20.11.2025, 12:52
Aktualisierung: Offizielle Quellen zum Gesetzesentwurf hinzugefügt
Um die Transparenz unserer Petition weiter zu erhöhen und allen Unterstützern die Möglichkeit zu geben, sich selbst ein Bild vom Gesetzesinhalt zu machen, ergänzen wir hier die offiziellen Dokumente des Bundesgesundheitsministeriums zum IGV-Umsetzungsgesetz.
Warum wir diese Ergänzung vornehmen
Transparenz: Jeder kann die genannten Regelungen selbst prüfen.
Verlässlichkeit: Wir arbeiten ausschließlich mit offiziellen Primärquellen.
Demokratische Teilhabe: Eine fundierte Diskussion ist nur möglich, wenn alle Bürger Zugang zu den Originaldokumenten haben.
Damit beziehen wir uns ausdrücklich auf Primärquellen, die jeder Bürger unmittelbar prüfen kann.
Neue Begründung:
Sehr geehrte Damen und Herren,
am 16. Juli 2025 hat das Bundeskabinett das IGV-Umsetzungsgesetz beschlossen. Dieses Gesetz soll die Änderungen der Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV) in deutsches Recht übertragen. Bevor es in Kraft treten kann, müssen Bundestag und Bundesrat zustimmen.
Jetzt ist der letzte Zeitpunkt, um die Umsetzung kritisch zu prüfen und den Schutz unserer Grundrechte und der nationalen Entscheidungsfreiheit sicherzustellen.Unsere Hauptkritikpunkte:Die Bundesregierung schreibt in Artikel 2 des Gesetzes ausdrücklich, dass durch dieses Gesetz folgende Grundrechte eingeschränkt werden dürfen:· körperliche Unversehrtheit (Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG)· Freiheit der Person (Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG)· Brief- und Postgeheimnis (Art. 10 GG)· Freizügigkeit (Art. 11 Abs. 1 GG)
Wortlaut Artikel 2 Gesetzentwurf:„Durch dieses Gesetz in Verbindung mit den Internationalen Gesundheitsvorschriften (2005) (IGV) werden die Grundrechte der körperlichen Unversehrtheit (Artikel 2 Absatz 2 Satz 1 des Grundgesetzes), der Freiheit der Person (Artikel 2 Absatz 2 Satz 2 des Grundgesetzes), des Brief- und Postgeheimnisses (Artikel 10 des Grundgesetzes) und der Freizügigkeit (Artikel 11 Absatz 1 des Grundgesetzes) eingeschränkt.“Quellen: • Bundesgesundheitsministerium – Kabinettsbeschluss IGV-Anpassung (16.07.2025): www.bundesgesundheitsministerium.de/presse/pressemitteilungen/kabinett-anpassung-igv-16-07-25.html
Um die Transparenz unserer Petition weiter zu erhöhen und allen Unterstützern die Möglichkeit zu geben, sich selbst ein Bild vom Gesetzesinhalt zu machen, ergänzen wir hier die offiziellen Dokumente des Bundesgesundheitsministeriums zum IGV-Umsetzungsgesetz.Damit beziehen wir uns ausdrücklich auf Primärquellen, die jeder Bürger unmittelbar prüfen kann.
Bundesministerium für Gesundheit – Informationen zu den Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV):https://www.bundesgesundheitsministerium.de/service/gesetze-und-verordnungen/detail/internationalen-gesundheitsvorschriften-2005-igv.htmlAuf dieser Seite finden Sie außerdem Hinweise zu Inhalt, Zielsetzung und politischem Ablauf der Gesetzgebung.Dieser Link führt direkt zur vom Bundesgesundheitsministerium bereitgestellten PDF-Datei des Gesetzentwurfs:https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/Gesetze_und_Verordnungen/GuV/I/IGV_GE-Kabinett_LP21.pdfDort können Sie den gesamten Gesetzestext einschließlich Artikel 2 im Original nachlesen.
Unterstützen Sie bitte diese Petition!Schützen wir gemeinsam die Freiheit, die unser Grundgesetz garantiert.Sagen wir Nein zum WHO-Gesetz und Ja zur nationalen Selbstbestimmung!
Danke für Ihre Unterschrift sagt
BÜNDNIS DEUTSCHLANDSteffen Große und Birgit Ruder
Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 1.877 (1.849 in Deutschland)
15.09.2025, 10:54
Sehr geehrte Unterstützende,
die Petition wurde gemäß unserer Nutzungsbedingungen überarbeitet. Die temporäre Sperrung wurde wieder aufgehoben und die Petition kann nun weiter unterzeichnet werden.
