26.04.2026, 01:23
Liebe Unterstützer,
ich möchte mich zuerst ganz herzlich bei Ihnen bedanken. 867 Menschen haben die Petition #rettedeinehomöopathie in sehr kurzer Zeit unterschrieben. Das ist ein starkes Signal – und es zeigt, dass das Thema viele bewegt.
Umso mehr bedaure ich, dass ich die Petition vorzeitig beenden musste.
Hintergrund ist eine Entwicklung, die viele von Ihnen nicht sehen konnten: Bereits eine zuvor von mir am 30.3. gestartete Petition beim Deutschen Bundestag wurde auf Wunsch von Homöopathie-Verbänden gestoppt. Die daraufhin am 21.4. gestartete Petition auf der Plattform openPetition wurde von Homöopathie-Verbänden aktiv boykottiert.
Unter diesen Bedingungen war es für mich als einzelner Initiator nicht möglich, die notwendige Dynamik zu erreichen, um das Quorum von 30.000 Unterschriften zu schaffen. Als Patient, Homöopathie-Nutzer und unabhängiger Journalist habe ich weder die zeitlichen noch die finanziellen Ressourcen, einen solchen doppelten Gegenwind der Verbände auszugleichen.
Mir ist wichtig, dass Sie wissen: Ihr Engagement war nicht umsonst. Die hohe Beteiligung in so kurzer Zeit zeigt, dass es eine reale Unterstützung für die Homöopathie gibt. Gleichzeitig macht der Verlauf deutlich, wie schwierig es aktuell ist, diese Unterstützung sichtbar und wirksam zu bündeln.
Gerade in einer Phase, in der politische Entscheidungen unmittelbar bevorstehen, wären gemeinsame, sichtbare Signale entscheidend. Dafür müssten Eigeninteressen von Organisationen hinter dem gemeinsamen Ziel für die Homöopathie zurückstehen. Es gilt daher: Eine Petition darf nicht von Organisationen verhindert werden, weil sie negative Auswirkungen auf das eigene Image befürchten. Ebenso darf eine Petition nicht von Organisationen gestartet werden, um politische Aufmerksamkeit für die eigene Vermarktung, etwa von Kongressen oder Veranstaltungen, zu nutzen.
Weitere Aktionen für die Homöopathie-Gemeinschaft habe ich bereits gestartet. Diese finden Sie im Homoeopathiewatchblog.de.
Ich danke Ihnen sehr für Ihre Unterstützung, Ihr Vertrauen und die Zeit, die Sie sich genommen haben.
Herzliche Grüße und vielen Dank
Christian J. Becker
24.04.2026, 09:10
Die Petition wird von Homöopathie-Verbänden aktiv boykottiert. Da ich als Patient nicht die Möglichkeit habe, allein zu mobilisieren, gibt es keine realistische Möglichkeit, das Qurorum von 30.000 Unterschriften zu erreichen. Danke für Ihr Verständnis und danke für die bisherigen Unterschriften. Jeder andere Homöopathie-Freund kann nun eine Petition aufsetzen und sein Glück zu versuchen, die Homöopathie-Gemeinschaft zu aktivieren.
Neues Zeichnungsende: 24.04.2026
Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 762 (735 in Deutschland)
23.04.2026, 06:09
Sehr geehrte Unterstützende,
die Petition wurde gemäß unserer Nutzungsbedingungen überarbeitet. Die temporäre Sperrung wurde wieder aufgehoben und die Petition kann nun weiter unterzeichnet werden.
Wir bedanken uns für Ihr Engagement!
Ihr openPetition-Team
22.04.2026, 05:34
Die Petition wurde sprachlich präzisiert und um mehrere direkte amtliche Quellen ergänzt. Aussagen zum Referentenentwurf sowie zu den Empfehlungen der Finanzkommission Gesundheit wurden überprüfbar formuliert und mit Originaldokumenten des Bundesministeriums für Gesundheit hinterlegt. Finanzielle Einordnungen werden neutral und ohne Festlegung auf einzelne Zahlen dargestellt. Ziel der Überarbeitung ist eine sachliche, nachvollziehbare und quellenbasierte Darstellung des Anliegens.
Neuer Petitionstext:
Am 16. April 2026 hat das BundesgesundheitsministeriumBundesministerium für Gesundheit einen GesetzentwurfReferentenentwurf vorgelegt,für das sogenannte GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz vorgelegt.Der Entwurf sieht vor, dass die Erstattungsfähigkeit von homöopathischen und anthroposophischen Leistungen in der vorsieht,gesetzlichen HomöopathieKrankenversicherung gestrichen wird.Quelle (Original-Referentenentwurf BMG):https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/Gesetze_und_Verordnungen/GuV/S/RefE_BStabG_2026.pdfÜbersicht zum Gesetzgebungsverfahren (BMG):https://www.bundesgesundheitsministerium.de/service/gesetze-und-verordnungen/detail/gkv-beitragssatzstabilisierungsgesetzDas Gesetzgebungsvorhaben befindet sich im parlamentarischen Verfahren.
