01. 09. 2025 15:28
Auszug aus meinem persönlichen Statement anlässlich der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses der Stadt Witten am 26.08. 2025. Da ich nicht persönlich an der HFA-Sitzung teilnehmen konnte, habe ich vorab mein Statement an das Referat des Bürgermeisters per email geschickt.
Die Zeichnungsfrist der online-Petition: „Rat der Stadt Witten: Enge zeitliche Begrenzung der Böllerei zum Jahreswechsel“ endete am 4. Juli 2025. Bis zu diesem Zeitpunkt hatten 1371 Personen die Petition unterstützt, wobei 1228 Unterschriften von Wittener Bürgerinnen und Bürger geleistet wurden. Das für Witten erforderliche Quorum seitens der online-Plattform openPetition von 1200 Unterstützerinnen und Unterstützer wurde bereits am 20. Mai 2025 erreicht, ein - aus meiner Sicht - deutlicher Weckruf an die politischen Gremien!
Zwei Artikel der WAZ, Lokalausgabe Witten, in den letzten Tagen, haben mich sehr nachdenklich gestimmt und bewogen, hier, an dieser Stelle –- dem Haupt- und Finanzausschuss im Rat der Stadt Witten zwei Argumente in Bezug auf die Eingrenzung der Böllerei zum Jahreswechsel vorzutragen:
Artikel 1, WAZ vom 19. August 2025:
„Das Baden in der Ruhr bleibt gefährlich“
Artikel 2, WAZ vom 22.08. 2025:
„Klare Kante vom Kreis: Mähroboter-Verbot in der Nacht“
Zu Artikel 1:
Das Baden ist in der Ruhr seit 1998 , meiner Kenntnis nach, verboten und in der Ordnungsverordnung der Stadt Witten verankert. Gleichwohl gehen, wie es im WAZ-Artikel heißt, an warmen Tagen trotzdem viele in den Fluss. Erstverstoß: schriftliche Verwarnung, zweiter Verstoß. 20 € Verwarngeld gemäß Ordnungsverfügung.
Zu Artikel 2:
Per Allgemeinverfügung hat die Kreisverwaltung ab dem 30.08. 2025, 0 Uhr, ein Mähroboter-Verbot in der Nacht erlassen. „Mit dem Nachtfahrverbot sollen Igel und Kleintiere geschützt werden“, heißt es im WAZ-Artikel.
Doch was haben Bade- und Mähroboter-Nachtfahrverbot mit der hier in Rede stehenden online-Petition „ Rat der Stadt Witten: Enge zeitliche Begrenzung der Böllerei zum Jahreswechsel“ zu tun:
Sowohl das Badeverbot in der Ruhr, als auch das aktuelle Mähroboter-Verbot in der Nacht basieren auf ordnungsrechtlichen Maßnahmen bzw. einer Allgemeinverfügung durch die Kommune bzw. den Kreis. Zitat „Ausgangspunkt für die Regelung war ein Prüfauftrag des Kreistages auf Initiative der Kreistagsfraktionen von CDU und Bündnis 90/Die Grünen.“, Zitatende.
Wenn nunmehr, aus Tierschutzgründen, ein generelles Nachtwehverbot für Mähroboter erlassen wird, umso dringlicher stellt sich die Frage, warum es nicht möglich sein sollte, eine enge zeitliche Begrenzung der Böllerei zum Jahreswechsel im Zeitraum von Silvesterabend 18:00 Uhr bis 2:00 Uhr in der Neujahrsnacht, den Tieren und Menschen zuliebe, per Allgemeinverfügung umzusetzen?
Insofern appelliere ich, sicherlich auch im Namen der Unterzeichnerinnen und Unterzeichner der online-Petition, an den Haupt- und Finanzausschuss, den Erlass einer Allgemeinverfügung zur zeitlichen Begrenzung des Abbrennens von Feuerwerkskörpern zum Jahreswechsel zu prüfen und umzusetzen. Sollte dies - bezogen auf die Kommunalwahl am 14. September 2025 – im verbleibenden Zeitfenster nicht mehr möglich sein, bitte ich, den Vorgang - nach Konstituierung des neuen Rates der Stadt Witten – diesem zu übergeben.