Rettet die unabhängige Pflegeberatung – Für Millionen Familien, die Orientierung brauchen

Petition richtet sich an
Deutscher Bundestag Petitionsausschuss

1.970 Unterschriften

6 %
1.925 von 30.000 für Quorum in Deutschland Deutschland

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  1. Gestartet 11.06.2026
  2. Sammlung noch > 5 Monate
  3. Einreichung
  4. Dialog mit Empfänger
  5. Entscheidung
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Neuigkeiten

16.06.2026, 14:08

Der Petitionstext wurde in Zusammenarbeit mit Mitgliedern aus dem Bundesverband unabhängiger Pflegeberatung und Pflegebegleitung (i. G.) angepasst. Es wurden weitere Forderungen aufgenommen.


Neuer Petitionstext:

Petition an den Deutschen Bundestag und die Bundesregierung

Stellen Sie sich vor, plötzlich wird ein Angehöriger pflegebedürftig.

Von einem Tag auf den anderen müssen Anträge gestellt, Leistungen beantragt, Pflege organisiert und wichtige Entscheidungen getroffen werden.

Viele Familien fühlen sich in dieser Situation überfordert und allein gelassen.

Genau hier helfen heute unabhängige Pflegeberaterinnen und Pflegeberater. Sie kommen nach Hause, hören zu, erklären, begleiten und helfen Familien, die richtigen Entscheidungen zu treffen.

Doch mit den geplanten ÄnderungenMit der PflegereformEinführung drohtder abneuen 2028Pflegebegleitung dasnach schleichende§ Ende7c dieserSGB gewachsenenXI Beratungsstrukturen.Mitund dem Auslaufen desder Beratungsbesuchsbisherigen Beratungsbesuche zum 31.12.2027 droht ein folgenschwerer Systembruch.

Anerkannte Beratungsstellen nach § 37 Abs. 37 SGB XIXI, zumdie 31.12.2027diese verlierenAufgaben tausendebereits erfahrene,heute unabhängigeerfolgreich Pflegeberaterwahrnehmen, ihrewerden wichtigsteim Arbeitsgrundlage.Gesetzentwurf nicht ausdrücklich als Leistungserbringer der neuen Pflegebegleitung benannt.

Zwar erlaubtsieht § 7d SGB XIXI-E weiterhinvor, dass Pflegekassen die Übertragung von AufgabenPflegebegleitung auf Dritte.Dritte übertragen können. Doch ohneeine klaresolche gesetzlicheKann-Regelung Regelnreicht nicht aus.

Bereits bei der Pflegeberatung nach § 7a SGB XI bestand die Möglichkeit, unabhängige Beratungsstellen einzubinden. In der Praxis wurden entsprechende Vereinbarungen jedoch häufig nicht geschlossen.

Es besteht deshalb die Gefahr, dass unabhängigequalifizierte Beraterund zunehmendetablierte ausBeratungsstellen demkünftig Systemvon verdrängtder werden.Versorgung ausgeschlossen werden, obwohl sie die Aufgaben der neuen Pflegebegleitung bereits heute erfüllen.

Die Leidtragenden wären nicht zuerstin erster Linie die BeraterBeratungsstellen.

Die Leidtragenden sondernwären die Pflegebedürftigen und ihre Angehörigen.

- Menschen verlieren vertraute Ansprechpartner.
- Familien verlieren unabhängige Unterstützung.
- Wahlfreiheit geht verloren.
- Regionale Beratungsangebote verschwinden.
- Langjährige Erfahrung und Fachkompetenz gehen verloren.
- Beratung wird stärker von den Strukturen der Kostenträger abhängig.

Wer hilft dann der Tochter, die plötzlich die Pflege ihrer Mutter organisieren muss?

Wer unterstützt den Ehemann, der sich durch Anträge, Fristen und Leistungen kämpfen muss?

Wer begleitet Familien, die einen vertrauensvollen Ansprechpartner über Jahre aufgebaut haben?

Pflege braucht Vertrauen.Vertrauen, PflegeKontinuität brauchtund persönlicheunabhängige Begleitung.Beratung.
Deshalb Pflegemuss brauchtdie Wahlfreiheit.Reform nachgebessert werden.

