Sosialt

Rechtsfrieden mit bedingungslosem Grundeinkommen statt Hartz IV – Klageflut !

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16.06.2016, 01:16

Liebe MitstreiterInnen,

in meiner Petition schilderte ich beispielhaft einen Rechtsstreit mit dem Jobcenter Dresden vor dem Sozialgericht Dresden, bei dem es um eine Rückzahlungsforderung von Arbeitslosengeld II geht (s. 2006-04-04 Widerspruch gegen den Bescheid vom 20.03.2006_Datenschutz + Anmerkung.pdf; 10-ter bis 12-ter Abschnitt in der Petition).

Das Verfahren ruhte seit dem Jahr 2008 und wurde im November 2015 durch das Sozialgericht Dresden von Amts wegen wieder aufgenommen. Der diesbezügliche Schriftsatz des Sozialgerichtes Dresden beruft sich dabei auf ein Urteil des Bundessozialgerichtes aus dem Jahr 2008.

Neben der Wiederaufnahme meines Verfahrens gab es im Jahr 2015 über 13.000 neue Verfahren beim Sozialgericht Dresden (s. 2016-04-20 Weniger Klagen, aber auch weniger Richter (Wochenkurier).pdf unter drive.google.com/file/d/0B7U7fDBs9HbJN2JTaHdxNFc3QXM/view?usp=sharing).

Mein Antwortschreiben an das Sozialgericht Dresden vom 1. Juni 2016 geht, aufgrund der geschilderten Arbeitsfülle, davon aus, dass es sich bei der Wiederaufnahme meines ruhenden Verfahrens um ein Versehen handelt. Mit Schreiben vom 3. Juni 2016 teilte mir das Sozialgericht Dresden jedoch mit, dass an der Wiederaufnahme und Fortführung des Verfahrens festgehalten wird. Beide Schriftsätze können als Rückzahlung von Arbeitslosengeld II - Wiederaufnahme des Verfahrens im Nov. 2015 durch das SG Dresden.pdf unter drive.google.com/file/d/0B7U7fDBs9HbJSTE0cThDX1VWd2c/view?usp=sharing eingesehen werden. Der Schriftsatz des Sozialgerichtes Dresden vom 3. Juni 2016 wurde durch den betreffenden Richter nicht mitgezeichnet.

Herzlichst Ihre Nadja Zier
--
Dr. Nadja Zier
Kreischaer Str. 34
01219 Dresden

Festnetz: 0351 - 42 77 956
Mobil: 01578 - 42 92 668
E-Mail: nadja.zier@web.de


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