Region: Niemcy
Dialog

Qualifizierter Musikunterricht muss umsatzsteuerfrei bleiben!

Petycja jest adresowana do
Bundesregierung

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Zbiórka zakończona

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  1. Rozpoczęty lipca 2024
  2. Zbiórka zakończona
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  4. Dialog z odbiorcą
  5. Decyzja

Aktualności

13.03.2025, 05:32

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Liebe Unterstützerinnen und Unterstützer der Petitition,

das Einführungsschreiben des BMF lässt leider deutlich länger auf sich warten, als ursprünglich angenommen....weshalb ich Ihnen heute einen kurzen Zwischenstand zusenden möchte.

Das Einführungsschreiben, welches erläuternd auf den Gesetzestext eingeht und den Finanzämtern als Handreichung dient, wird die durch uns miterwirkten und erfreulich weitergefassten Gesetzesformulierungen sowohl in positiver, als auch in einengender Weise in der konkreten Handhabung beeinflussen können.
Derzeit existiert ein Entwurf, der leider nicht die vollen Möglichkeiten, die das verabschiedete Gesetz enthält, für uns ausschöpft. Das BMF hat den Entwurf jedoch kooperativ den Verbänden zur Stellungnahme vorgelegt, sodass diese aktuell auf Verbesserungen in den Formulierungen einwirken.
Das Schreiben des Deutschen Musikrats an das BMF sende ich Ihnen im Anhang zur Einsicht mit.

Absehbar ist bereits, dass im Einführungsschreiben festgehalten sein wird, dass bereits bestehende Bescheinigungsverfahren (bis zu deren Ablauf) weiterhin Gültigkeit haben. Auch wird bereits im Entwurf Musikunterricht für Kinder und Erwachsene ab 3 Jahren bei entsprechender Ausgestaltung (Bescheinigung) und unabhängig der Motive der Inanspruchnahme als Ausbildungsleistung festgehalten. Auch "Musikunterricht für Kinder unter 3 Jahren kann (...) steuerfrei sein."

Dennoch besteht noch immer Nachbesserungsbedarf: insbesondere bedarf es klarer und unmissverständliche Formulierungen für selbstständig Unterrichtende und auch die noch "schwammige" Abgrenzung zu sogenannten "Freizeitleistungen" irritiert. Hierzu hat der Deutsche Musikrat Kritik und konkrete Verbesserunsgvorschläge geäußert.
Auch für den Bereich Tanz wird aktuell auf Nachbesserung eingewirkt, da die Ust-Befreiung hier im Einführungsschreiben verengend mit "klassischem Tanz" in Verbindung gebracht wird.

Wie lange die Fertigstellung des Schreibens im BMF noch in Arbeit sein wird, ist nicht klar und nach der bereits vorhandenen "Verspätung" (Prognose für den Entwurf war ursprünglich noch Dezember 2024), ist es schwer, eine etwaige Vorhersage zu machen...

Ich hoffe, Sie möglichst bald mit abschließend guten Neuigkeiten informieren zu dürfen!

Bis dahin wünsche ich Ihnen eine gute Zeit und grüße Sie herzlich,

Saskia Saegeler


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