Wir fordern deshalb:

1. ErhaltAnerkannte einerBeratungsstellen unabhängigengesetzlich und flächendeckenden Pflegeberatungabsichern

PflegebedürftigeAnerkannte und Angehörige müssen auch künftig Zugang zu unabhängigen, qualifizierten Beratern haben – unabhängig von Wohnort oder Pflegekasse.2. Faire Zulassung qualifizierter freier PflegeberaterDie Übertragung von AufgabenBeratungsstellen nach § 7d37 Abs. 7 SGB XI mussmüssen bundesweitausdrücklich einheitlich,als transparentLeistungserbringer undder diskriminierungsfreiPflegebegleitung geregeltnach § 7c SGB XI benannt werden.

2. Aus einer Kann-Regelung muss eine verlässliche Regelung werden

Die ZulassungMöglichkeit zur Einbindung unabhängiger Beratungsstellen darf nicht vom Ermessen einzelner Pflegekassen abhängen.

Pflegekassen sollen verpflichtet werden, qualifizierte Beratungsstellen einzubeziehen, wenn diese die gesetzlichen Anforderungen erfüllen.

3. AnerkennungVerbindliche vonVereinbarungen Erfahrungermöglichen

Anerkannte Beratungsstellen müssen einen fairen und vorhandenendiskriminierungsfreien QualifikationenDie SpiBu-EmpfehlungenZugang zur QualifikationDurchführung vonder PflegebegleitpersonenPflegebegleitung dürfenerhalten.

Eine Vereinbarung darf nur dann abgelehnt werden, wenn die festgelegten Qualifikations- oder Qualitätsanforderungen nachweislich nicht dazu führen, dass erfahrene Fachkräfte ausgeschlossen werden.Bestehende Qualifikationen und langjährige Berufserfahrung müssen ausdrücklich anerkannterfüllt werden.

4. Schutz der Wahlfreiheit vonund PflegebedürftigenNeutralität sichern

Pflegebedürftige Menschen müssen selbst entscheiden dürfen,können, wervon wem sie begleitet.begleitet werden.

FamilienDie sollenBeratung ihremuss vertrauteunabhängig Pflegeberaterinund oderfrei ihrenvon vertrautenwirtschaftlichen PflegeberaterInteressen behaltender könnenKostenträger – statt auf zufällig verfügbare Ansprechpartner angewiesen zu sein.bleiben.

5. ErhaltErfahrung anerkennen und Fachwissen erhalten

Bestehende Qualifikationen, langjährige Berufserfahrung und anerkannte Beratungsstrukturen müssen bei der Umsetzung der Reform berücksichtigt werden.

6. Gesetzliche Klarstellung in § 7d SGB XI

Wir fordern eine gesetzliche Regelung, die sicherstellt, dass Pflegekassen mit anerkannten Beratungsstellen Vereinbarungen zur Durchführung der Pflegebegleitung schließen, sofern diese die Anforderungen an Qualifikation, Qualitätssicherung und Durchführung erfüllen.

Nur so kann verhindert werden, dass bewährte Beratungsangebote aus der Versorgung verschwinden.

7.Erhalt persönlicher Hausbesuche

Pflegeberatung darf nicht auf Telefonate, Formulare oder digitale Angebote reduziert werden.
Gerade ältere und hochbelastete Menschen benötigen persönliche Unterstützung vor Ort.



Neue Begründung:

Warum diese Petition so wichtig ist:

ImmerDiese mehrPetition Menschenrichtet werdensich an alle Menschen, die heute oder morgen auf Pflege angewiesen sein.sein können.

Gerade jetzt brauchen wir mehr persönliche Beratung, mehr Unterstützung und mehr Wahlfreiheit – nicht weniger.

Eine gute Pflegereform darf nicht dazu führen, dass bewährte Strukturen verschwinden, Vertrauen verloren geht und Familien künftig mit ihren Sorgen allein gelassen werden.

Pflegebedürftige Menschen sind keine Aktennummern.
Angehörige sind keine Verwaltungskräfte.
Pflege braucht Menschen.

Deshalb fordern wir den Erhalt einer unabhängigen, persönlichen und frei wählbaren Pflegeberatung – für die Familien von heute und für die Generationen von morgen.

Gleichzeitig stehen zahlreiche freiberufliche Pflegeberater vor dem Verlust ihrer beruflichen Existenz.

Setzen Sie gemeinsam mit uns ein Zeichen für eine menschenwürdige und sichere häusliche Pflege.

Unterstützen Sie diese Petition mit Ihrer Unterschrift und helfen Sie dabei, die Pflegeberatung als wichtige Stütze für Pflegebedürftige, Angehörige und das gesamte Pflegesystem zu erhalten.

Jede Unterschrift zählt. Für mehr Sicherheit. Für mehr Unterstützung. Für eine starke Pflege. ❤️


Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 1.724 (1.688 in Deutschland)


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