18.09.2026, 12:15
Liebe Alleenschützer,
Sie wollen, wie wir, dass unsere Zeuthener Seestraße und Gehwege saniert werden UND unsere wertvollen Alleebäume zum Großteil erhalten bleiben?
Technisch ist dies möglich!
Die Urteilsbegründung vom OVG ist letzte Woche veröffentlicht worden. Wir werden eine Beschwerde beim Landesverfassungsgericht einlegen.
Was können Sie noch tun?
Schreiben Sie bitte die Verantwortlichen (s.u.) zum „grundhaften Ausbau der Zeuthener Seestraße (OD Zeuthen, L401)“ an und fordern ein Moratorium der geplanten Fällung der wertvollen Allee mit Planungsänderung mit einer echten technischen Variante an. Äußern Sie gerne Ihre persönliche Meinung!
Das Schreiben muss nicht lang sein. Es reicht, ggf. nur auf Teilaspekte, Kritikpunkte hinzuweisen bzw. Fragen zu stellen, z.B.:
- Fordern Sie ein unverzügliches Moratorium zur geplanten Fällung der 254 Alleebäume in der Seestraße (L401) sowie eine politische und verfahrensrechtliche Überprüfung der Planfeststellung, denn:
- der Alleenschutz ist gesetzlich verankert (Paragraph 17 Brandenburger Naturschutzausführungsgesetz) und hätte von Anfang an in der Planung und Genehmigung beachtet werden müssen (dies ist nicht erfolgt)
- Welche Bedeutung, welchen Wert die Allee für Sie hat (Gesundheitsvorsorge, Kulturgut, Klimaschutz/-anpassung, Schattenspender, Immissionsschutz von Feinstaub und Verkehrslärm, Lebensraum, prägendes Ortsbild, o.ä.)
- nach heutigem Stand der Bautechnik gibt schonendere Umbau- und Sanierungsververfahren (z.B. mittels Wurzelschutzmatten, manuellen Handschachtungen, Auftragen einer Asphaltschicht, ggf. weitere)! In jedem Falle erfordert die Bewertung und Entscheidung für Baumfällungen mindestens gesonderte Boden- und Wurzelraumsondierungen im Straßenbereich, um die Betroffenheit und Standsicherheit von jedem einzelnen Altbaum bewerten zu können. Diese wurden hier fahrlässiger und unzureichender Weise nicht durch die Planungsbehörde beauftragt (Verfahrensfehler).
- Es gibt entsprechende technische Varianten, die hier ebenfalls in der Planung und Genehmigung zu prüfen und bewerten sind (hier missachtete gesetzliche Vorschriften) durch das Umweltverträglichkeitsprüfunggsetz und eine Strategische Umweltprüfung im Planfeststellungsverfahren, die die Sanierung der Seestraße MIT weitestgehender Erhaltung der Allee möglich machen. Die Fällung aller Alleebäume ist nicht alternativlos.
- Was sind die fachlichen und rechtlichen Gründe des Plangebers, hier des Landesbetriebs für Straßenwesen, das die über das Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz (16 Abs. 1 Nr. 6 i. V. m. Anlage 4 Nr. 2 UVPG (für Vorhaben) sowie in § 40 Abs. 1 i. V. m. Anlage 4 (für Pläne und Programme im Rahmen der Strategischen Umweltprüfung iVm Anlage 1) vorgeschriebenen, hier insbesondere technischen Varianten (bzw. Alternativen, hier z.B. Wurzelschutz, manuelle Schachtung zum Schutz der Altbäume und des Wurzelraums) zum gesetzlich vorgeschriebenen Alleenschutz und -erhalt (gem. Paragraph 17 Brandenburger Naturschutzausführungsgesetz, BbgNatSchAG) weder auf Teilabschnitten der Allee in der Seestraße noch als Nullvariante bzw. Echte Alternative (z.B. Verringerung der Fahrbahnbreite auf 6,00 m beim grundhaften Ausbau) im Planfeststellungsverfahren beachtet worden sind?
