Private Krankenversicherung - Soziale Gerechtigkeit

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutschen Bundestag
158 Unterstützende 0 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

158 Unterstützende 0 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2009
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

08.06.2017, 13:01

Volker Kretz

Private Krankenversicherung

Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 02.12.2010 abschließend beraten und
beschlossen:

Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.

Begründung

Der Petent kritisiert, dass es von der Höhe des Einkommens abhängt, ob man sich
privat krankenversichern könne.

Bei der Eingabe handelt es sich um eine öffentliche Petition, d.h. sie wurde auf der
Internetseite des Petitionsausschusses veröffentlicht. 158 Mitunterzeichner haben
die Petition unterstützt. Es gab 15 Diskussionsbeiträge (pro und contra) im Internet.

Im Einzelnen wird vorgebracht, dass es sozial ungerecht sei, wenn aufgrund eines
bestimmten hohen Einkommens eine Privatperson das Recht habe, sich privat kran-
kenzuversichern. Darüber hinaus wird die private Krankenversicherung (PKV) auf-
grund des Beamtenstatus kritisiert.

Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf die eingereichten Unterlagen verwiesen.

Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich unter Berücksichtigung einer
Stellungnahme des Bundesministeriums für Gesundheit wie folgt zusammenfassen:

Der Petitionsausschuss erinnert daran, dass die Jahresarbeitsentgeltgrenze Einkom-
men beschreibt, ab denen der Gesetzgeber davon ausgeht, dass Bezieher solcher
Einkommen des Schutzes der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) nicht bedür-
fen. Auch andere Personengruppen sind versicherungsfrei in der GKV. So beispiels-
weise die Beamten. Dies ist bereits seit Einführung der sozialen Absicherung im
Krankheitsfall im vorigen Jahrhundert der Fall. Für Beamte gilt anstelle der GKV eine
eigenständige beamtenrechtliche Krankenfürsorge: die Beihilfe. Beamte erhalten
deshalb im Gegensatz zum gesetzlich krankenversicherten Arbeitnehmer keinen 50-

prozentigen Arbeitgeberanteil zu den Krankenversicherungsbeiträgen, sondern die
Beihilfe.

Dieses eigenständige System außerhalb der GKV trägt dem besonderen Dienstver-
hältnis des Beamten gegenüber seinem öffentlichen Arbeitgeber Rechnung.

Über die Beihilfe wird jedoch nur ein Teil der Krankheitskosten abgedeckt. Daher
sind die Beamten gehalten, den ungedeckten Teil bei einem privaten Krankenver-
sicherungsunternehmen abzusichern. Ab dem 1. Januar 2009 besteht hierzu eine
gesetzliche Verpflichtung.

Im Gegensatz zur GKV muss in der PKV jedes einzelne Familienmitglied gesondert
versichert werden. Die einkommensunabhängigen Beiträge, die für eine Familie mit
mehreren Mitgliedern in der PKV zu leisten sind, liegen nicht selten über den ein-
kommensabhängigen Beiträgen, die ein GKV-Versicherter für sich und seine Fami-
lienangehörigen aufbringen muss.

Wegen der unterschiedlichen Systematik der GKV und der PKV sind Vergleiche je-
doch schwer anzustellen.

Durch die Beihilfe erfolgt keine unbeschränkte Erstattung von Krankheitskosten. Die
die GKV betreffenden Belastungen (z. B. Zuzahlungen für Arzneimittel und Praxisge-
bühr) werden in der Regel in das Beihilferecht wirkungsgleich übertragen.

Der Gesetzgeber hat im Jahre 1989 mit der Abschaffung des Beitrittsrechts für Be-
amte und der Ausgestaltung der freiwilligen Mitgliedschaft als Weiterversicherung
den Charakter der GKV als Solidargemeinschaft für Arbeitnehmer gestärkt.

Nach geltendem Recht erhalten Beamte keinen Arbeitgeberzuschuss, wenn sie sich
freiwillig in der GKV weiter versichern. Ein faktischer Zwang zum Austritt aus der
GKV liegt gleichwohl nicht vor. Eine freiwillige Weiterversicherung in der GKV ohne
Beitragszuschuss kann für bestimmte Gruppen von Beamten, z. B. Beamte mit meh-
reren Kindern, Beamte aus dem einfachen und mittleren Dienst, durchaus von Inte-
resse sein.

Die Frage eines Wahlrechts für Beamte zur GKV einschließlich eines Arbeitgeberzu-
schusses wird auch weiterhin politisch diskutiert werden.

Das Ergebnis dieser Diskussionen ist bislang nicht absehbar.

Vor diesem Hintergrund empfiehlt der Petitionsausschuss, das Petitionsverfahren
abzuschließen, da dem Anliegen des Petenten nicht entsprochen werden kann.

Der abweichende Antrag der Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, die Petition
der Bundesregierung zur Berücksichtigung zu überweisen und sie den Fraktionen
des Deutschen Bundestages zur Kenntnis zu geben,
soweit
mehr soziale
Gerechtigkeit im Bereich der Krankenversicherung gefordert wird, wurde mehrheitlich
abgelehnt.


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