Regelungen zur Altersrente - Verlegung der Auszahlung der monatlichen Renten auf den Monatsanfang

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
95 Unterstützende 95 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

95 Unterstützende 95 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2018
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

14.08.2018, 04:39

Pet 3-19-11-8222-002429 Regelungen zur Altersrente

Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 14.06.2018 abschließend beraten und
beschlossen:

Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.

Begründung

Mit der Petition wird gefordert, die Auszahlung der monatlichen Renten auf den
Monatsanfang zu verlegen.

Der Petent führt im Wesentlichen aus, dass die Deutsche Rentenversicherung Bund
über genügend Mittel (Reserven) verfüge, die Renten der Versicherten wieder im
Voraus zu zahlen. Das Argument leerer Kassen gelte nicht mehr. Gerade die vielen
Rentner mit nur kleinen Renten hätten finanzielle Probleme ihre festen monatlichen
Kosten, wie zum Beispiel die Miete, den Strom, Telefon und Internet, zu Beginn eines
Monats zu verauslagen. Die Rückverlegung des Auszahlungszeitpunkts vom
Monatsende auf den ersten eines Monats sei deshalb zwingend geboten. Auf die
weiteren Ausführungen in der Petition wird verwiesen.

Zu diesem Thema liegen dem Petitionsausschuss mehrere Eingaben mit verwandter
Zielsetzung vor, die wegen des Sachzusammenhangs einer gemeinsamen
parlamentarischen Prüfung unterzogen werden. Es wird um Verständnis gebeten,
dass nicht auf alle der vorgetragenen Aspekte im Einzelnen eingegangen werden
kann.

Es handelt sich um eine Petition, die auf den Internetseiten des Deutschen
Bundestages veröffentlicht wurde und zur Diskussion bereitstand. Der Petition
schlossen sich 95 Mitunterzeichner an und es gingen 17 Diskussionsbeiträge ein.

Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Haltung
zu der Eingabe darzulegen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich
unter Einbeziehung der seitens der Bundesregierung angeführten Aspekte wie folgt
zusammenfassen:
Rechtsgrundlage für die Fälligkeit und Auszahlung von laufenden Geldleistungen der
gesetzlichen Rentenversicherung ist § 118 Absatz 1 des Sechsten Buches
Sozialgesetzbuch (SGB VI). Danach werden Renten als laufende Geldleistungen am
Ende des Monats fällig, zu dessen Beginn die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind.
Sie werden demnach am letzten Bankarbeitstag dieses Monats ausgezahlt. Die
Rentenauszahlung zum Monatsende gilt seit April 2004 für alle Rentnerinnen und
Rentner mit entsprechendem Rentenbeginn. Zuvor wurden alle Renten im Voraus
(konkret am letzten Bankarbeitstag des Vormonats der Fälligkeit) ausgezahlt. Dies
hatte ein Doppeleinkommen im ersten Rentenmonat regelmäßig zur Folge, weil der
Zahlungstermin des letzten Arbeitsentgelts beziehungsweise der letzten Lohner-
satzleistung weitgehend mit dem der ersten Rentenzahlung zusammentraf. Während
das Arbeitsentgelt meistens am Monatsende für den laufenden Monat gezahlt wird,
stellte die Rentenzahlung eine Zahlung für den kommenden Monat im Sinne eines
Vorschusses dar. Im Zuge der Verschiebung des Rentenauszahlungstermins ist zu
dem Grundsatz übergegangen worden, beim Übergang aus der Erwerbsphase in die
Rentenphase eine nahtlose Sicherstellung des monatlichen Lebensunterhalts zu
gewährleisten, ohne jedoch im Monat des Rentenbeginns weiterhin einen doppelten
Einkommenszufluss für Neurentner entstehen zu lassen.

Die Verlegung des Termins für die Zahlung der Renten an den Rentenzugang ab dem
1. April 2004 auf das Monatsende diente – wie in der Petition richtigerweise begründet
– unter anderem dazu, den Beitragssatz in Zeiten knapper Kassen nicht erhöhen zu
müssen. Ein Anstieg des Beitragssatzes hätte eine ungünstige Entwicklung auf den
Arbeitsmarkt zur Folge gehabt. Wachstum und Beschäftigung sind – auch heute –
grundlegende Bedingungen für die nachhaltige Sicherung der Finanzierung der
gesetzlichen Rentenversicherung. Deshalb waren auch in diesem Bereich
Maßnahmen vorzusehen, mit denen Impulse für die Sicherung und den Aufbau von
Beschäftigung gegeben werden. Bei allen zu ergreifenden Maßnahmen ging es darum,
absehbare Belastungen gleichgewichtig auf alle an der gesetzlichen
Rentenversicherung Beteiligten zu verteilen. Dazu gehören nicht nur die Versicherten
und die Arbeitgeber, sondern auch die Rentnerinnen und Rentner. Auch wenn sich die
finanzielle Situation der Rentenkasse gebessert hat, ist diese Maßnahme auch heute
noch gerechtfertigt. Die Verschiebung des Auszahlungszeitpunktes der Renten auf
das Monatsende trägt nämlich – wie bereits ausgeführt – der Tatsache Rechnung,
dass Lohn- und Gehaltsempfänger und Empfänger von Lohnersatzleistungen
(Arbeitslosengeld, Krankengeld) überwiegend diese Leistungen auch erst zum
Monatsende erhalten. Zudem steht die Rentenauszahlung im Umlaufverfahren im
Zusammenhang mit den monatlich fest datiert zufließenden Beitragseinnahmen sowie
dem Transfer des Bundeszuschusses an die gesetzliche Rentenversicherung.

Nach den vorangegangenen Ausführungen sieht der Petitionsausschuss keinen
gesetzgeberischen Änderungsbedarf. Er empfiehlt deshalb, das Petitionsverfahren
abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden konnte.

Der von der Fraktion DIE LINKE. gestellte Antrag, die Petition der Bundesregierung
– dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales – als Material zu überweisen und
den Fraktionen des Deutschen Bundestages zur Kenntnis zu geben, ist mehrheitlich
abgelehnt worden.

Begründung (PDF)


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