Region: Hessen
Sicherheit

Ruhegehaltsfähigkeit der Feuerwehrzulage in Hessen wiederherstellen.

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Landtag
3.015 Unterstützende

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

3.015 Unterstützende

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

  1. Gestartet 2013
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

26.08.2013, 16:51

Aktualisierte Informationen und mehr benötigte Unterschriften. In Hessen gibt es 2.500 Feuerwehrangehörige die von der Ruhegehaltsfähigkeit profitieren, plus die Pensionäre.
Neuer Petitionstext: Jede / jeder bei den Kommunen und Landkreisen beschäftigte hauptamtliche Feuerwehrkollege / Feuerwehrkollegin in Hessen bezieht derzeit monatlich eine Zulage in Höhe von 131,20€.

Diese Zulage wurde seit vielen Jahren nicht mehr angehoben und stellt keine ausreichende Vergütung der Mehrbelastung von Berufsfeuerwehrleuten mehr dar.

Berufsfeuerwehrleute sind erheblichen Gefahren in Ihrem Berufsleben ausgesetzt und gehen in der Regel mit Erreichen der Altersgrenze von 60 Jahren in niedrigen Besoldungsgruppen von größtenteils A 7 und A 8 in den Ruhestand, oftmals ohne die erforderlichen Dienstjahre zur Erreichung des höchsten Pensionssatzes absolvieren zu können.

Die Feuerwehrzulage ist aber in Hessen nicht mehr Ruhegehaltsfähig und somit entstehen den Feuerwehrbeamten die in großer Zahl bereits vor dem Erreichen
der Altersgrenze aus gesundheitlichen Gründen in den Ruhestand treten müssen erhebliche finanzielle Einbußen.

In Hessen war die Feuerwehrzulage bereits einmal Ruhegehaltsfähig, fiel dann aber den allseits bekannten Sparmaßnahmen 1999 dem Versorgungsreformgesetzt der Landesregierung zum Opfer.


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