Bölge : Kölleda
Başarı
Trafik ve taşıma

Schaffung eines barrierefreien Zugangs zu den Zügen im Bahnhof Kölleda

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Konzernbevollmächtiger der Deutschen Bahn AG für den Freistaat Thüringen Herr Volker Hädrich, Bahnhofstraße 23, 99084 Erfurt
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04.03.2013 21:39

Nicht barrierefreie Verkehrsmittel und deren Verkehrszugangsanlagen stehen im Widerspruch zum Art. 11 GG (Freizügigkeit im Bundesgebiet)

Welcher im Wortlaut aufgeschlüsselt bedeutet:

(1) Alle Deutschen genießen Freizügigkeit im ganzen Bundesgebiet.

(2) Dieses Recht darf nur durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes und nur für die Fälle eingeschränkt werden, in denen eine ausreichende Lebensgrundlage nicht vorhanden ist und der Allgemeinheit daraus besondere Lasten entstehen würden oder in denen es zur Abwehr einer drohenden Gefahr für den Bestand oder die freiheitliche demokratische Grundordnung des Bundes oder eines Landes, zur Bekämpfung von Seuchengefahr, Naturkatastrophen oder besonders schweren Unglücksfällen, zum Schutze der Jugend vor Verwahrlosung oder um strafbaren Handlungen vorzubeugen, erforderlich ist.


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