Region: Darmstadt
Erfolg
Bauen

Schützt Wald und Gemarkung um Arheilgen und Wixhausen für Landwirtschaft, Naherholung und Klima.

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Stadtverordnetenversammlung Darmstadt
6.608 Unterstützende 5.300 in Darmstadt

Petition hat zum Erfolg beigetragen

6.608 Unterstützende 5.300 in Darmstadt

Petition hat zum Erfolg beigetragen

  1. Gestartet 2021
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht am 20.08.2022
  4. Dialog
  5. Erfolg

Die Petition war erfolgreich!

03.10.2021, 16:27

Hallo liebe Unterstützerinnen und Unterstützer,

In Zusammenarbeit mit der Interessengemeinschaft Arheilger Bürger e.V. veranstalten wir 2 weitere Infostände:
Kommenden Samstag vor dem weißen Turm in der Verlängerung Friedensplatz der Stadtmitte Darmstadt und
2 Wochen danach auf dem Riegerplatz im Martinsviertel.
Neue Gelegenheiten sich zu treffen und auszutauschen und vor Ort für das Anliegen zu werben. Kommt gerne und zahlreich. Die Initiative benötigt weiteren Zuspruch um die Politik zu einer baldigen positiven Entscheidung zu bewegen.

Die offenen Flächen zu versiegeln bedeutet Arheilgen und Wixhausen nicht vermeidbaren großen Beeinträchtigungen auszusetzen, die man auch durch Ausgleichsmaßnahmen nicht wieder gutmachen kann!!!

Es handelt sich um landwirtschaftliche Flächen die eigens für die Naherholung der Bevölkerung mit weiteren Pflanzmaßnahmen und Ausgleichsmaßnahmen im Zuge der B3 Umgehung versehen wurden. Diese Petition zeigt, dass die Nutzungsansprüche aus der Naherholung an den Freiraum im Stadtrandbereich zunehmen.
Anzutreffen sind unterschiedliche Biotope wie Baumgruppen, Feldgehölze, Einzelbäume, Halbtrocken und Trockenrasen und Wildkräutergesellschaften. Eigens zum Immissionsschutz der landwirtschaftlicher Produktionsflächen vor staub- und gas- förmigen Luftverunreinigungen aus dem Verkehr wurden 40m breite dichte Pflanzungen angelegt. Es handelt sich um eine Vernetzung gleichartiger Biotope in die umgebende Landschaft hinein. (Zitat: Begründung des Bebauungsund Landschaftsplanes A25)
Daher ist eine Unterbrechung derselben durch neue Gewerbeansiedlung nach aktuellem Recht nicht zulässig.

Freundliche Grüße und vielen Dank


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