Lūgums ir adresēts:
Deutscher Bundestag Petitionsausschuss
Das Problem betrifft alle Ingenieure und Techniker, die in der ehemaligen DDR sozialversicherungspflichtige Tätigkeiten in einem volkeigenen oder gleichgestellten Betrieb ausgeübt haben, damals jedoch nicht in die
Zusätzliche Altersversorgung der technischen Intelligenz in volkseigenen und ihnen gleichgestellten Betrieben vom 17.08.1950 (AVItech)
einbezogen worden sind, obwohl sie nach vorgenanntem Gesetz und den dazugehörigen Durchführungsbestimmungen anspruchsberechtigt waren.
Uns Angehörige der technischen Intelligenz musste man nach Grenzschließung nicht mehr hofieren, um von einer „Republikflucht“ abzuhalten, folglich wurde auch uns DDR-Unrecht angetan, ohne dass wir es wussten - einfach durch Recht verschweigen und unterlassen! Denn vorgenanntes Gesetz von 1950 wurde nie außer Kraft gesetzt, den meisten Betroffenen war es jedoch schlicht unbekannt, so dass sie ihr Recht nicht einfordern konnten.
Was geschah nun bei der Wiedervereinigung bzw. beim Schließen der Sozialversicherungssysteme der DDR zum 30.06.1990?
Es sollten wohl nur tatsächlich erteilte Anwartschaften übergeleitet werden. Aber die Justiz sah das zunächst anders.
Zitat: "Das Bundessozialgericht (BSG)...verfolgte bei der Rentenüberleitung einst (jedenfalls noch bis zum 12.06.2001) das hehre Ziel, eine sachgerechte und willkürfreie Zuordnung der bundesrechtlichen Rechtsfolgen sicherzustellen und entwickelte dem gemäß nachstehende, höchst bemerkenswerte, weil verständliche und nachvollziehbare Rechtsprechungsgrundsätze:
Die Zugehörigkeit zu einem Zusatzversorgungssystem sollte nicht allein davon abhängen, ob und wann in der DDR eine Versorgungszusage erteilt worden ist oder nicht. Zugehörigkeitszeiten liegen vielmehr vor, wenn eine entgeltliche Beschäftigung ausgeübt worden ist, derentwegen eine zusätzliche Altersversorgung vorgesehen war (B 4 RA 61/97 R). Maßgeblich sollte also die tatsächlich ausgeübte Tätigkeit nach ihrer Art und fachlichen Qualifikation sein. Soweit für einen Außenstehenden nachvollziehbar, hatte das BSG jedoch dabei einen verhängnisvollen Fehler begangen: Es hatte vorher nicht bei der Rentenversicherung und/oder den zuständigen Ministerialen nachgefragt. Denen war derart Vernunft und Gerechtigkeit nämlich schlicht zu teuer“ (1).
Was jetzt folgte war eine Rolle rückwärts und das Schaffen eines Freiraumes für jede Menge juristischer und sprachlicher Winkelzüge durch eine bedauernswerte, dem deutschen Rechtssystem schädliche Allianz aus Deutsche Rentenversicherung Bund und Sozialgerichten, denn die nachträgliche Festsetzung der 3 Kriterien für die fiktive Anwartschaft (personelle, sachliche und betriebliche Voraussetzung inkl. Stichtagsreglung 30.06.1990) durch das BSG bot jede Menge Raum für gezielt auf die Verhinderung oder Aberkennung von Anwartschaften angesetzte Wort- und Sinnakrobaten.
Dabei entstanden etwa ab April 2002 solch widersinnigen Konstrukte wie
- der in der AVItech, 2. DB unter ferner liefen genannte und nun zur heiligen Kuh hochstilisierte Begriff Volkseigener Produktionsbetrieb oder wie in (1) halb scherzhaft benannt: MassenProduktionsDurchführungsBetrieb.
- die Anwendung des kapitalistisch geprägten fordistischen Produktionsmodells auf einen sozialistischen Volkseigenen Betrieb (VEB)
- der Begriff Mischbetrieb als Abgrenzung zum Produktionsbetrieb, wobei zu bemerken ist, dass fast alle VEB solche Mischbetriebe waren, da sie außer Produktionsbetrieb auch Forschungs- und Entwicklungseinrichtung, Projektierungseinrichtung, Rationalisierungsmittelbetrieb, Baubetrieb sowie Handels- und Kundendiensteinrichtung sein konnten. Die Plan- und Mangelwirtschaft erforderte Flexibilität und eigene Kapazitäten für möglichst alles.
Das alles dient nur einem Ziel, Ansprüche auf Zusatzversorgung nach dem AAÜG zu verhindern und wenn bereits erteilt, rückgängig zu machen oder die Renten einzufrieren, d.h. von den jährlichen Anpassungen an die allgemeine Lohnentwicklung in Deutschland und damit indirekt an die Inflation auszunehmen. Was folgte, war eine seit fast 20 Jahren tobende Flut von Prozessen vor den Sozialgerichten, die meist nur einen Sieger kannten: die Deutsche Rentenversicherung Bund.
Ich selbst habe 10 aufreibende Prozessjahre bis zum Landessozialgericht (ohne Zulassung der Revision vor dem Bundessozialgericht) hinter mir und bin zu der Erkenntnis gekommen, dass das Prozessieren sinnlos ist, da die wie auch immer gearteten Argumente der Kläger an der Mauer dieser Allianz aus Deutsche Rentenversicherung Bund und Sozialgerichten abprallen und zerschellen. Dass man mit einer solchen Politik die ehemaligen DDR-Ingenieure rentenrechtlich in 1. und 2. Klasse spaltet und damit Lebenswerke demontiert, wird anscheinend billigend in Kauf genommen.
Abgeordnete aller Fraktionen des Deutschen Bundestages!
Ändern Sie dieses Unrecht! Es wird nach über 30 Jahren Deutsche Einheit höchste Zeit!
Quelle: (1) RA Ansgar Hartung & RAin Dorothee Thomas, Recht verstehen, Anwaltskanzlei Hartung, www.aha-anwalt.de; Reiter: Leseraum
Pamatojums
Ich weiß, dass das Problem Angehörige vieler akademischer Berufe betrifft. Da die rechtlichen Voraussetzungen aber sehr unterschiedlich sind, kann ich mit dieser Petition nur für Angehörige der technischen Intelligenz sprechen.
Nur wenn wir uns zusammentun, bewegt sich vielleicht doch noch etwas. Die Hoffnung stirbt zuletzt. Es gibt sicher Leute, die hoffen, die Anspruchsberechtigten tun das vorher!
Diesen Triumpf sollten wir ihnen nicht gönnen. Ein Versuch ist es wert. Ich habe hiermit den ersten Schritt getan! Liebe betroffene Berufskollegen, schließt Euch bitte an.
Danksagung: Mein Dank gilt den unter (1) genannten Autoren, die mir mit ihrem zitiertem Online-Buch die Überzeugung von der Richtigkeit meiner dargestellten Rechtsauffassung und den Mut zur Online-Veröffentlichung dieser Petition gegeben haben.