Familie

Einheitliche Rückerstattung der Kita Beiträge ab dem 1. Streiktag

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Petitionsausschuß der Bremischen Bürgerschaft

21 Unterschriften

Petitionsempfänger hat nicht reagiert.

21 Unterschriften

Petitionsempfänger hat nicht reagiert.

  1. Gestartet 2015
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

21.07.2015, 10:57

Titel, da vorher zu ungenau
Neuer Titel: Einheitliche Rückerstattung der Kita Beiträge ab dem 1. Streiktag Neuer Petitionstext: Die KiTa hat ab dem 08.05. - 05.06.2015 Deutschlandweit gestreikt, neue Streiks stehen nach den Sommerferien höchstwahrscheinlich wieder an, da die Tarifverhandlungen erneut gescheitert sind. Da wir die Zeit über trotzdem volle Beiträge zahlen mussten, obwohl keine Betreuung gegeben war, fordere ich die volle Rückerstattung in diesem für diesen Zeitraum. Neue Begründung: Wir allein tragen die Belastungen des Streiks, während die Städte als kommunaler Arbeitgeber mit jedem Streiktag Kosten in erheblicher Höhe einspart und ungerechtfertige Einnahmen, ebenfalls in erheblicher Höhe Höhe, erzielt. In jedem Bundesland wird unterscheidlich zurückerstattet z.B. in Oldenburg ab dem 1. Streiktag, Hannover ab dem 5. und hier in Bremen ab dem 11. und auch hierzu müssen erstmal die dementsprechenden Gesetze geschaffen werden, werden. Ich fordere in jedem Bundesland, die Rückerstattung ab dem 1. Streiktag, da wir als Eltern wirklich einbusen wirkliche Einbusen in dieser Zeit hatten, wie z. B. bezahlten sowie unbezahlten Urlaub, Überstunden Abbau Überstundenabbau und teilweise zusätzliche Kosten durch eine Alternativ Betreuung wie Tagesmutter etc. Bei den Kindertageseinrichtungsgebühren handelt es sich, wie bei jeder anderen öffentlichen-rechtlichen öffentlich-rechtlichen Gebühr auch, um eine hoheitliche Abgabe, bei denen der Zahlungspflichtige, in diesem Fall "Wir" einen Leistungsanspruch gg. den Staatlichen Träger (KiTa) hat. Sie als Träger sind dieser Leistungspflicht nicht nachgekommen.


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