11.04.2019, 15:46
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Neue Begründung: Für die 52 auf Anlage B stehenden Handwerke, darunter auch Fotografen, war die Novellierung der Handwerksordnung eine fatale Entscheidung.
Im Jahr 2004 wurden Handwerksberufe in Anlage A und Anlage B unterteilt (Weitere Informationen: bit.ly/2HSAbMU). www.zdh.de/daten-fakten/das-handwerk/gewerbe-anlage-b1-und-b2/ ). Handwerksberufe der Anlage A gelten als zulassungspflichtig und setzen zum Führen eines Betriebs den Meister voraus.
Berufe der Anlage B sind zulassungsfrei – es wird also kein Meister benötigt um einen Handwerksbetrieb führen zu dürfen oder auszubilden. Nicht einmal eine Berufsausbildung muss nachgewiesen werden. Die Unterteilung erfolgte alleine auf Grundlage einer Gefahreneinstufung.
**Die Unterteilung hat für Meisterbetriebe desaströse und langfristige Folgen:**
- Dumpingpreise, durch die Marktüberschwemmung von Ungelernten. Fachbetriebe können durch hochqualifiziertes Personal und hochwertiges Material diese Preise nicht anbieten.
- Qualität des Handwerks sinkt signifikant – vor allem aus Sicht der Verbraucher, da nicht ersichtlich ist, ob es sich um einen Fachbetrieb handelt oder nicht.
- Stark sinkendes Ausbildungsniveau, da Ungelernte innerhalb kürzester Zeit in einem Crashkurs der IHK oder HWK die Berechtigung zur Ausbildung erhalten können
- Rückgang der Ausbildungen, da das Ausbildungsniveau sinkt und die Ausbildung keine Voraussetzung für selbstständige Ausübung mehr darstellt.
- Langfristig gesehen: hoher Fachkräftemangel Im Sinne der Ausbildung, der Betriebe und auch der Verbraucher ist die Abschaffung der Aufteilung in zwei Klassen seitens der Politik unumgänglich.
Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 17