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Rat der Stadt Witten: Enge zeitliche Begrenzung der Böllerei zum Jahreswechsel

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Der Rat der Stadt Witten mit mehrheitlich gefasstem Beschluss zur Vorlage an den Bürgermeister der Stadt Witten

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2025. 11. 22. 12:11

AW: Petition zur Begrenzung der Böllerei zum Jahreswechsel von Silvesterabend 18 Uhr bis 2 Uhr in der Neujahrsnacht

Böckmann, WilfriedBoeckmann-C.W@t-online.de
An:
buendnis90diegruenen@rat-witten.debuendnis90diegruenen@rat-witten.de
Heute, 17:48 Uhr

Sehr geehrte Frau Cilic,

ich danke Ihnen für Ihre Nachricht vom 21.11.2025. Zwar ist es zu begrüßen, dass Sie die „Begrenzung der Böllerei zum Jahreswechsel“ auf der "To-do-Liste“ Ihrer Fraktion haben, gleichwohl senden Sie bzw. die Fraktion „Bündnis 90/Die Grünen der Stadt Witten“ – aus meiner persönlichen Sicht in mehrerer Hinsicht – ein fatales politisches Signal an die mehr als 1300 Unterstützerinnen und Unterstützer der online Petition zur Begrenzung der Böllerei zum Jahreswechsel“:

1.) Ihre Ausführungen „Wir werden uns dem Thema jedoch in dieser Legislaturperiode weiter widmen und ein geeignetes sowie durchdachtes Vorgehen planen "klingt so wie verschieben bis zum "St..Nimmerleinstag“, zumal die gerade begonnene Legislaturperiode erst im Laufe des Jahres 2030 (!) endet.

2.) Die Unterzeichnerinnen und Unterzeichner der online-Petition dürften sich in ihrem Anliegen nicht ernst genommen bzw. wertgeschätzt fühlen. Die ohnehin um sich greifende bedenkliche Politikverdrossenheit tut ihr Übriges.

3.) Dass, aufgrund der Kommunalwahlen vom 14. September 2025 die vergangenen Monate "kommunalpolitisch.... sehr turbulent gewesen sind“, dürfte unstrittig sein, gehört jedoch dazu, zumal das „Wahlvolk“ wissen möchte, welche politischen Akteure seinem Anliegen am nächsten kommen.

4.) Zwar mag die Einreichungsfrist für die kommende Haupt- und Finanzausschusssitzung bereits verstrichen sein, Fraktionen können jedoch – unter Hinweis auf die Dringlichkeit der Sache – hier anstehende Böllerei zum bevorstehenden Jahreswechsel – beantragen, die Tagesordnung um den dringlichen Punkt: "Begrenzung der Böllerei zum Jahreswechsel“ zu erweitern.

5.) Die Fraktion: "Bündnis 90/Die Grünen der Stadt Witten“ könnten intern zudem beschließen, bis zum 30. Juni 2026 – gegebenenfalls in Abstimmung mit weiteren Ratsfraktionen – dem HfA einen rechtskonformen Antrag zur Begrenzung der Böllerei zum Jahreswechsel 2026/2027 von Silvesterabend 18:00 Uhr bis 2:00 Uhr in der Neujahrsnacht zuzuleiten.

Mit freundlichem Gruß
Wilfried Böckmann


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