Rückabwicklung der Sparkassenfusion Schweinfurt mit Haßberge

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Sparkasse Schweinfurt-Haßberge

624 Unterschriften

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

624 Unterschriften

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

  1. Gestartet 2018
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

10.08.2019, 01:25

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Liebe Mitstreiter,

am 31.Juli hat das Verwaltungsgericht Würzburg das Urteil zur Rückabwicklung der Fusion gefällt. Mir wurde es am 8.8. zugestellt.

Wie (fast) zu erwarten ist das Urteil negativ: Die Voraussetzungen für einen Bürgerentscheid sind nach Meinung des Gerichts nicht erfüllt.

Das Urteil (19 Seiten) ist als Dokument beigefügt.

Beim Lesen des Urteils sind mir einige Ungereimtheiten aufgefallen:

1. Ein Bürgerbegehren/entscheid ist verfassungsrechtlich geschützt. Es wurde von Laien durchgeführt und nicht von gewieften Juristen. Daher muss einem Bürgerbegehren „wohlwollend“ entgegengekommen werden. Das Urteil lässt dies vermissen. Mit akribischer Genauigkeit wird Wort für Wort des Antrags seziert.

2. Das Gesetz spricht von Unterschriftenlisten. Das sind einseitig beschriebene Dokumente. Ist auch die Rückseite beschriftet, so muss es sich um eine Fortsetzung der Liste auf der Vorderseite handeln (Beispiel: Telefonlisten eines Großbetriebs). Das Gericht geht nicht auf den Begriff Liste ein sondern spricht fälschlich nur von Dokumenten

3. Das Gericht erkennt nicht die Tatsache, dass wir uns in einem digitalen Zeitalter befinden mit maximaler Informationen. Den Vorwurf einer unzureichenden Information gibt es nicht mehr. Um der maximalen Information der Königsberger zu gewährleisten (nur rund 20% der Königsberger haben eine Tageszeitung), wurde an alle Königsberger in einem Anzeigenblatt die Unterschriftenliste mit rückseitigen Ausführungen gebracht. Für alle Internetbenutzer wurde die einseitige Liste auf der Homepage von OpenSource zum download eingestellt. Hier waren auch sehr viele zusätzliche Informationen vorhanden, einschließlich der auf den Werbebeilagen befindlichen Rückseite. Damit war für alle eine optimale Information gegeben. Dass die letzteren nur die einseitige Liste benutzten ändert nichts daran, dass sie genau Bescheid wussten um was es ging.

4. Anstoß hat das Gericht genommen an der Begründung „Verlust der Identität“ und des „Verschenkens von Eigentum“. Diese beiden Begründungen wurden dem Gericht ausführlich dargestellt, fanden aber keinen Eingang in das Urteil. Diese beiden Punkte haben in Landsberg die Monsterfusion von drei Sparkassen in drei Landkreisen platzen lassen. Stichwortartige Begründungen sind übrigens zulässig.

5. Das Gericht verkennt die Wirkung eines Bürgerentscheids, da es annimmt, dass der Bürgerentscheid den Stadtratsbeschluss vom November 2017 aufhebt. Das ist falsch, ein Bürgerentscheid ersetzt den Stadtratsbeschluss mit der Wirkung, dass die Fusion der Sparkassenträger Stadt Königsberg und Landkreis Haßberge mit Schweinfurt abgelehnt ist. Die Monsterfusion in Landsberg mussten 18 Institutionen genehmigen, 12 taten es. Die 13. Institution (Kreistag Landsberg) lehnte ab mit der Konsequenz: die Fusion platzte.

6. Da das Gericht diese Ersetzung des Stadtratsbeschlusses durch den Bürgerentscheid verkennt ist der Konsequenzfehler, dass die jetzigen neuen Sparkassengremien einer Rücknahme der Fusion zustimmen müssen. Das ist aber überflüssig. Eine Fusion hat nie stattgefunden.

Wie geht es weiter?

Das Urteil wird nochmals von fachkundigen Juristen untersucht. Kommen diese ebenfalls zu meiner Meinung, gibt es ein Berufungsverfahren beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof. Das Verfahren dahin ist auf den Seiten 18 und 19 (Rechtsmittelbelehrung) beschrieben.

Falls Sie Ihre Meinung äußern wollen, tun Sie es bitte.

Sie können mir auch gerne ein Mail schicken:
info@stratcon.de

Ihr/Euer Rainer Gottwald


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