30.07.2026, 07:50
Ich habe eine Aktualisierung durch Hinweis auf die zwischenzeitlich ergangene Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 22.07.2026 - 2 BvR 319/26 - vorgenommen. Dadurch ist eine Verlängerung der Petition bis 31.10.2026 geboten.
Neue Begründung:
Diese Menschen sind vom Tod bedroht, wenn sie jetzt nach Afghanistan in den Herrschaftsbereich der Taliban abgeschoben werden. Welchen Wert haben Zusagen des Staates künftig für jede/n, wenn das Innenministerium mit diesem Wortbruch durchkommt und entgegen seiner Zusagen auch die früheren afghanischen HelferInnen und Personen, die sich dort für Menschenrechte eingesetzt haben, schändlich im Stich lassen kann. Das Bundesverfassungsgericht entschied zwischenzeitlich am 22.07.2026 - 2BvR 319/26 - , www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2026/07/rs20260722_2bvr031926.html , dass der pauschal erfolgte vielfache Widerruf von Aufnahmezusagen willkürlich und verfassungswidrig gewesen sei. Einzelfallüberprüfungen seien zwingend geboten, wobei die jeweiligen Entscheidungen dann nicht mehr inhaltlich gerichtlich überprüfbar seien. Die politischen Entscheidungen könnten nur politisch kontrolliert werden (aaO. Rn. 89). Ein Mittel dafür ist die Unterstützung dieser Petition.
Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 147 (141 in Deutschland)