Տարածաշրջան: Witten

Rat der Stadt Witten: Enge zeitliche Begrenzung der Böllerei zum Jahreswechsel

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Der Rat der Stadt Witten mit mehrheitlich gefasstem Beschluss zur Vorlage an den Bürgermeister der Stadt Witten

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  1. Սկսվել է հունվարի 2025
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  4. Երկխոսություն ստացողի հետ
  5. Որոշում

նորություններ

24.09.2025, 09:40

Am 18. 9. 2025 habe ich die Kandidaten zur Bürgermeisterwahl am 28.9.2025 angeschrieben und sowohl Bürgermeisterschaftskandidat Lars König, als auch Bürgermeisterschaftskandidat Dirk Leistner folgende Frage gestellt gestellt::Ist es für Sie – im Falle Ihrer Wahl zum Bürgermeister der Stadt Witten am 28. September 2025 – denk- und vorstellbar, einem möglichen parteiübergreifenden Antrag auf Begrenzung der Abbrennzeiten von Feuerwerk zum Jahreswechsel, den Menschen und den Tieren zuliebe, zuzustimmen, um einen breiten bürgerlichen Konsens abzubilden, und zwar auch dann, wenn gegebenenfalls in einem späteren Verwaltungsgerichtsverfahren der Ratsbeschluss zur Begrenzung der Böllerei zum Jahreswechsel aufgehoben werden sollte?
Hierzu hat sich Bürgermeisterschaftskandidat Lars König am 24. September 2025 wie folgt geäußert:

Sehr geehrter Herr Böckmann,



sollte der sich im November neukonstituierende Rat für die nach dem 04.11.2025 beginnende Sitzungsfolge

einen entsprechenden Antrag aus den oder einer der Fraktionen erhalten, würde eine Entscheidung dazu

in der Dezembersitzung fallen.

Der amtierende BM muss als Vorsitzender des Rates einen nicht gesetzeskonformen, rechtswidrigen Antrag,

sollte dieser beschlossen werden, beanstanden. Diese Beanstandung muss schriftlich erfolgen und begründet

werden. Dies regelt die Gemeindeordnung.

Darüber hinaus kann die Aufsichtsbehörde den Bürgermeister auch entsprechend anweisen, einen

Beschluss zu beanstanden.

Ich verstehe Ihr Anliegen als Mensch sehr gut, da zu unserem Haushalt Hund wie Pferd gehören und ich

Ihren Antrag durchaus auch als einen unterschiedliche Interessen abwägenden verstanden hatte.

Ihre jetzige Frage legt jedoch nahe, dass der BM offen rechtswidrig handeln sollte, wenn eine Mehrheit des

Rates einen rechtswidrigen Beschluss treffen sollte. Diesen Weg könnte ich persönlich nicht mitgehen.

Verwaltungshandeln darf niemals bewusst rechtswidrig sein. Dies würde jegliches Vertrauen erschüttern

in einer Zeit, in der unsere Demokratie ohnehin eine Zerreißprobe erlebt.

Ich möchte vielmehr der Hoffnung Ausdruck verleihen, dass aus den Reihen der gewählten Fraktionen ein

gesetzeskonformer Antrag formuliert und beraten wird, dem ich dann aus Überzeugung zustimmen kann.



Unabhängig davon Danke ich Ihnen und den vielen Unterstützern der Petition, dass Sie sich um den Schutz

von Menschen und Tieren in unserer Gesellschaft sorgen und deshalb das Thema auf die Tagesordnung

gesetzt haben.



Mit freundlichen Grüßen



Lars König

Das Ringen um die Begrenzung der Abbrennzeiten von Feuerwerk zum Jahreswechsel geht weiter! Ich persönlich bin zuversichtlich, dass ein breiter parteiübergreifender rechtskonformer Antrag in den Fraktionen gefunden werden wird.

Wilfried Böckmann


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