17.11.2025 11:58
Petition zur Begrenzung der Böllerei zum Jahreswechsel von Silvesterabend 18 Uhr bis 2 Uhr in der Neujahrsnacht
Sehr geehrte Frau Baumann,
in der letzten Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses der vergangenen Legislaturperiode des Rates der Stadt Witten wurde am 26.8.2025 erneut über die Beschwerde, hier „Stellungnahme zur Eingabe gemäß Paragraf 24 GO NRW Anregungen und Beschwerden, Beschwerde wegen Nichtannahme des Bürgerantrags vom 8.7.2025 durch die Stadt Witten gesprochen.
Gemäß Sitzungsprotokoll vom 29.8.2025 haben sowohl Sie, als auch Ratsmitglied Richter mitgeteilt, dass Ihre Fraktion im kommenden Rat diese Eingabe, sprich Begrenzung der Böllerei zum Jahreswechsel, wieder aufgreifen wird.
Nach meiner Kenntnis findet die erste Sitzung des Haupt und Finanzausschusses des neugewählten Wittener Stadtrates am 8. Dezember 2025 statt. Ich bin in den letzten Wochen wiederholt darauf angesprochen worden, insbesondere nach Zünden von Böllern zu Halloween, wie es mit der Petition zur Begrenzung der Abbrennzeiten von Feuerwerkskörpern zum Jahreswechsel bestellt ist. Der ehemalige Bürgermeister Lars König hatte mir gegenüber in einem Schreiben erklärt, dass ein rechtskonformer Antrag diesbezüglich vorliegen müsste, damit der Bürgermeister diesen unterzeichnen kann.
Ich frage daher höflichst an, inwieweit sich die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit dieser Thematik aktuell beschäftigt hat und ob davon auszugehen ist, dass in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 8. Dezember 2025 dieser Punkt auf die Tagesordnung gesetzt werden wird.
Um die mehr als 1300 Unterzeichnerinnen und Unterzeichner der Petition auf dem Laufenden zu halten, werde ich diese E-Mail an Sie auf der Homepage der Petition bei der Plattform openPetition einstellen.
Mit freundlichem Gruß
Wilfried Böckmann