Kraj : Witten

Rat der Stadt Witten: Enge zeitliche Begrenzung der Böllerei zum Jahreswechsel

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Der Rat der Stadt Witten mit mehrheitlich gefasstem Beschluss zur Vorlage an den Bürgermeister der Stadt Witten

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01. 09. 2025 11:33

Gemäß Verwaltungsvorlage, öffentlich, vom 13.8.2025, Nr. 1007/V 17 zur Haupt- und Finanzausschusssitzung am 26.8.2025 hat die Stadt Witten, in Verbindung mit der Mitteilung der Verwaltung, öffentlich, vom 13.6.2025, Nr. 0076/M 17 dem Petitionsbegehren bezüglich der Begrenzung der Böllerei zum Jahreswechsel nicht entsprochen. Interessant ist in diesem Zusammenhang, dass, zum Zeitpunkt der HFA-Sitzung am 26.8.2025 – aus meiner Sicht – die Entscheidung zur Ablehnung des Antrages auf Begrenzung der Böllerei zum Jahreswechsel feststand und praktisch das von mir in Schriftform eingereichte Statement zur vorgenannten HFA- Sitzung gegenstandslos war.

Da ich persönlich nicht an der HFA-Sitzung am 26.8.2025 teilnehmen konnte, habe ich ein schriftliches Statement dem Referat des Bürgermeisters vorab zugeleitet. Dieses Statement ist, soweit bekannt, den Mitgliedern des HFA-Ausschusses vorgelegt worden.

Aktuell habe ich in meinem persönlichen Statement zur HFA-Sitzung zum 26.8.2025 auf zwei Artikel in der Westdeutschen Allgemeinen Zeitung, Lokal Redaktion Witten, Bezug genommen, und zwar auf „Das Baden in der Ruhr bleibt gefährlich“ vom 19. August 2025 sowie auf „Klare Kante vom Kreis: Mähroboter-Verbot in der Nacht“ vom 22.8.2025. Sowohl das Badeverbot in der Ruhr, als auch das aktuelle Mähroboterverbot in der Nacht basieren auf ordnungsrechtliche Maßnahmen bzw. einer Allgemeinverfügung durch die Kommune bzw. den Kreis. Während die Stadt Witten keine rechtliche Handhabe für eine zeitliche Begrenzung der Böllerei zum Jahreswechsel sieht, hat der Ennepe-Ruhe-Kreis aktuell per Allgemeinverfügung ein generelles Nacht-Mäh-Verbot für Mähroboter im gesamten Kreisgebiet mit Wirkung vom 30.8.2025, 0:00 Uhr, beschlossen. Mit dem Nacht-Mähverbot sollen Igel und Kleintiere geschützt werden. Das Verbot gilt, gemäß WAZ-Artikel vom 22.8.2025, jeweils eine halbe Stunde vor Sonnenuntergang bzw. eine halbe Stunde nach Sonnenaufgang.

Um Missverständnissen vorzubeugen: Igel Schutz und Schutz von sonstigen Kleintieren ist sicherlich sinnvoll, aber gilt dies nicht im besonderen für hunderte traumatisierter Haus- und Wildtiere? Und – last not least – für Menschen?

Wenn nunmehr, aus Tierschutzgründen, ein generelles Nachtfahrverbot für Mähroboter erlassen wurde, umso dringlicher stellt sich die Frage, warum es nicht möglich sein sollte, eine enge zeitliche Begrenzung der Böllerei zum Jahreswechsel im Zeitraum von Silvester 18:00 Uhr bis 2:00 Uhr in der Neujahrsnacht, den Tieren und Menschen zuliebe, per Allgemeinverfügung umzusetzen.

Aus meiner persönlichen Sicht ist schlichtweg nicht vermittelbar, dass zwar, so berechtigt dies auch sein mag, Igel und Kleintiere geschützt werden, jedoch für den Menschen sowie für Haus- und Wildtiere, ein Schutzbedürfnis nicht gesehen wird. Die Allgemeinverfügung des Kreises zum Nacht-Mähverbot für Mähroboter ist aufgrund eines Prüfauftrages auf Initiative von Bündnis 90/Die Grünen sowie der CDU zu Stande gekommen.

Soweit zunächst die aktuellen Informationen.


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