Region: Bundesrepublik Deutschland
Wohnen

Rechte eines Erstehrers nach einer Immobilienzwangsversteigerung, eigene Existenz bedroht !

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutscher Bundestag, Bundesgerichtshof
28 Unterstützende

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

28 Unterstützende

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

  1. Gestartet 2014
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

08.07.2014, 17:04

Diverse Ergänzungen, weitere Ausführungen hinzugefügt.
Neuer Petitionstext: Seit über 1,5 Jahren muss ich müssen wir machtlos ertragen wie der ehemalige Eigentümer, derzeit immer noch Bewohner, Bewohner des in Februar 2013 ersteigerten Einfamilienhauses in meinem unserem Haus wohnt. wohnt und keinen Cent seither weder an uns noch an irgendwelche anderen Stellen entrichten musste.

Sämtliche Rechte & Pflichten gingen wurden auf mich als Ersteher über, alle mit erfolgtem Zuschlagsbeschluss durch das Amtsgericht im Februar 2013 übertragen.

Alle Kosten inkl. Bezahlung des Höchstgebotes + Zinsen u. Gebühren sind zu entrichten.

Die monatliche Kreditrate für das aufgenommene Darlehen zur finzierung des Hauses ist zu bezahlen. In das Haus selbst ist uns der Zutritt verwehrt. der
Eine vollstreckbare Ausfertigung des Zuschlagsbeschlusses wird ebenfalls bei einegelegter Beschwerde nicht herausgegeben (Eine Beauftragung eines Gerichtsvollziehers ist nicht möglich um das Haus zu räumen).

Der dritte Umzug innerhalb der letzten 1,5 Jahre liegt hinter uns, finanziell fehlt jegliche Unterstützung (sowohl vom Gericht, Amt, Land, etc.) - eine etc.).

Eine Nutzungsentschädigung ist nicht durchsetzbar das die Rechtskraft durch die eingelegte Beschwerde bis zu einer Entscheidung fehlt. Das finzielle Ende droth mir uns selbst in den nächten Monaten.

Ein Ende ist nach den derzeitigen rechtlichen Möglichkeiten des Beschwerdeführers/ehemaligem Eigentümer/noch Bewohner durch immer wieder eingelegte Anträge nicht ersichtlich (3-5 Jahre mindestens). Spätestens in 6 Monaten können wir unsere Kreditrate nicht mehr bezahlen und laufen Gefahr in die selbse Situation zu geraden -unverschuldet aufgrund unserer deutschen Gesetze !!! Neue Begründung: -wird nachgereicht- Die Begründung ist so einfach wie simpel:

1. Wenn ein Termin zu einer Zwangsversteigerung festgesetzt ist und im Rahmen des Termins ein gültiges Gebot abgegeben wird muss der Ersteher sofort die Möglichkeit haben sein erworbenes Haus zu betreten.

2. Mögliche Einwände M Ü S S E N und D Ü R F E N nicht auf Kosten eines gutgläubigen Erstehers nach einem erteilten Zuschlag geregelt werden sondern müssen davor bereits geklärt sein.

3. Der Ersteher darf nicht selbst Opfer eines mangelnden Rechtssystems werden.


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