06/01/2025, 9:37 π.μ.
Liebe Alleenfreunde der Zeuthener Seestraße,
wir waren auch in den letzten Monaten und über die Feiertage nicht müde und haben mit unserem beauftragten Rechtsanwalt fristgerecht zum 27.12.2024 die Klagebegründung mit umfangreichen 29 Seiten beim OVG Berlin-Brandenburg eingereicht!
Konkret wurde gefordert bzw. beklagt, dass der Planfeststellungsbeschluss zum „Ausbau der Landesstraße 401 in der Ortsdurchfahrt Zeuthen“ vom 1. August 2024 aufzuheben bzw. als rechtswidrig und nicht vollziehbar zu erklären ist und der Beklagte (die Planfeststellungsbehörde) zu verpflichten ist, den Plan um Schutzauflagen zum Schutz von Alleebäumen sowie Kompensationsmaßnahmen zu ergänzen.
Die fehlende Planrechtfertigung wurde u.a. mit der Verkennung des gesetzlichen Alleenschutzes und fehlerhaften Tatsachengrundlagen z.B. fehlerhaften Fakten und Daten bezüglich der Straßenbreite / ÖPNV, Schallbelastung, Verkehrssicherheit, Entwässerung, prognostizierten Verkehrszahlen und Alternativen Wege zur Zielerreichung / keine zwingende Notwendigkeit für den Ausbau sowie insbesondere bezüglich der Mangelhaften Variantenprüfung (vermeintlich unvermeidbare Eingriffe in den Wurzelbereich, Baumerhalt bei Ausbau auf 6,50 m, etc.) und Abwägungsfehler begründet.
Drückt uns die Daumen, dass wir damit etwas zum Positiven verändern!
Da wir die Klage und Anwaltkosten nach wie vor privat und mit Hilfe von Spenden an den NABU bezahlen, freuen wir uns über jeden noch so kleinen Betrag! Spenden Sie gerne zweckgebunden für die Erhaltung der Allee in der Seestraße (Ortsdurchfahrt, kurz OD Zeuthen - L401) auf folgendes Konto:
NABU Brandenburg e.V.
Konto: DE57 1009 0000 1797 7420 11
Verwendungszweck: "OD Zeuthen"
Alleenfreundliche Grüße und in diesem Sinne ein Gesundes, biologisch vielfältiges und Aktives Neues Jahr 2025!
Ihr NABU Dahmeland e.V. und die Zeuthener BI "pro Allee"