Wir bedanken uns für Ihr Engagement!
Ihr openPetition-Team
15.09.2025, 10:48
Quelle korrigiert: • Bundesgesundheitsministerium – Kabinettsbeschluss IGV-Anpassung (16.07.2025): www.bundesgesundheitsministerium.de/presse/pressemitteilungen/kabinett-anpassung-igv-16-07-25.html
Neue Begründung:
Sehr geehrte Damen und Herren,
am 16. Juli 2025 hat das Bundeskabinett das IGV-Umsetzungsgesetz beschlossen. Dieses Gesetz soll die Änderungen der Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV) in deutsches Recht übertragen. Bevor es in Kraft treten kann, müssen Bundestag und Bundesrat zustimmen.
Jetzt ist der letzte Zeitpunkt, um die Umsetzung kritisch zu prüfen und den Schutz unserer Grundrechte und der nationalen Entscheidungsfreiheit sicherzustellen.Unsere Hauptkritikpunkte:Die Bundesregierung schreibt in Artikel 2 des Gesetzes ausdrücklich, dass durch dieses Gesetz folgende Grundrechte eingeschränkt werden dürfen:· körperliche Unversehrtheit (Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG)· Freiheit der Person (Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG)· Brief- und Postgeheimnis (Art. 10 GG)· Freizügigkeit (Art. 11 Abs. 1 GG)
Wortlaut Artikel 2 Gesetzentwurf:„Durch dieses Gesetz in Verbindung mit den Internationalen Gesundheitsvorschriften (2005) (IGV) werden die Grundrechte der körperlichen Unversehrtheit (Artikel 2 Absatz 2 Satz 1 des Grundgesetzes), der Freiheit der Person (Artikel 2 Absatz 2 Satz 2 des Grundgesetzes), des Brief- und Postgeheimnisses (Artikel 10 des Grundgesetzes) und der Freizügigkeit (Artikel 11 Absatz 1 des Grundgesetzes) eingeschränkt.“Quelle:eingeschränkt.“Quellen: Gesetzentwurf• derBundesgesundheitsministerium Bundesregierung,– PDF:Kabinettsbeschluss www.openpetition.de/pdf/IGV_GE-Kabinett_LP21.pdfIGV-Anpassung (16.07.2025): www.bundesgesundheitsministerium.de/presse/pressemitteilungen/kabinett-anpassung-igv-16-07-25.html
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Danke für Ihre Unterschrift sagt
BÜNDNIS DEUTSCHLANDSteffen Große und Birgit Ruder
Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 21 (20 in Deutschland)
15.09.2025, 06:19
Text neu überarbeitet: Artikel 2 des Gesetzentwurfs
„Durch dieses Gesetz in Verbindung mit den Internationalen Gesundheitsvorschriften (2005) (IGV) werden die Grundrechte
– der körperlichen Unversehrtheit (Artikel 2 Absatz 2 Satz 1 des Grundgesetzes),
– der Freiheit der Person (Artikel 2 Absatz 2 Satz 2 des Grundgesetzes),
– des Brief- und Postgeheimnisses (Artikel 10 des Grundgesetzes) und
– der Freizügigkeit (Artikel 11 Absatz 1 des Grundgesetzes)
eingeschränkt.“
Quelle
Gesetzentwurf der Bundesregierung: Gesetz zu den Änderungen vom 1. Juni 2024 der Internationalen Gesundheitsvorschriften (2005) (IGV) vom 23. Mai 2005
Verabschiedet am 16. Juli 2025
Originaldokument: www.openpetition.de/pdf/IGV_GE-Kabinett_LP21.pdf
Neue Begründung:
Sehr geehrte Damen und Herren,
am 16. Juli 2025 hat das Bundeskabinett das IGV-Umsetzungsgesetz beschlossen. Dieses Gesetz soll die Änderungen der Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV) in deutsches Recht übertragen. Bevor es in Kraft treten kann, müssen Bundestag und Bundesrat zustimmen.
