Πολιτισμός

Rettet die AGs - rettet die Schulmusik!

Ο αναφέρων δεν είναι δημόσιος
Η αναφορά απευθύνεται σε
Ministerium für Kultus, Jugend, Sport Baden-Württemberg
13.284 Υποστηρικτικό 12.093 σε Βάδη-Βυρτεμβέργη

Το ψήφισμα έγινε μερικώς αποδεκτό.

13.284 Υποστηρικτικό 12.093 σε Βάδη-Βυρτεμβέργη

Το ψήφισμα έγινε μερικώς αποδεκτό.

  1. Ξεκίνησε 2020
  2. Η συλλογή ολοκληρώθηκε
  3. Υποβλήθηκε την 16.12.2020
  4. Διάλογος
  5. Μερική επιτυχία

16/08/2020, 1:22 μ.μ.

Der Sammlungszeitraum der Petition wurde in's nächste Schuljahr hinein verlängert (18.09.). Es soll abgewartet werden, inwiefern die angekündigten "Nachbesserungen" einen sinnvollen Musikunterricht und AG-Betrieb ermöglichen. Dies wird zu Beginn des Schuljahres 20/21 zu bewerten sein.


Neue Begründung: Im Gegensatz zu Jugendmusikschulen und Schulen anderer Länder (z.B. Rheinland-Pfalz) sollen im kommenden Schuljahr (2020/21) die Bildung jahrgangsübergreifender Gruppen, das Singen sowie Spielen von Blasinstrumenten weiterhin grundsätzlich untersagt bleiben!
Dies bedeutet ein Verbot sämtlicher AGs. Es dürfen demnach keine Chöre, Orchester, Theater- und Musical-Gruppen, Sport-AGs oder sonstige Gruppen wie die Schülermitverantwortung (SMV) stattfinden.
In Anbetracht der kommenden Lockerungen im gesellschaftlichen und schulischen Bereich (keine Abstandsregeln nach den Sommerferien), abweichender Regelungen in Musikschulen und Schulen anderer Bundesländer (z.B. Rheinland-Pfalz) und unter Berücksichtigung des aktuell niedrigen Infektionsgeschehens, stehen die Regelungen in keinem akzeptablen Verhältnis zu dem dadurch entstehenden Schaden für die Persönlichkeitsbildung, musikalische Entwicklung und das Engagement der Schülerinnen und Schüler im Rahmen der Schulgemeinschaft. Deshalb muss das Inkrafttreten des vorliegenden Konzepts unbedingt verhindert werden!
Da die geplanten Reglungen Auswirkungen auf die Planungen des nächsten Schuljahres haben (Lehrerstellen, Lehrerdeputate, Stundenpläne etc.) und auch mit finanziellen Einsparungen einhergehen, ist zu erwarten, dass es selbst bei dauerhaft geringem Infektionsgeschehen nur schwer möglich sein, sein wird, einmal in Kraft getretene Regelungen wieder rückgängig zu machen. Deshalb ist es dringend notwendig, dass die AG-Stunden möglichst in vollem Umfang erwalten werden!
- neue Corona-Verordnung für Musik-, Kunst- und Jugendkunstschulen (Baden-Württemberg):
km-bw.de/,Lde/Startseite/Ablage+Einzelseiten+gemischte+Themen/CoronaVO+Musikschulen+ab+1_+Juli
- Leitfaden für musikpraktisches Arbeiten an Schulen (Rheinland-Pfalz): corona.rlp.de/fileadmin/rlp-stk/pdf-Dateien/Corona/20200706_Leitfaden_Musikpraktisches_Arbeiten_Schulen_Rheinland-Pfalz.pdf


Neues Zeichnungsende: 18.09.2020
Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 13.142 (11.983 in Baden-Württemberg)


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