Private Krankenversicherung - Berücksichtigung der Familiengröße bei der Festlegung der Beitragsbemessungsgrenze

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutschen Bundestag

137 Unterschriften

Der Petition wurde nicht entsprochen

137 Unterschriften

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2010
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Petition richtet sich an: Deutschen Bundestag

Der Deutsche Bundestag möge beschließen ...die Änderung/ Erhöhung der Versicherungspflichtgrenze für den Eintritt in die private Krankenversicherung in Abhängigkeit der in der Familie lebenden Kinder. Die rechtliche Möglichkeit von der privaten Krankenversicherung in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln zu können bei familiären, sozialen Veränderungen wie Familienzuwachs.

Begründung

Im Bereich der gesetzlichen Regelung zur Versicherungspflichtgrenze betreffend der privaten Krankenversicherung gibt es dringenden Handlungsbedarf. Die Versicherungspflichtgrenze zum Einstieg in die PKV liegt seit dem 01.01.2009 bei 48.600 ?. Bei diesem Betrag ist jedoch nicht die Anzahl der im Haushalt lebenden Kinder oder die der noch nicht geborenen Kindern in den Familien berücksichtigt. Jedes Kind muss einzeln privat versichert werden. Der finanzielle Aufwand steigt natürlich mit der Zahl der Kinder. Dieser finanzielle Aufwand ist mit der gegenwärtigen Versicherungspflichtgrenze nicht zu realisieren und kann Familien in den sozialen Ruin treiben. Es ist rechtlich nicht möglich aus der PKV in die GKV zu wechseln- Außer unter die Beitragsbemessungsgrenze zu fallen. Unser dringender Appell an Sie, bitte passen Sie die Versicherungspflichtgrenze in Bezug auf die Kinderzahl- steigende Kinderzahl an. Und bitte schaffen Sie hier eine rechtliche Möglichkeit für Familien, in die GKV zurückzukehren. Denn so schaffen Sie sonst soziale Notstände, wo keine sein müssten. Wer in der PKV versichert ist, Kinder bekommt, muss diese privat versichern, wenn aber die Zahl bei 3, 4 oder mehr Kinder übersteigt kann diese Kostenbelastung zu sozialen Abstiegen und sozialen Desastern führen. Hier ist es wichtig die Familien zu unterstützen, so daß zumindest die Kinder mit über die GKV versichert werden können.

Angaben zur Petition

Petition gestartet: 11.03.2010
Sammlung endet: 04.05.2010
Region: Deutschland
Kategorie:  

Neuigkeiten

  • Andre Hofmeister

    Private Krankenversicherung

    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 24.03.2011 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte.

    Begründung

    Mit der Petition wird angeregt, bei den Regelungen zur Versicherungspflichtgrenze
    lebenden Kinder zu berücksichtigen. Durch eine
    die Anzahl der
    im Haushalt
    entsprechende Erhöhung der Versicherungspflichtgrenze soll
    letztlich erreicht
    werden, dass Familien mit mehreren Kindern, die wegen Überschreitung der
    Versicherungspflichtgrenze in der privaten Krankenversicherung versichert sind,
    wieder zurück in die gesetzliche Krankenversicherung zurückkehren können.

    bzw.
    die Zugangs-
    dass
    ab,
    darauf
    also
    die Petition
    zielt
    Letztlich
    Rückkehrmöglichkeiten in die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) erleichtert
    werden.

    Zur Begründung verweist der Petent darauf, dass Familien, die in der privaten
    Krankenversicherung (PKV) durch die erheblichen Beitragssätze enorm finanziell
    belastet seien, weil jedes Kind gesondert in der PKV versichert werden müsse. Dies
    führe zu sozialen Härten.
    In solchen Fällen solle daher die Rückkehr
    in die
    kostengünstigere GKV (insbesondere die Familienversicherung) ermöglicht werden.

    Zu den Einzelheiten des Vorbringens wird auf die Ausführungen des Petenten Bezug
    genommen.

    Es handelt sich um eine öffentliche Petition, die von 137 Mitzeichnern unterstützt
    wird und zu 48 Diskussionsbeiträgen geführt hat.

    Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich unter Berücksichtigung einer
    Stellungnahme
    des Bundesministeriums
    für Gesundheit
    (BMG) wie
    folgt
    zusammenfassen:

    Der Petitionsausschuss weist darauf hin, dass dem Gesetzgeber bei der Gestaltung
    der
    ein weiter
    bzw. Versicherungspflichtgrenze
    Jahresarbeitsentgeltgrenze
    Spielraum zur Verfügung steht. Eine Berücksichtigung der Familiensituation wurde
    bei der Festlegung der Jahresarbeitsentgeltgrenze bisher nicht
    in Erwägung
    gezogen.

    Soweit mit der Petition die Finanzierungsgrundlagen der GKV angesprochen werden,
    ist darauf aufmerksam zu machen, dass dies derzeit Gegenstand intensiver
    politischer
    politische
    Dieser
    ist.
    Diskussionen
    und
    Erörterungen
    Entscheidungsfindungsprozess ist noch nicht abgeschlossen und auch für den
    Petitionsausschuss nicht absehbar.

    Fest steht
    jedoch, dass es das erklärte Ziel der Bundesregierung ist, das
    Finanzierungssystem der GKV langfristig umzustellen, um die finanziellen
    Grundlagen der GKV langfristig und dauerhaft zu sichern. Ziel der Bundesregierung
    ist es dabei, das bestehende Ausgleichssystem in eine Ordnung mit mehr
    Beitragsautonomie,
    regionalen
    Differenzierungsmöglichkeiten
    und
    einkommensunabhängigen Arbeitnehmerbeiträgen, die sozial ausgeglichen werden,
    zu überführen.

    Die Einzelheiten hierzu werden derzeit von einer Regierungskommission erarbeitet.
    Das Ende der Arbeiten ist auch für den Petitionsausschuss noch nicht absehbar.

    Soweit mit der Petition der Vorschlag unterbreitet wird, privat Krankenversicherten
    grundsätzlich eine Rückkehrmöglichkeit in die GKV zu eröffnen, ist aus Sicht des
    Petitionsausschusses Folgendes festzuhalten:

    Obwohl die GKV und die PKV nach sehr unterschiedlichen Grundsätzen gestaltet
    sind, stehen beide Systeme im Wettbewerb zueinander. Ein jederzeit bestehender
    freier Zugang zur GKV würde in der Regel dazu führen, dass die Betroffenen immer
    das für sie finanziell günstigere System aussuchen. In jungen Jahren wäre dies
    insbesondere für Alleinstehende im Regelfall die private,
    in höherem Alter und

    insbesondere für größere Familien die GKV. Eine solche Risikoselektion zu Lasten
    der GKV wäre jedoch auf Dauer unvertretbar; sie würde die GKV finanziell
    überfordern und das Versicherungs- und Solidarprinzip dieses Systems aushöhlen.

    Dabei sind auch folgende Gesichtspunkte zu berücksichtigen. Zum einen hat
    grundsätzlich jeder zu Beginn des Erwerbslebens die Möglichkeit, den Zugang zur
    GKV als Pflichtmitglied oder freiwilliges Mitglied wahrzunehmen. Wer sich in
    dieser Situation gegen die GKV und für die PKV entscheidet, beteiligt sich nicht an
    der Tragung der erheblichen Solidarlasten, die von der GKV zu bewältigen sind. So
    werden in der GKV z.B. rund 53 Prozent der von Rentnern verursachten Ausgaben
    über die Beiträge der erwerbstätigen Mitglieder finanziert. Eine verstärkte Rückkehr
    insbesondere älterer Personen in die GKV würde daher die PKV von sogenannten
    "schlechten Risiken" entlasten und in das Solidarsystem der GKV verlagern.
    Zusätzlich verblieben der PKV auch die Alterungsrückstellungen für diese Personen,
    die das private Krankenversicherungsunternehmen zur Entlastung der Prämien für
    seine Versicherten verwenden könnte. Aus diesem Grund hat der Gesetzgeber
    einen späteren Zugang zur GKV an einschränkende Voraussetzungen gebunden
    (z.B. Vorversicherungszeiten), mit denen die Solidargemeinschaft vor Missbrauch,
    negativer Risikoselektion und finanzieller Überforderung geschützt wird.

    Der Vorschlag des Petenten, die Rückkehrmöglichkeit in die GKV zu erleichtern,
    kann aus den vorgenannten Gründen deshalb nicht die Unterstützung des
    Petitionsausschusses finden.

    Nach alledem kann der Petitionsausschuss nicht in Aussicht stellen, im Sinne des
    vorgetragenen Anliegens tätig zu werden.

    Er empfiehlt, das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht
    entsprochen werden kann.

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