Jetzt ist der letzte Zeitpunkt, um die Umsetzung kritisch zu prüfen und den Schutz unserer Grundrechte und der nationalen Entscheidungsfreiheit sicherzustellen.sicherzustellen.Unsere Hauptkritikpunkte:Die Bundesregierung schreibt in Artikel 2 des Gesetzes ausdrücklich, dass durch dieses Gesetz folgende Grundrechte eingeschränkt werden dürfen:· körperliche Unversehrtheit (Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG)· Freiheit der Person (Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG)· Brief- und Postgeheimnis (Art. 10 GG)· Freizügigkeit (Art. 11 Abs. 1 GG)
Wortlaut Artikel 2 Gesetzentwurf:„Durch dieses Gesetz in Verbindung mit den Internationalen Gesundheitsvorschriften (2005) (IGV) werden die Grundrechte der körperlichen Unversehrtheit (Artikel 2 Absatz 2 Satz 1 des Grundgesetzes), der Freiheit der Person (Artikel 2 Absatz 2 Satz 2 des Grundgesetzes), des Brief- und Postgeheimnisses (Artikel 10 des Grundgesetzes) und der Freizügigkeit (Artikel 11 Absatz 1 des Grundgesetzes) eingeschränkt.“Quelle: Gesetzentwurf der Bundesregierung, PDF: www.openpetition.de/pdf/IGV_GE-Kabinett_LP21.pdf
Unterstützen Sie bitte diese Petition!Schützen wir gemeinsam die Freiheit, die unser Grundgesetz garantiert.Sagen wir Nein zum WHO-Gesetz und Ja zur nationalen Selbstbestimmung!
Danke für Ihre Unterschrift sagtBÜNDNISsagt
BÜNDNIS DEUTSCHLANDSteffen Große und Birgit Ruder
Unsere Hauptkritikpunkte:1. Unklare Kriterien für GrundrechtseingriffeDas Gesetz sieht vor, dass bei einer pandemischen Notlage bestimmte Maßnahmen ergriffen werden können, die auch Grundrechte berühren können – etwa Bewegungsfreiheit, Freizügigkeit oder körperliche Unversehrtheit (vgl. Grundgesetz Art. 2 und Art. 11). Welche konkreten Einschränkungen zulässig sind, ergibt sich aus dem nationalen Recht, insbesondere aus dem Infektionsschutzgesetz.Quelle:- Bundesgesundheitsministerium – Kabinettsbeschluss IGV-Anpassung (16.07.2025): www.bundesgesundheitsministerium.de/presse/pressemitteilungen/kabinett-anpassung-igv-16-07-25.htmlUnsere Forderung:Wir fordern Bundestag und Bundesrat auf, dem IGV-Umsetzungsgesetz nicht zuzustimmen und sicherzustellen, dass:- Grundrechte nur auf Basis klar definierter Kriterien eingeschränkt werden dürfen.- Maßnahmen zeitlich befristet und parlamentarisch legitimiert sind.- Internationale Empfehlungen stets kritisch geprüft werden.- Transparenz und nationale Entscheidungsfreiheit Vorrang haben.Warum jetzt Handlungsbedarf besteht:- Die Änderungen der IGV sind völkerrechtlich bereits in Kraft, da Deutschland bis zum 19. Juli 2025 keinen Widerspruch eingelegt hat.- Das Umsetzungsgesetz ist der letzte Hebel, um die direkte Übernahme in deutsches Recht zu verhindern.- Sobald Bundestag und Bundesrat zustimmen, könnten weitreichende internationale Strukturen dauerhaft etabliert werden.Quellen:- Bundesgesundheitsministerium – Kabinettsbeschluss IGV-Anpassung (16.07.2025): www.bundesgesundheitsministerium.de/presse/pressemitteilungen/kabinett-anpassung-igv-16-07-25.html
Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 21 (20 in Deutschland)
12.09.2025, 10:06
Ich habe die beanstandete Formulierung nochmals überarbeitet und bitte um Freischaltung unserer Petition.
Neue Begründung:
Sehr geehrte Damen und Herren,
am 16. Juli 2025 hat das Bundeskabinett das IGV-Umsetzungsgesetz beschlossen. Dieses Gesetz soll die Änderungen der Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV) in deutsches Recht übertragen. Bevor es in Kraft treten kann, müssen Bundestag und Bundesrat zustimmen.
Jetzt ist der letzte Zeitpunkt, um die Umsetzung kritisch zu prüfen und den Schutz unserer Grundrechte und der nationalen Entscheidungsfreiheit sicherzustellen.
