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Qualifizierter Musikunterricht muss umsatzsteuerfrei bleiben!

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  4. Διαλόγο με τον παραλήπτη
  5. Απόφαση

Νέα

31/07/2024, 5:22 π.μ.

Lieber Unterstützende der Petition "Qualifizierter Musikunterricht muss umsatzsteuerfrei bleiben",

Vielen Dank schon jetzt für Eure Hilfe in diesem Anliegen!
Ich hoffe, die Gesetzesänderung tritt nicht ein und wir tragen einen Teil dazu bei, dass die Forderungen des Deutschen Musikrats Erfolg haben.

Ich habe nun die Darstellung der Sachlage in meiner Beschreibung nochmal angepasst, um Missverständnisse zu vermeiden.
Es geht bei der Änderung darum, das Bescheinigungsverfahren nach § 4 Abs. 21 Umsatzsteuergesetz abzuschaffen. Dadurch würde die Entscheidung darüber, ob Musikunterricht als hochschulvorbereitende "Bildungsleistung" oder als "anspruchsvolle Freizeitgestaltung" (Ust-pflichtig) eingestuft wird, den Finanzämtern obliegen.
Dass "Musikunterricht an Kinder im Alter ab 3 Jahren als begünstigungsfähige Bildungsleistung anerkannt wurde, vor allem auch, dass das Motiv für die Inanspruchnahme des Unterrichts unerheblich war" (DTKV), würde dann nicht mehr generell gelten, sondern je nach Einzelfall geprüft.

Auf den Seiten des DTKV befindet sich eine Auflistung der Änderungen, auf die ich verweisen möchte.
Wesentlich ist, dass eine Befreiung für private Pädagog*innen "„nur“ für Schul- und Hochschulunterricht vorgesehen" (DTKV) wäre.

Mir ist wichtig, dass sich privat Unterrichtende nicht einzeln rechtfertigen müssen und die Einstufung der Tätigkeit fachfremd beurteilt wird. Die Gefahr, dass in vielen Fällen dann die Umsatzsteuerpflicht greift, ist zu groß.
Qualifizierter Musikunterricht ist immer Bildungsleistung und soll auch weiterhin generell als dieser umsatzsteuerfrei bleiben. Deshalb ist es wichtig, das bisher geltende Bescheinigungsverfahren beizubehalten.

Nochmals vielen Dank für jede Unterstützung und herzliche Grüße,

Saskia Saegeler


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