Аймақ: Deutschland

Schluss mit der DDR-Ingenieurrenten-Lüge der Deutschen Rentenversicherung Bund

Өтініш беруші қоғамдық емес
Өтініш адресіне жіберіледі
Deutscher Bundestag Petitionsausschuss

18 Қолтаңбалар

Өңдеу мерзімі аяқталды

18 Қолтаңбалар

Өңдеу мерзімі аяқталды

  1. Басталды 2021
  2. Жинақ аяқталды
  3. Жіберілді
  4. Диалог
  5. Сәтсіз

жаңалықтар

07.07.2024, 20:11

Liebe Unterstützende,
der Petent oder die Petentin hat innerhalb der letzten 24 Monate nach dem Einreichen der Petition keine Neuigkeiten erstellt und den Status nicht geändert. openPetition geht davon aus, dass die Bearbeitungsfrist des zuständigen Ausschusses bzw. des Empfängers abgelaufen ist.

Wir bedanken uns herzlich für Ihr Engagement und die Unterstützung,
Ihr openPetition-Team


07.07.2022, 08:31

Құжатты қарау

Der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages erklärte sich zunächst für das Thema nicht zuständig und verwies an die Sozialgerichtsbarkeit. Außerdem wurde das Bundesministerium für Arbeit und Soziales um Stellungnahme gebeten. Ich bin gegen beide Schreiben in Widerspruch gegangen. Die Petition wurde daraufhin wieder in den Ausschuss gegeben. Ergebnis offen. Die abschließende Antwort des Bundesministeriums liegt hingegen bereits vor. Siehe Anlage.


13.04.2022, 14:05

Liebe Freunde,
der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages hat den Eingang unsere Petition bestätigt. Ich hoffe, wir können damit die Politik erreichen, auch wenn die zur Zeit mit anderen Dingen ge- und hoffentlich nicht überfordert ist. Aber ohne sie geht nun mal nichts. Keiner öffnet freiwillig den Geldhahn und schon gar nicht die Deutsche Rentenversicherung, die leider im Bund mit der Sozialgerichtsbarkeit und Rechtsverdrehungen sehr stark einherkommt.
Dass das Thema aber noch nicht aus dem kollektiven Bewusstsein verschwunden ist, beweisen 2 aktuelle Veröffentlichungen:
1. das 2021 erschienene Buch von Johanna Weinhold "Die betrogene Generation - Der Kampf um die DDR-Zusatzrenten"; Aufbau-Verlage; ISBN 978-3-96289-125-1 bzw. eISBN 978-3-86284-502-6
2. die Zeitschrift SUPERillu Heft 15 vom 07.04.2022, "Die Wahrheit über die Ostrenten"

Ein Blick hinein kann sich lohnen. Ich werde versuchen, diese Quellen (wieder) anzuzapfen.

Beste Grüße
Eberhard Zachäus


25.02.2022, 15:14

Sehr geehrte Unterstützer/-innen, vielen Dank dafür.
leider war Eure Anzahl überschaubar, obwohl ich über die Zeitschrift "Super Illu" und ein befasstes und renommiertes Rechtsanwaltsbüro versucht habe, den Kreis deutlich zu erweitern. Aber es war offensichtlich kein Interesse mehr vorhanden. Trotzdem habe ich am 9. Februar 2022 beim Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages eingereicht. Die Hoffnung stirbt zuletzt!
Ich werde Euch weiter auf dem Laufendem halten.
Viele Grüße
Eberhard Zachäus


10.08.2021, 04:39

Sehr geehrte Unterstützende,

die Petition wurde gemäß unserer Nutzungsbedingungen überarbeitet. Die temporäre Sperrung wurde wieder aufgehoben und die Petition kann nun weiter unterzeichnet werden.

Wir bedanken uns für Ihr Engagement!

Ihr openPetition-Team


05.08.2021, 13:16

Dies ist ein Hinweis der openPetition-Redaktion:

Diese Petition steht im Konflikt mit Punkt 1.4 der Nutzungsbedingungen für zulässige Petitionen.

Der Link zu Ihrer Quellenangabe (www.aha-anwalt.de/de-DE/home) funktioniert leider nicht. Bitte geben Sie den genauen Link an, um das untenstehende Zitat in Ihrem Petitionstext zu belegen. Vielen Dank.

"Das Bundessozialgericht (BSG)...verfolgte bei der Rentenüberleitung einst (jedenfalls noch bis zum 12.06.2001) das hehre Ziel, eine sachgerechte und willkürfreie Zuordnung der bundesrechtlichen Rechtsfolgen sicherzustellen und entwickelte dem gemäß nachstehende, höchst bemerkenswerte, weil verständliche und nachvollziehbare Rechtsprechungsgrundsätze:

Die Zugehörigkeit zu einem Zusatzversorgungssystem sollte nicht allein davon abhängen, ob und wann in der DDR eine Versorgungszusage erteilt worden ist oder nicht. Zugehörigkeitszeiten liegen vielmehr vor, wenn eine entgeltliche Beschäftigung ausgeübt worden ist, derentwegen eine zusätzliche Altersversorgung vorgesehen war (B 4 RA 61/97 R). Maßgeblich sollte also die tatsächlich ausgeübte Tätigkeit nach ihrer Art und fachlichen Qualifikation sein. Soweit für einen Außenstehenden nachvollziehbar, hatte das BSG jedoch dabei einen verhängnisvollen Fehler begangen: Es hatte vorher nicht bei der Rentenversicherung und/oder den zuständigen Ministerialen nachgefragt. Denen war derart Vernunft und Gerechtigkeit nämlich schlicht zu teuer“


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