Danke für Ihre Unterschrift sagtBÜNDNIS DEUTSCHLANDSteffen Große und Birgit Ruder
Unsere Hauptkritikpunkte1.Hauptkritikpunkte:
1. Unklare Kriterien für Grundrechtseingriffe- DasGrundrechtseingriffeDas Gesetz erlaubtsieht Eingriffevor, indass bei einer pandemischen Notlage bestimmte Maßnahmen ergriffen werden können, die auch Grundrechte wieberühren können – etwa Bewegungsfreiheit, Freizügigkeit oder körperliche Unversehrtheit,Unversehrtheit Freizügigkeit(vgl. sowieGrundgesetz inArt. besondere Schutzrechte, z. B. Brief-2 und Postgeheimnis (Grundgesetz Art. 2,11). Art.Welche 11,konkreten Art.Einschränkungen 13).-zulässig Dersind, neuergibt eingeführtesich Begriffaus derdem „pandemischennationalen Notlage“Recht, istinsbesondere bisheraus nichtdem eindeutig definiert.- Ohne klar festgelegte Schwellenwerte könnten auch Ereignisse mit geringem Risiko als „Pandemie“ eingestuft werden. Quelle:Infektionsschutzgesetz.Quelle:- Bundesgesundheitsministerium – Kabinettsbeschluss 16.07.20252.IGV-Anpassung WHO-Empfehlungen(16.07.2025): müssen kritisch geprüft werden- Deutschland sollte sicherstellen, dass internationale Empfehlungen nur dann umgesetzt werden, wenn sie evidenzbasiert und verhältnismäßig sind.- Während der Corona-Pandemie wurden WHO-Empfehlungen teilweise ohne umfassende parlamentarische Debatte übernommen. Quelle: Bundestagsprotokolle 2020–20213. Finanzierung der WHO und mögliche Interessenkonflikte- Rund 85 % der WHO-Finanzierung stammen aus zweckgebundenen freiwilligen Beiträgen. Diese kommen von Staaten, internationalen Organisationen, Stiftungen (z. B. Gates Foundation) sowie privaten Akteuren, darunter auch Pharmaunternehmen.- Kritiker sehen in dieser Struktur ein Risiko für die Unabhängigkeit der WHO. Quelle: WHO – Funding and Donations4. Meinungsfreiheit und Informationspflichten- Die neuen IGV sehen vor, dass Staaten Maßnahmen gegen sogenannte „Fehl- und Desinformation“ treffen.- Kritiker befürchten, dass dies in der Praxis Einschränkungen der Meinungsfreiheit oder Eingriffe in die Pressefreiheit nach sich ziehen könnte. Quelle: WHO – Amendments to the International Health Regulations (WHA77.1)Unserewww.bundesgesundheitsministerium.de/presse/pressemitteilungen/kabinett-anpassung-igv-16-07-25.html
Unsere Forderung:Wir fordern Bundestag und Bundesrat auf, dem IGV-Umsetzungsgesetz nicht zuzustimmen und sicherzustellen, dass:-dass:- Grundrechte nur auf Basis klar definierter Kriterien eingeschränkt werden dürfen.- Maßnahmen zeitlich befristet und parlamentarisch legitimiert sind.- Internationale Empfehlungen stets kritisch geprüft werden.- Transparenz und nationale Entscheidungsfreiheit Vorrang haben.Warum jetzt Handlungsbedarf besteht-besteht:- Die Änderungen der IGV sind völkerrechtlich bereits in Kraft, da Deutschland bis zum 19. Juli 2025 keinen Widerspruch eingelegt hat.- Das Umsetzungsgesetz ist der letzte Hebel, um die direkte Übernahme in deutsches Recht zu verhindern.- Sobald Bundestag und Bundesrat zustimmen, könnten weitreichende internationale Strukturen dauerhaft etabliert werden.Quellen:- Bundesgesundheitsministerium – Kabinettsbeschluss IGV-Anpassung (16.07.2025): www.bundesgesundheitsministerium.de/presse/pressemitteilungen/kabinett-anpassung-igv-16-07-25.html
Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 21 (20 in Deutschland)
12.09.2025, 06:09
Dies ist ein Hinweis der openPetition-Redaktion:
Diese Petition steht im Konflikt mit Punkt 1.4 der Nutzungsbedingungen für zulässige Petitionen.