- Welche potenziellen oder ggf bereits bestätigten Fördermittel und Fördermittelgeber werden für den grundhaften Ausbau der Seestraße (ggf. voraussichtlich) in Anspruch genommen? Ist die Förderung an bestimmte Bedingungen geknüpft, insbesondere die Strassenmindestbreite oder andere Faktoren, die eine Auswirkung auf die Allee haben (können)? Bitte listen Sie die Bedingungen konkret auf.
Schreiben Sie die Verantwortlichen dazu gerne an:
Planungsbehörde, Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg: LS-Kontakt@LS.Brandenburg.de
Genehmigungsbehörde: Landesamt für Bauen und Verkehr, Hoppegarten: Poststelle@LBV.Brandenburg.de
Ministerpräsident Dietmar Woidke: buergerbuero@stk.brandenburg.de
Minister für Infrastruktur und Landesplanung Robert Crumbach: poststelle@mil.brandenburg.de
Umweltministerin Hanka Mittelstädt: mb@mleuv.brandenburg.de
Verantwortlich für Gehwege und Beleuchtung der Seestraße ist die Gemeinde Zeuthen, nicht aber für den Straßenausbau der Landesstraße!
gemeinde@zeuthen.de
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"Interesse an mehr Sichtbarkeit vor Ort in Form eines Zaunbanners?"
Melden Sie sich gern ebenfalls unter: seestrasse@nabu-dahmeland.de!
Wir haben verschiedene Motive grafisch vorbereitet, die zeitnah auf die Webseite www.nabu-dahmeland.de gestellt werden.“
Weitere Informationen und Kontakt:
NABU Dahmeland e.V. in Kooperation mit der BI "Pro Allee" unter www.nabu-dahmeland.de
Mail: Seestrasse@nabu-dahmeland.de
mobil: 01772708484
17.09.2026, 11:31
Liebe Alleenschützer,
Sie wollen, wie wir, dass unsere Zeuthener Seestraße und Gehwege saniert werden UND unsere wertvollen Alleebäume zum Großteil erhalten bleiben? Technisch ist dies möglich!
Die Urteilsbegründung vom OVG ist letzte Woche veröffentlicht worden. Wir werden eine Beschwerde beim Landesverfassungsgericht einlegen.
Was können Sie noch tun?
Schreiben Sie bitte die Verantwortlichen (s.u.) zum „grundhaften Ausbau der Zeuthener Seestraße (OD Zeuthen, L401)“ an und fordern ein Moratorium der geplanten Fällung der wertvollen Allee mit Planungsänderung mit einer echten technischen Variante an. Äußern Sie gerne Ihre persönliche Meinung!
Das Schreiben muss nicht lang sein. Es reicht, ggf. nur auf Teilaspekte, Kritikpunkte hinzuweisen bzw. Fragen zu stellen, z.B.:
- Fordern Sie ein unverzügliches Moratorium zur geplanten Fällung der 254 Alleebäume in der Seestraße (L401) sowie eine politische und verfahrensrechtliche Überprüfung der Planfeststellung, denn:
- der Alleenschutz ist gesetzlich verankert (Paragraph 17 Brandenburger Naturschutzausführungsgesetz) und hätte von Anfang an in der Planung und Genehmigung beachtet werden müssen (dies ist nicht erfolgt)
- Welche Bedeutung, welchen Wert die Allee für Sie hat (Gesundheitsvorsorge, Kulturgut, Klimaschutz/-anpassung, Schattenspender, Immissionsschutz von Feinstaub und Verkehrslärm, Lebensraum, prägendes Ortsbild, o.ä.)
- nach heutigem Stand der Bautechnik gibt schonendere Umbau- und Sanierungsververfahren (z.B. mittels Wurzelschutzmatten, manuellen Handschachtungen, Auftragen einer Asphaltschicht, ggf. weitere)! In jedem Falle erfordert die Bewertung und Entscheidung für Baumfällungen mindestens gesonderte Boden- und Wurzelraumsondierungen im Straßenbereich, um die Betroffenheit und Standsicherheit von jedem einzelnen Altbaum bewerten zu können. Diese wurden hier fahrlässiger und unzureichender Weise nicht durch die Planungsbehörde beauftragt (Verfahrensfehler).
