalen
Differenzierungsmöglichkeiten
und
einkommensunabhängigen Arbeitnehmerbeiträgen, die sozial ausgeglichen werden,
zu überführen.

Die Einzelheiten hierzu werden derzeit von einer Regierungskommission erarbeitet.
Das Ende der Arbeiten ist auch für den Petitionsausschuss noch nicht absehbar.

Soweit mit der Petition der Vorschlag unterbreitet wird, privat Krankenversicherten
grundsätzlich eine Rückkehrmöglichkeit in die GKV zu eröffnen, ist aus Sicht des
Petitionsausschusses Folgendes festzuhalten:

Obwohl die GKV und die PKV nach sehr unterschiedlichen Grundsätzen gestaltet
sind, stehen beide Systeme im Wettbewerb zueinander. Ein jederzeit bestehender
freier Zugang zur GKV würde in der Regel dazu führen, dass die Betroffenen immer
das für sie finanziell günstigere System aussuchen. In jungen Jahren wäre dies
insbesondere für Alleinstehende im Regelfall die private,
in höherem Alter und

insbesondere für größere Familien die GKV. Eine solche Risikoselektion zu Lasten
der GKV wäre jedoch auf Dauer unvertretbar; sie würde die GKV finanziell
überfordern und das Versicherungs- und Solidarprinzip dieses Systems aushöhlen.

Dabei sind auch folgende Gesichtspunkte zu berücksichtigen. Zum einen hat
grundsätzlich jeder zu Beginn des Erwerbslebens die Möglichkeit, den Zugang zur
GKV als Pflichtmitglied oder freiwilliges Mitglied wahrzunehmen. Wer sich in
dieser Situation gegen die GKV und für die PKV entscheidet, beteiligt sich nicht an
der Tragung der erheblichen Solidarlasten, die von der GKV zu bewältigen sind. So
werden in der GKV z.B. rund 53 Prozent der von Rentnern verursachten Ausgaben
über die Beiträge der erwerbstätigen Mitglieder finanziert. Eine verstärkte Rückkehr
insbesondere älterer Personen in die GKV würde daher die PKV von sogenannten
"schlechten Risiken" entlasten und in das Solidarsystem der GKV verlagern.
Zusätzlich verblieben der PKV auch die Alterungsrückstellungen für diese Personen,
die das private Krankenversicherungsunternehmen zur Entlastung der Prämien für
seine Versicherten verwenden könnte. Aus diesem Grund hat der Gesetzgeber
einen späteren Zugang zur GKV an einschränkende Voraussetzungen gebunden
(z.B. Vorversicherungszeiten), mit denen die Solidargemeinschaft vor Missbrauch,
negativer Risikoselektion und finanzieller Überforderung geschützt wird.

Der Vorschlag des Petenten, die Rückkehrmöglichkeit in die GKV zu erleichtern,
kann aus den vorgenannten Gründen deshalb nicht die Unterstützung des
Petitionsausschusses finden.

Nach alledem kann der Petitionsausschuss nicht in Aussicht stellen, im Sinne des
vorgetragenen Anliegens tätig zu werden.

Er empfiehlt, das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht
entsprochen werden kann.


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