04.07.2025, 07:11
In 2023 hat ein durch die Stadt Bingen beauftragtes Anwaltsbüro eine Machbarkeitsstudie vorgelegt deren Tenor insbesondere im Hinblick auf naturschutzrechtliche Bedenken zu einer negativen Betrachtung kam. Wir haben den Sachverhalt auch noch mal durch eine KI prüfen lassen. In der Tat hat der Gutachter damals völlig außer Acht gelassen, dass die von uns vorgeschlagene Trasse (Binger Winterhafen - Rüdesheimer Adlerturm) nicht durch NSG Gebiete führt und die Bereiche durch touristische und infrastrukturelle Nutzung geprägt sind. Damit ist klar, dass die naturschutzrechtlichen Bedenken gegenstandslos sind. Der Gutachter hat einfach die falsche Trasse (Hindenburgbrücke) betrachtet.