Region: Hessen
Bild der Petition
Soziales

"Recht auf Sozialwohnung jetzt einklagbar gestalten" - "Für den Erhalt des Sozialen Wohnungsbaues"

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Hessischen Landtag
67 Unterstützende 44 in Hessen

Dialog abgeschlossen

67 Unterstützende 44 in Hessen

Dialog abgeschlossen

  1. Gestartet 2017
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

07.03.2018, 09:16

Sehr geehrte Damen und Herren Mitunterzeichner,
zu meinem Schreiben vom 21.2.2018 (hier unter Neuigkeiten veröffentlicht) erhielt ich vorgestern einen Telefonanruf des Mitarbeiters des Petitionsreferates: Man teilte mir mit, dass man nicht schriftlich antworten möchte, um unnötigen Aufwand zu vermeiden und ich mich nicht "ärgern" solle. Grundsätzlich ist ein solcher Hinweis überflüssig, es sollte inzwischen bekannt sein, dass ich mich nicht mehr über Politiker "ärgere". Zur Sache selbst ist bekannt, dass ich einen zeitnahen Zwischenbericht angefordert habe, der im Beschlussprotokoll des ULA (zuständiger Ausschuss) vom 8.2.18 angesagt und protokolliert (Ausschussvorsitzende) wurde. Ich erhielt den Hinweis, dass ein solcher Zwischenbericht aus parlamentarischen Gründen und Formablauf des Peitionsverfahrens verweigert wird, weil es in Hessen kein Informationsfreiheitsgesetz gibt! Das ist allerdings ein krasser Widerspruch zu den persönlich geführten Gesprächen im Landtag, insb. vom 22.1.18 und dem öffentlichen einzusehenden Protokoll! Ich werde also nunmehr die Ausschussvorsitzende selbst anschreiben und um Aufklärung des nicht zu verstehenden Sachverhaltes bitten. Die Petition ist jetzt mehr als ein Jahr erstellt und am 14.5.2017 zur Bearbeitung eingereicht worden. Ein Schelm, wer sich dabei nichts denkt. MfG Brunhilde Fahr - Petentin-



06.02.2018, 11:11

Liebe UnterstützerIn,
die Petition wird am 8.2.2018 im Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz im Hessischen Landtag unter dem Topp 4 b der Tagesordnung verhandelt. Ich rechne mit einer Entscheidung bzw. einer Beschlussempfehlung, wie auch immer diese ausfallen wird. (Siehe Veröffentlichung auf der Homepage des HLT). Bitte bleiben Sie aufmerksam und mir in meinem hart erarbeiteten Widerstand gegen die bestehende Wohnungsnot gewogen. Wenn die hessische Politik allerdings wieder ernstgenommen werden wollte, sollte sie jetzt effektiv handeln.! Denken Sie bitte daran, dass ohne die Verantwortung der Zivilgesellschaft sich nichts weiter bewegt. Ich w i l l das Gesetz, in dem man das Recht auf eine Sozialwohnung einklagen kann. Die Verfassungskonsenz in Hessen wird sicher kommen. Man erreicht diesen Ausschuss über die Email-Adresse petitionen@ltg.hessen.de, über eine pn, über die mieterinitiative-nassauische-heimstätte oder über www.mieterpartei.eu (siehe Neuigkeiten). Ich halte Sie auf dem laufenden.
MfG Ihre Petentin
Brunhilde Fahr