- Es gibt entsprechende technische Varianten, die hier ebenfalls in der Planung und Genehmigung zu prüfen und bewerten sind (hier missachtete gesetzliche Vorschriften) durch das Umweltverträglichkeitsprüfunggsetz und eine Strategische Umweltprüfung im Planfeststellungsverfahren, die die Sanierung der Seestraße MIT weitestgehender Erhaltung der Allee möglich machen. Die Fällung aller Alleebäume ist nicht alternativlos.
- Was sind die fachlichen und rechtlichen Gründe des Plangebers, hier des Landesbetriebs für Straßenwesen, das die über das Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz (16 Abs. 1 Nr. 6 i. V. m. Anlage 4 Nr. 2 UVPG (für Vorhaben) sowie in § 40 Abs. 1 i. V. m. Anlage 4 (für Pläne und Programme im Rahmen der Strategischen Umweltprüfung iVm Anlage 1) vorgeschriebenen, hier insbesondere technischen Varianten (bzw. Alternativen, hier z.B. Wurzelschutz, manuelle Schachtung zum Schutz der Altbäume und des Wurzelraums) zum gesetzlich vorgeschriebenen Alleenschutz und -erhalt (gem. Paragraph 17 Brandenburger Naturschutzausführungsgesetz, BbgNatSchAG) weder auf Teilabschnitten der Allee in der Seestraße noch als Nullvariante bzw. Echte Alternative (z.B. Verringerung der Fahrbahnbreite auf 6,00 m beim grundhaften Ausbau) im Planfeststellungsverfahren beachtet worden sind?
- Welche potenziellen oder ggf bereits bestätigten Fördermittel und Fördermittelgeber werden für den grundhaften Ausbau der Seestraße (ggf. voraussichtlich) in Anspruch genommen? Ist die Förderung an bestimmte Bedingungen geknüpft, insbesondere die Strassenmindestbreite oder andere Faktoren, die eine Auswirkung auf die Allee haben (können)? Bitte listen Sie die Bedingungen konkret auf.
Schreiben Sie die Verantwortlichen dazu gerne an:
Planungsbehörde, Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg: LS-Kontakt@LS.Brandenburg.de
Genehmigungsbehörde: Landesamt für Bauen und Verkehr, Hoppegarten: Poststelle@LBV.Brandenburg.de
Ministerpräsident Dietmar Woidke: buergerbuero@stk.brandenburg.de
Minister für Infrastruktur und Landesplanung Robert Crumbach: poststelle@mil.brandenburg.de
Umweltministerin Hanka Mittelstädt: mb@mleuv.brandenburg.de
Verantwortlich für Gehwege und Beleuchtung der Seestraße ist die Gemeinde Zeuthen, nicht aber für den Straßenausbau der Landesstraße!
gemeinde@zeuthen.de
Weitere Informationen und Kontakt: NABU Dahmeland e.V. In Kooperation mit der BI „Pro Allee“ unter www.nabu-dahmeland.de
Mail: Seestrasse@nabu-dahmeland.de
mobil: 01772708484
14.09.2026, 09:51
Herzliche Einladung an alle Interessierten zur Zeuthener Seestraße:
Alleerettung und Straßenumbau sind vereinbar! (Vortrag und Diskussion mit Dr.-Ing. Ditmar Hunger vom AlleenForum Sachsen e.V.)
Wann: 21.9.2026 um 18:30
Wo:
Bürgerhaus Güterboden
Goethestraße 26B, 15738 Zeuthen
Wir freuen uns auf Ihr zahlreiches Erscheinen und Ihre Beiträge!
Kontakt: seestraße@nabu-dahmeland.de
02.09.2026, 02:54
Gemeinsam gestalten wir ein grosses Banner!
Mittwoch, 02.09.2026 ab 16:30Uhr am Chinesischen Garten!
Kommt gern dazu!
Euer
NABU Dahmeland
28.08.2026, 16:59
Das ZDF kommt zu unserer Allee!
Kommt bitte alle dazu!
Montag, den 31.08.2026 um 16:30 Uhr am Chinesischen Garten in Zeuthen
Zeigen wir gemeinsam - diese Allee ist uns nicht egal!
