20.08.2025 05:14
Gerade in geopolitisch "Dunklen Zeiten" wäre eine Lichtbrücke ein Lichtblick gewesen. Sicher findet sich nur Wenige denen die Natur nicht am Herzen liegt. Aber die Verantwortlichen der unteren Naturschutzbehörde verrichten Ihren Dienst mit Anstand, Würde und voller Gewissenhaftigkeit. Obwohl der § 6 des hess. Naturschutzgesetzes durchaus Ausnahmen gestattet konnte hier keine gemacht werden. Veranstaltungen mit weitaus größeren Auswirkungen auf die Tierwelt wie z.B. "Rhein in Flammen" bedürfen laut Behörde keiner neuen Bewertung. Ein Schelm wer Böses denkt...