29.12.2022, 02:36
Auszug aus dem Bericht des Petitionsausschusses (Stadt) Nr. 32 vom 7. Oktober 2022
Der Ausschuss bittet, folgende Petition für erledigt zu erklären:
Eingabe Nr.: S20-298
Gegenstand: Vorfall BürgerServiceCenter
Begründung:
Der Petent moniert mit seiner Petition vom 07. April 2022, dass er im Zuge des Abholens eines
Personalausweises für eine gehbehinderte Person sowohl von einer Mitarbeiterin des
BürgerServiceCenters-Mitte als auch von einem Securitymitarbeiter angeschrien worden sei.
Hintergrund sei gewesen, dass er aus Unwissenheit über die dort geltenden Hygienemaßnahmen
bei der dortigen Vorsprache eine blaue OP-Maske statt der erforderlichen FFP2-Maske getragen
habe. Im gleichen Zuge seien Bürger:innen mit Migrationshintergrund im Gegensatz zu ihm
eingelassen worden, obwohl sie – wie er selbst – nur eine blaue OP-Maske getragen hätten. Er
empfinde dies als beschämend und diskriminierend.
Die Petition wird von 1 Mitzeichner:in unterstützt.
Der Petitionsausschuss hat zu dem Vorbringen des Petenten eine Stellungnahme des Senators für
Inneres eingeholt. Unter Berücksichtigung dessen stellt sich das Ergebnis der parlamentarischen
Überprüfung zusammengefasst folgendermaßen dar:
Der konkret von dem Petenten vorgetragene Sachverhalt konnte mangels weitergehender Angaben
nicht aufgeklärt werden.
Zum Zeitpunkt der Vorsprache galt sowohl für alle Besucher:innen als auch für die Mitarbeitenden
im BürgerServiceCenter-Mitte die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske. Die Mitarbeitenden der
BürgerServiceCenter und auch die Securitymitarbeitenden sind gehalten, vorsprechende
Bürger:lnnen über die einzuhaltenden Hygienemaßnahmen zu informieren. Diese Information sollte
in freundlicher und wertschätzender Art und Weise erfolgen, was in der Regel auch so geschieht.
Auch wenn die im Bürgerservicecenter-Mitte eingesetzten Sicherheitskräfte gelegentlich etwas
robust in ihrem Auftreten sind, bleiben sie in der Regel freundlich, zugewandt und hilfsbereit.
Sollte der Petent – wie vorgetragen – behandelt worden sein, bittet der Staatsrat des Senators für
Inneres um Entschuldigung.
Im Innenressort wurde die Petition zum Anlass genommen, noch einmal auf die Wichtigkeit der
wertschätzenden Ansprache von Bürger:innen hinzuweisen.
Vor diesem Hintergrund erklärt der Ausschuss die Petition für erledigt.
Begründung (PDF)