Diese Aussage muss immernoch mit Quellen (Link/URL) belegt werden. Die von Ihnen genannte Quelle lässt keinen Rückschluss auf die von Ihnen gemachte Aussage zu. Wenn Sie diesen Satz nicht belegen können, müssen Sie ihn umformulieren oder streichen:
"Das Gesetz erlaubt Eingriffe in Grundrechte wie Bewegungsfreiheit, körperliche Unversehrtheit, Freizügigkeit sowie in besondere Schutzrechte, z. B. Brief- und Postgeheimnis (Grundgesetz Art. 2, Art. 11, Art. 13)."
11.09.2025, 05:29
Ich habe den Text überarbeitet und aktualisiert sowie die Quellen zugefügt. Bitte um Freischaltung der Petition.
Neuer Petitionstext:
Die Bundesregierung willplant, die Änderungen der Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV) der WHO in deutsches Recht zu übernehmen. DasDies würdekönnte weitreichendetiefgreifende EingriffeAuswirkungen in unsereauf Grundrechte ermöglichenhaben – ohnemit klareunklaren GrenzenKriterien und ohneeiner demokratischeAusweitung Kontrolle.internationaler WirEinflussnahme.Wir fordern Bundestag und Bundesrat auf: SagenStimmen Sie NEIN zu diesem Gesetz!Gesetz nicht zu!
Neue Begründung: Sehr geehrte Damen und Herren,
am 16. Juli 2025 hat das Bundeskabinett das IGV-Umsetzungsgesetz beschlossen. EsDieses Gesetz soll die Änderungen der Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV) in deutsches Recht übernehmen.übertragen. Bevor das Gesetzes in Kraft treten kann, müssen jedoch Bundestag und Bundesrat zustimmen.
GenauJetzt hierist bestehtder jetztletzte Zeitpunkt, um die Möglichkeit,Umsetzung die endgültige Umsetzungkritisch zu verhindernprüfen und damit den Schutz unserer Grundrechte und der nationalen SouveränitätEntscheidungsfreiheit zu wahren.sicherzustellen.
Danke für Ihre Unterschrift sagtBÜNDNIS DEUTSCHLANDSteffen Große und Birgit Ruder
Unsere Hauptkritikpunkte:· WeitreichendeHauptkritikpunkte1. GrundrechtseingriffeUnklare ohneKriterien klarefür Kriterien:-Grundrechtseingriffe- Das Gesetz ermöglichterlaubt Eingriffe in Grundrechte wie Bewegungsfreiheit, körperliche Unversehrtheit, Freizügigkeit sowie in besondere Schutzrechte, z. B. Brief- und Postgeheimnis sowie(Grundgesetz Freizügigkeit.-Art. 2, Art. 11, Art. 13).- Der neueneu eingeführte Begriff der „pandemischen Notlage“ ist gefährlichbisher unbestimmt.-nicht eindeutig definiert.- Ohne objektiveklar festgelegte Schwellenwerte könnten selbstauch Ereignisse mit geringem Risiko als „Pandemie“ deklarierteingestuft werden.· WHO-Empfehlungenwerden. Quelle: dürfenBundesgesundheitsministerium nicht– automatischKabinettsbeschluss bindend16.07.20252. werden:-WHO-Empfehlungen müssen kritisch geprüft werden- Deutschland musssollte selbstsicherstellen, prüfen,dass obinternationale WHO-EmpfehlungenEmpfehlungen verhältnismäßignur dann umgesetzt werden, wenn sie evidenzbasiert und evidenzbasiertverhältnismäßig sind.- Während der Corona-Pandemie wurden WHO-VorgabenWHO-Empfehlungen jedoch fast blind übernommen –teilweise ohne umfassende parlamentarische Debatte.· MassiveDebatte Interessenkonflikteübernommen. Quelle: inBundestagsprotokolle 2020–20213. Finanzierung der WHO:-WHO und mögliche Interessenkonflikte- Rund 85 % der WHO-Finanzierung stammen aus zweckgebundenen Spendenfreiwilligen –Beiträgen. häufigDiese kommen von PharmakonzernenStaaten, undinternationalen mitOrganisationen, ihnenStiftungen verbundenen(z. Stiftungen.-B. DieseGates StrukturenFoundation) untergrabensowie privaten Akteuren, darunter auch Pharmaunternehmen.- Kritiker sehen in dieser Struktur ein Risiko für die Unabhängigkeit der Organisation.