24.01.2018, 11:24

Sehr geehrte Damen und Herren Unterstützer/in,

in meiner letzten Information kündigte ich ein persönliches Gespräch mit einem Abgeordneten an. Dieses Gespräch fand am 22.1.18 im Hessischen Landtag statt. Es war ein sehr konstruktiver Gesprächsverlauf mit einem sehr aufgeschlossenen und kompetenten Abgeordneten, Mitglied im Petitionsausschuß und natürlich einer Landtagsfraktion und seinen Mitarbeitern. Mein Anliegen und meine Fragen über den weiteren Verlauf der Bearbeitung der mir persönlich so wichtigen Petition und im Zusammenhang stehender Fakten wurden ernstgenommen und zu meiner vollen Zufriedenheit beantwortet. Ich möchte Ihnen zum Aufbau meiner fundierten nach bestem Wissen erarbeiteten Petition nun einige Details geben. Teilweise gehen diese aus dem Petitionstext bereits hervor. Die erarbeitete Grundlage beinhaltete den Hinweis auf die Disseration aus dem Jahr 1991 von unserem Bundespräsidenten Dr. Frank Walter Steinmeier "Bürger ohne Obdach - Zwischen Pflicht zur Unterkunft und Recht auf Wohnraum" sowie den Hinweis auf das bestehende Gesetz des Französischen Staates - Bezugsquelle https:/www.legifrance.gouv.f/affichCode.do?cidTexte=LEGITEXT00006074096. Der betreffende Artikel ist L 300-1 des code de la construction et de l´habitation: Mir liegt dieses Gesetz in deutscher und französischer Sprache vor. Zur weiteren Bearbeitung und Unterstützung der Mitglieder des Petitionsausschußes habe ich inzwischen eine weitere wissenschaftliche Ausarbeitung über ausgewähle soziale Grundrechte in Deutschland, Frankreich, Spanien, Finnland und der Slowakei - Einklagbarkeit von Rechten auf soziale Sicherung, Bildung und Wohnung in Schriftform eingereicht. Ich persönlich bin davon überzeugt, dass unser Bundesland Hessen sowie die Bundesrepublik Deutschland hier insgesamt "hinterher h i n k T! Nach meiner persönlichen Auffassung wäre es niemals zu der jetzt bestehenden Wohnungsnot in unserem Land gekommen, wenn es ein solches einklagbares Grundrecht auf Wohnen "per Gesetz" schon längst gegeben hätte! Und somit fordere ich dieses hier nochmals ausdrücklich ein! Über den weiteren absehbaren Verlauf dieser von mir persönlich erstellten und erarbeiteten Petiton werde ich Sie ca. Mitte Februar 2018 gerne weitere unterrichten. Ihre Petentin
Brunhilde Fahr


03.01.2018, 10:36

Sehr geehrte Mitunterzeichner/Innen,

die weitere Bearbeitung dieser wichtigen Petition erfolgt in dem entsprechenden Ausschuss.
Ich freue mich Ihnen mitteilen zu können, dass es zu einem persönlichen Gespräch mit einem Abgeordneten des Petitionsausschusses im Laufe des Monats Januar 2018 kommen wird.
Ich werde Ihnen also Ende dieses Monats gerne eine weitere Information zukommen lassen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Petentin
Brunhilde Fahr


01.11.2017, 14:11

Sehr geehrte Unterstützerin und Unterstützer,

am 17.8.2017 wurde durch das Petitionsreferat im Hess. Landtag telefonisch mitgeteilt, dass die Petition im Ausschuss in Bearbeitung ist und evtl. ein BerichterstatterIn bestimmt werden sollte.

Am 1.10.2017 schrieb ich das Petitionsreferat erneut an:
Zitat -

"Sehr geehrte Damen und Herren,
darf ich Sie nach Ihrem Anruf vom 17.8.2017 um eine weitere zeitnahe Mitteilung zum Sachstand bitten? Nach Ihrer Aussage tage der ULA am 17.8. und evtl. sollte ein BerichterstatterIn bestimmt werden. Die Öffentlichkeit bzw. die Mitunterzeichner haben ein Anrecht auf eine ädaquate Information. Es wäre mir gelegen zu wissen, wem diese berechtigte Petition übergeben wurde. Nachdem die Petition von mir am 14.5.2017 eingereicht wurde darf man von einer baldigen Bearbeitung/Entscheidung ausgehen. Es sind nunmehr annähernd fünf Monate vergangen. MfG Brunhilde Fahr - Petentin -

Am 21.10. erhielt ich auf meine telefonische Rückfrage vom Petitionsreferat erneut die Aussage, dass Urlaubszeit war und die Petition weiter in Bearbeitung ist, da die Ausschüsse erst nach nach einer Woche wieder tagen. Der Berichterstatter-In würde nicht bekanntgegeben! Das Schreiben vom 1.10.17 wurde dem ULA zugeleitet.

Es grüßt Sie Ihre Petentin B. Fahr


17.08.2017, 12:21

Sehr geehrte UnterstützIn,

heute rief der Sachbearbeiter des Bereichs Petitionen im Hessischen Landtag an.
Er teilte mit, dass der zuständige Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz am heutigen Tag sich zur Beratung einfindet. Vermutlich wird heute beschlossen, welchem Abgeordneten die Petition als Berichterstatter zugewiesen wird. Ich bin gespannt, die meisten Abgeordneten sind mir bekannt.
Ihre Petentin Brunhilde Fahr



24.06.2017, 16:38

Liebe Unterstützerin/lieber Unterstützer,

der Hessische Landtag - Präsident - Bereich Petitionen

teilte heute mit:

Die Petition wurde dem Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz überwiesen. Die Bearbeitung wird wohl einige Zeit beanspruchen.

Es grüßt Sie
Ihre Petentin Brunhilde Fahr
Vielen Dank für Ihre Beteiligung


24.06.2017, 16:34

Die Petition wurde an den Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz überwiesen. Die Bearbeitung wird sicher einige Zeit beanspruchen.

Herzliche Grüße Ihre Petentin


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