S 20/16 - Totholzprämie für Schrebergartenvereine

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Petitionsausschuss der Bremischen Bürgerschaft
3 Unterstützende 3 in Freie Hansestadt Bremen

Die Petition wurde abgeschlossen

3 Unterstützende 3 in Freie Hansestadt Bremen

Die Petition wurde abgeschlossen

  1. Gestartet 2019
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition der Bremischen Bürgerschaft.

14.07.2020, 04:38

Auszug aus dem Bericht des Petitionsausschusses (Stadt) Nr. 9 vom 3. Juli 2020

Der Ausschuss bittet, folgende Eingabe für erledigt zu erklären, weil die Stadtbürgerschaft
keine Möglichkeit sieht, der Eingabe zu entsprechen:

Eingabe Nr.: S 20/16

Gegenstand: Totholzprämie für Schrebergartenvereine

Begründung:
Der Petent regt an, dafür Sorge zu tragen, dass in Schrebergärten mehr Totholz stehen gelassen
wird, weil es einen wichtigen Lebensraum für viele Insekten und andere Lebewesen darstellt. Er regt
deshalb an, den Kleingartenvereinen abhängig von der Größe der stehen gelassenen Baumstümpfe
entsprechende Prämien zu zahlen. Die Petition wird von drei Mitzeichnerinnen beziehungsweise
Mitzeichnern unterstützt.

Der Petitionsausschuss hat zu dem Vorbringen des Petenten eine Stellungnahme der Senatorin für
Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau eingeholt. Außerdem hatte der
Petent die Möglichkeit, sein Anliegen im Rahmen der öffentlichen Beratung mündlich zu erläutern.
Unter Berücksichtigung dessen stellt sich das Ergebnis der parlamentarischen Überprüfung
zusammengefasst wie folgt dar:

Der Petitionsausschuss kann im Ergebnis das Anliegen des Petenten nicht unterstützen. Auf
kleingärtnerisch genutzten Parzellen sind größere Gehölze nach der Gartenordnung des
Landesverbandes der Gartenfreunde Bremen e.V. nicht zulässig. Der Vorschlag des Petenten kann
hier deshalb nicht umgesetzt werden.

Ältere Einzelbäume in größerer Anzahl finden sich ein Kleingartengebieten ausschließlich in den
waldartigen Gehölzbeständen des so genannten Rahmengrüns, also der Grünanlagen und
Erschließungsflächen außerhalb der Parzellen. Im Bereich von Wegen können aufgrund der
notwendigen Verkehrssicherungspflicht keine Baumstümpfe stehen bleiben. Abseits der Wege
findet sowohl auf städtischen Flächen als auch auf vereinseigenen Flächen oft wenig bis keine
Pflege statt. Deshalb ist in diesen Bereichen eher die fehlende Pflege für die Entwicklung eines
nachhaltigen Gehölzbestandes zum Problem geworden, als die übermäßige Fällung von Gehölzen.
Deshalb kann der Petitionsausschuss das Anliegen nicht unterstützen.

Begründung (PDF)


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