Wir fordern, dass homöopathische und Anthroposophieanthroposophische ausLeistungen denweiterhin als freiwillige Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen zuangeboten streichen.Bereitswerden am 10. Juli 2026 soll das Gesetz im Deutschen Bundestag beschlossen werden.Wir fordern, dass Homöopathie und Anthroposophie weiterhin als freiwillige Angebote der Krankenkassen erhalten bleibenkönnen und nicht gestrichengesetzlich ausgeschlossen werden.
Die Möglichkeit der Krankenkassen, solche Leistungen anzubieten, ergibt sich aus dem Sozialgesetzbuch.Rechtsgrundlage (§ 11 Abs. 6 SGB V):https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__11.html
Neue Begründung: Die geplante Streichung basiert auf Empfehlungen der von der Bundesregierung eingesetzten Finanzkommission Gesundheit.Gesundheit.Quelle Diese(Originalbericht weistFinanzkommission):https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/F/FinanzKommission_Gesundheit/FinanzKommissionGesundheit_Erster_Bericht_20260330.pdfDer fürBericht dieseenthält Maßnahmezahlreiche ausdrücklich ein Einsparvolumen von 0 Euro aus.Damit ist klar:Die Streichung leistet keinen BeitragMaßnahmen zur Stabilisierung der Finanzen der gesetzlichen Krankenversicherung.EsKrankenversicherung.Im handeltZusammenhang mit der vorgeschlagenen Streichung homöopathischer Leistungen werden im Bericht unterschiedliche finanzielle Einordnungen genannt. Eine eindeutige, im Bericht hervorgehobene Gewichtung dieser Maßnahme für die Gesamtfinanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung ergibt sich daraus nicht.Vor diesem Hintergrund lässt sich festhalten:Die Maßnahme wird im Bericht nicht umprimär über eine Sparmaßnahme,klar quantifizierte, unmittelbare Einsparwirkung begründet, sondern umsteht eineim grundsätzlicheZusammenhang gesundheitspolitischemit Entscheidung.Gleichzeitiggrundsätzlichen wärengesundheitspolitischen MillionenÜberlegungen Menschenzur betroffen:Ausgestaltung Runddes 30Leistungskatalogs Millionender Patientengesetzlichen Krankenversicherung.
Im Referentenentwurf wird die vorgesehene Regelung auch im Gesetzestext selbst formuliert. Dort heißt es (Seite 9):„Homöopathische und anthroposophische Arzneimittel sowie homöopathische und anthroposophische Leistungen sind als zusätzliche Satzungsleistungen im Sinne dieses Absatzes ausgeschlossen.“Quelle (Referentenentwurf):https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/Gesetze_und_Verordnungen/GuV/S/RefE_BStabG_2026.pdfIm Begründungsteil des Referentenentwurfs wird die vorgesehene Regelung erläutert. Dort wird ausgeführt (Seite 61):„Für die Wirksamkeit homöopathischer und anthroposophischer Arzneimittel und Leistungen liegt keine hinreichende wissenschaftliche Evidenz vor. Ihre Nutzung sollte daher nicht vom Versichertenkollektiv der Krankenkassen finanziert werden. Die Erstattungsfähigkeit von Homöopathie und Anthroposophie in Deutschlandder nutzenGKV Homöopathiewird alsdaher Teilgestrichen. ihrerVersicherte Gesundheitsversorgung.Diekönnen geplantesich Maßnahmehomöopathische und anthroposophische Leistungen weiterhin selbst beschaffen und bei Bedarf private Versicherungen zur Kostenübernahme abschließen.“Eine gesetzliche Streichung hätte konkrete Folgen:Einschränkung der Wahlfreiheit der PatientenReduzierungAuswirkungen:Einschränkung des Handlungsspielraums der KrankenkassenVeränderunggesetzlichen KrankenkassenVeränderung bestehender VersorgungsangeboteVersorgungsangeboteVerlagerung bisheriger Leistungen in den Bereich der individuellen Finanzierung
EineVor Entscheidungdiesem ohneHintergrund finanziellenstellt Nutzensich würdedie somitgrundsätzliche realeFrage:Soll Einschnitteder imGesetzgeber Gesundheitssystemsolche verursachen.KrankenkassenLeistungen solltenvollständig ausschließen,oder sollen Krankenkassen weiterhin dieselbst Möglichkeitentscheiden behalten,können, ob sie diese im Rahmen ihrer SatzungenSatzung auf die Bedürfnisse ihrer Versicherten einzugehen.anbieten?
Neues Zeichnungsende: 10.07.2026
Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 370 (364 in Deutschland)
22.04.2026, 04:54
Dies ist ein Hinweis der openPetition-Redaktion:
Diese Petition steht im Konflikt mit Punkt 1.4 der Nutzungsbedingungen für zulässige Petitionen.
Bitte belegen Sie Ihre Aussagen mit Quellen (Link/URL)