Kultur

Re-Start der Amateur-Blasmusikszene

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Landtag von Baden-Württemberg (Petitionsausschuss)
1.811 Unterstützende 1.726 in Baden-Württemberg

Die Petition wurde vom Petenten zurückgezogen

1.811 Unterstützende 1.726 in Baden-Württemberg

Die Petition wurde vom Petenten zurückgezogen

  1. Gestartet 2021
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

24.06.2021, 23:01

Redaktionelle Änderung und Präzisierung einer Formulierung


Neuer Petitionstext:

Vereine prägen das Leben in den Gemeinden, vor allem im ländlichen Raum. Sie übernehmen - meist ehrenamtlich - wichtige Arbeit im Sozialbereich, in der Aus- und Weiterbildung, in der Jugendarbeit und der Förderung von gesellschaftlichem Engagement.

Eine besondere Bedeutung kommt hier den Musikvereinen zu: Sind sie es doch, die das kulturelle Leben vor Ort maßgeblich gestalten, Kindern und Jugendlichen eine kulturelle Grundausbildung geben und Werte, die über die in Schule und Familie vermittelten hinausgehen - seien es Disziplin oder auch die Fähigkeit, Emotionen künstlerisch auszudrücken.

Doch mit Beginn der Corona-Pandemie und den damit einhergehenden Beschneidungen der persönlichen und künstlerischen Freiheiten stand auch das Leben in den (Musik-)Vereinen still. Die Kontaktbeschränkungen erfassten den Vereinsbetrieb, Aerosole, die beim Spielen von Blasinstrumenten freigesetzt würden, rückten in den Fokus der politischen Entscheider. Trotz Studien von renommierten Forschungseinrichtungen, die diese Befürchtung zum größten Teil widerlegten, sind nach wie vor im Amateurmusikbereich Proben und Konzerte nur unter solch immensen Einschränkungen erlaubt, dass das Vereinsleben vor Ort de facto immer noch brachliegt. Während der Breiten- und Spitzensport und auch der professionelle Kulturbetrieb unter Beachtung der "Drei-G-Regeln" (also getestet, geimpft oder genesen) proben, trainieren und spielen darf, ist dies für die Amateurmusiker nichtnur mit zusätzlichen, praxisuntauglichen Abstandsregeln erlaubt.

In Österreich sind diese ungleichen Bedingungen aufgehoben worden; es kam zu keinen Hotspot-Bildungen durch den Vereinszweckbetrieb. Die Schweiz lockert die Regeln ebenfalls, auch hier wird - trotz insgesamt höherer Inzidenzwerte, nicht mit einer höheren Infektionsgefahr durch das Ausüben von Blasmusik gerechnet.

Wir fordern daher, die Regelungen für den Betrieb von professionellen Orchestern und den Sportbetrieb auf den Amateurmusikbereich zu übertragen. Baden-Württemberg wird sonst sehr still werden, da die Existenz der Vereine massiv bedroht ist - Stichworte hierzu sind Mitgliederschwund durch Perspektivlosigkeit und Nachwuchsmangel.


Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 12 (11 in Baden-Württemberg)


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