Schutz der persönlichen Gewissens- u. Glaubensfreiheit durch Änderung der Artikel 4 und 7 GG

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Bundeskanzlerin Frau Dr. Merkel
29 Unterstützende

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

29 Unterstützende

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

  1. Gestartet 2014
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

31.12.2014, 11:14

Verlängerung der Petition! - Zum Schutz der Menschen- und Bürgerrechte, wie sie vom Grundgesetz der BRD und der UN-Menschenrechtserklärung formuliert wurden, ist es sinnvoll, sich mit dieser Petition eingehender zu befassen und sie zu diskutieren.

Sexistische intolerante und faschistoide Ideologien, die mit Gewalt und/oder Manipulation demokratische Freiheitsrechte und friedliches Miteinander untergraben, dürfen sich nicht auf Religionsfreiheit berufen, um ihre Machtbereiche auszudehnen.

Religionsfreiheit ist ein persönliches, individuelles Recht! Es darf niemand unter Druck gesetzt werden, einer Religionsgemeinschaft anzugehören. Niemand darf verachtet, bedroht oder physisch angegriffen werden, wenn er einer anderen oder gar keiner Religionsgemeinschaft angehören möchte. Es ist nicht akzeptabel, dass die Würde der Frau und ihr Schutz vor sexueller Belästigung abhängig gemacht werden vom Tragen einer Kopfbedeckung oder sogar einer Gesichtsverhüllung!
Neuer Sammlungszeitraum: 6 Monate


Helfen Sie mit, Bürgerbeteiligung zu stärken. Wir wollen Ihren Anliegen Gehör verschaffen und dabei weiterhin unabhängig bleiben.

Jetzt fördern