· GefahrWHO. Quelle: fürWHO – Funding and Donations4. Meinungsfreiheit und Demokratie:-Informationspflichten- Die neuen IGV verpflichtensehen dievor, Staaten,dass Staaten Maßnahmen gegen sogenannte „Fehl- und Desinformation“ zutreffen.- ergreifen.-Kritiker Dasbefürchten, öffnetdass Türdies undin Torder für Zensur undPraxis Einschränkungen der Meinungs-Meinungsfreiheit undoder Pressefreiheit.UnsereEingriffe in die Pressefreiheit nach sich ziehen könnte. Quelle: WHO – Amendments to the International Health Regulations (WHA77.1)Unsere Forderung:Wir fordern Bundestag und Bundesrat auf, dem IGV-Umsetzungsgesetz nicht zuzustimmen und sicherzustellen, dass:· Grundrechtedass:
- Grundrechte nur auf Basis klar definierter, überprüfbarerdefinierter Kriterien eingeschränkt werden dürfen.· Maßnahmendürfen.- immerMaßnahmen zeitlich befristet und demokratischparlamentarisch legitimiert seinsind.- müssen.· WHO-EmpfehlungenInternationale nichtEmpfehlungen automatisch bindend werden, sondern in Deutschlandstets kritisch geprüft werden.· Transparenzwerden.- Transparenz und nationale SouveränitätEntscheidungsfreiheit inVorrang Gesundheitsfragen oberste Priorität haben.Warum dashaben.Warum jetzt soHandlungsbedarf dringend ist:•besteht- Die Änderungen der IGV sind völkerrechtlich bereits in Kraft, weilda Deutschland bis zum 19. Juli 2025 keinen Widerspruch eingelegt hat.•hat.- Das Umsetzungsgesetz ist der letzte Hebel, um zudie verhindern,direkte dass diese Änderungen automatischÜbernahme in deutsches Recht übernommenzu werden.•verhindern.- Sobald Bundestag und Bundesrat zustimmen, sindkönnten weitreichende WHO-gesteuerteinternationale Strukturen dauerhaft etabliert.Bitteetabliert unterstützenwerden.Quellen:- Sie diese Petition und setzen Sie ein Zeichen für Freiheit, Grundrechte und nationale Selbstbestimmung!Quellen:· BundesgesundheitsministeriumBundesgesundheitsministerium – Kabinettsbeschluss IGV-Anpassung (16.07.2025): www.bundesgesundheitsministerium.de/presse/pressemitteilungen/kabinett-anpassung-igv-16-07-25.html
Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 20 (20 in Deutschland)
08.09.2025, 05:41
Dies ist ein Hinweis der openPetition-Redaktion:
Diese Petition steht im Konflikt mit Punkt 1.4 der Nutzungsbedingungen für zulässige Petitionen.
Bitte belegen Sie Ihre Aussagen jeweils mit einer Quelle (Link/URL). Ein Hinweis am Ende des Textes ist nich ausreichend:
"Während der Corona-Pandemie wurden WHO-Vorgaben jedoch fast blind übernommen – ohne parlamentarische Debatte."
"Das Gesetz ermöglicht Eingriffe in Grundrechte wie Bewegungsfreiheit, körperliche Unversehrtheit, Brief- und Postgeheimnis sowie Freizügigkeit."
Diese Aussagen sind irreführend und müssen umgeschrieben werden:
"85 % der WHO-Finanzierung stammen aus zweckgebundenen Spenden – häufig von Pharmakonzernen und mit ihnen verbundenen Stiftungen."
--> Pharmakonzerne spielen bei der Finanzierung der WHO nur eine untergeordnete Rolle. Die Spenden kommen von Staaten (freiwiliige Beiträge über den Pflichtanteil hinaus), Internationalen Organisationen (EU), Stiftungen (Gates Stiftung) und privaten Akteuren (darunter unter anderen auch Pharmaunternehmen). Innerhalb der 85% machen Spenden von Unternehmen nur einen kleinen Teil der Summe aus. Es ist jedoch legitim der WHO eine starke Abhängigkeit von Spenden zu attestiern. Das ist de facto korrekt.
"Gefahr für Meinungsfreiheit und Demokratie:
- Die neuen IGV verpflichten die Staaten, Maßnahmen gegen sogenannte „Fehl- und Desinformation“ zu ergreifen.
- Das öffnet Tür und Tor für Zensur und Einschränkungen der Meinungs- und Pressefreiheit."
--> Maßnahmen gegen Fehl- und Desinformationen sind keine Zensur und auch keine Einschränkung der Pressefreiheit.