Euer
NABU Dahmeland
13.07.2026, 10:22
Einladung
Gemeinsam für den Erhalt der Zeuthener Allee
Freitag, 17. Juli 2026, 16:00 Uhr
Treffpunkt:
Öffentlicher Gehweg an der Kreuzung Seestraße / Maxim-Gorki-Straße
15738 Zeuthen
(Wer kann, kommt bitte bereits einige Minuten früher. Das erleichtert die Organisation vor Ort.)
Liebe Freundinnen und Freunde alter Bäume,
der Kampf um den Erhalt der rund 250 alten Alleebäume an der Seestraße in Zeuthen ist trotz der Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts keineswegs beendet. Das Gericht hat lediglich die Planung des Landes Brandenburg rechtlich bestätigt. Ob es jedoch wirklich keine baumschonendere Lösung für diese Straße gibt, ist damit noch lange nicht abschließend beantwortet.
Wir vom NABU Regionalverband Dahmeland e.V. und der Bürgerinitiative für den Alleebaum-Erhalt sind weiterhin überzeugt, dass Alternativen ernsthaft geprüft werden müssen.
So wurden auf anderen Landesstraßen in Brandenburg bereits Lösungen umgesetzt, bei denen vorhandenes Granitkleinpflaster überasphaltiert wurde, anstatt den gesamten Straßenkörper vollständig neu aufzubauen. Ein Beispiel hierfür ist die L742 zwischen Teupitz und Schwerin. Wir halten es für durchaus diskussionswürdig, ob ein vergleichbarer Ansatz nicht auch in Zeuthen zumindest ernsthaft hätte untersucht werden müssen.
Am Freitag wird es vor Ort Gelegenheit geben, unterschiedliche Sichtweisen zum geplanten Straßenausbau und zum Erhalt der Allee öffentlich miteinander zu diskutieren.
Wir würden uns deshalb sehr freuen, wenn möglichst viele Menschen kommen, die den Erhalt der Bäume unterstützen oder sich einfach selbst ein Bild machen möchten.
Besonders willkommen sind selbstverständlich auch Menschen mit fachlicher Erfahrung – beispielsweise aus den Bereichen Naturschutz, Landschaftsplanung, Straßenbau, Verkehr, Baumpflege oder Klimaanpassung. Ihre bloße Anwesenheit kann bereits dazu beitragen, dass die Diskussion sachlich bleibt und unterschiedliche Argumente angemessen berücksichtigt werden.
Aus unserer Sicht verdienen insbesondere folgende Fragen weiterhin öffentliche Aufmerksamkeit:
- Ist das Brandenburgische Alleenschutzgesetz ausreichend berücksichtigt worden?
- Welche Bedeutung haben Bundesnaturschutzgesetz und Bundes-Klimaschutzgesetz für eine Planung dieser Größenordnung?
- Wurden die Empfehlungen des Leitfadens zur Gestaltung von Ortsdurchfahrten und der aktuellen Fachhinweise zu RAST 06/etc pp. vollständig ausgeschöpft?
- Welche Rolle spielen die Hitzeschutzstrategien des Bundes, die ausdrücklich den Erhalt großer Stadtbäume und geschlossener Baumdächer empfehlen?
- Sind die vorgebrachten technischen Gründe gegen einen baumschonenden Ausbau tatsächlich alternativlos?
- Welche Erfahrungen sprechen dafür, dass Nachpflanzungen, Gehwegsanierungen oder eine geringere Eingriffstiefe auch unter Erhalt des Baumbestandes möglich sein könnten?
Gerade bei einem Eingriff, der den vollständigen Verlust von rund 250 alten Alleebäumen bedeuten würde, halten wir es für wichtig, dass diese Fragen weiterhin öffentlich und kritisch diskutiert werden.
Deshalb unsere herzliche Bitte:
Kommen Sie/Kommt Ihr am Freitag nach Zeuthen.
Zeigen Sie /zeigt mit Ihrer/Eurer Anwesenheit, dass Ihnen/Euch der Erhalt alter Alleebäume nicht gleichgültig ist.
Ob Sie sich aktiv an Gesprächen beteiligen oder einfach nur zuhören möchten – jede und jeder ist willkommen.
Wir freuen uns auf eine respektvolle, sachliche und faire Diskussion.
Matthias Rackwitz
für
NABU Regionalverband Dahmeland e.V. und die Bürgerinitiative für den Alleebaum-Erhalt
14.06.2026, 12:18
Liebe Alleenretter und -liebhaber,
wir brauchen nochmal Eure / Ihre Unterstützung: am Donnerstag, den 02.07., von 10-12 Uhr zur Hauptverhandlung unserer Klage für die Sanierung der Seestrasse MIT Erhaltung unserer wertvollen Linden-Allee im Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg.
Je mehr wir vor Ort präsent sind, desto stärker ist unsere Stimme und der Eindruck auf die Richter!!!
Wann? Donnerstag, 02.07.26, 10-12 Uhr
Wo? OVG Berlin-Brandenburg, Hardenbergstraße 31, 10623 Berlin,
Saal 320
Teilt auch gern unseren angehängten Flyer!
Da wir die Anwaltkosten privat und über Spenden tragen, freuen wir uns auch hier sehr über weitere Spenden!
NABU Brandenburg e.V.
Konto: DE57 1009 0000 1797 7420 11
Verwendungszweck: "OD Zeuthen"
Alle zusammengetragenen Infos finden sich auch hier: https://www.nabu-dahmeland.de/themen-und-projekte/seestra%C3%9Fe-zeuthen-b%C3%BCrgerinitiative-pro-allee/
Herzlichen Dank für Eure / Ihre Unterstützung!
Euer NABU Dahmeland e.V. und Bürgerinitiative „pro Allee“
Ihr habt Fragen? Meldet Euch gern unter:
seestrasse@nabu-dahmeland.de und zeuthen@nabu-dahmeland.de
14.04.2026, 02:14
Liebe Allee-Liebhaber,
in den letzten Monaten gingen zahlreiche Schreiben zwischen unserem Rechtsanwalt und dem Beklagten, dem Landesbetrieb für Straßenwesen und dem Landesamt für Bauen und Verkehr hin und her - Klageerwiderung, Widerspruch, usf.
Im Juli wird die öffentliche Anhörung erfolgen.
Da wir die Anwaltkosten weitestgehend privat tragen, sind wir auf weitere Spenden angewiesen und für Eure Unterstützung sehr dankbar!
Spendenkonto:
NABU Brandenburg
DE57 1009 0000 1797 7420 11
Der Verwendungszweck sollte lauten:
„Spende L401 OD Zeuthen“
Hinweis: Spenden bis 300 € sind von der Steuer ohne extra Spendenbescheinigung nach Einreichung des Kontoauszuges absetzbar. Für Spenden über 300 € benötigen wir die Adresse des Spenders, um eine Spendenbescheinigung schicken zu können. Bei Bedarf bitte melden unter: ebersbach@nabu-brandenburg.de
Herzlichen Dank für Eure weitere Unterstützung!
Euer NABU Dahmeland e.V., NABU Landesverband e.V. und die Zeuthener BI „pro Allee“
19.11.2025, 02:42
Es geht wieder um den Schutz unsere Natur und unserer Kinder!
Es wird am 16.12.2025 eine neue Entscheidung gefällt zur Ortsentwicklung in Miersdorf!
Wir haben eine neue Petition gestartet, bitte unterzeichnet diese unter folgendem Kurzlink oder nutzt die ausgelegten Listen!
openpetition.de/%21glbfy
*Analoge Unterschriftenlisten* und Flyer liegen aus im: Bioladen Löwenzahn Zeuthen, Bäcker Konrad und Wahl, Hausarztpraxis Pieplow und im Eisladen Miersdorf.
Vielen Dank für die Unterstützung!
Eure
NABU Dahmeland
und Bürgerinitiative "Wir lieben Miersdorf"
06.01.2025, 09:40
Liebe Alleenfreunde der Zeuthener Seestraße,
wir waren auch in den letzten Monaten und über die Feiertage nicht müde und haben mit unserem beauftragten Rechtsanwalt fristgerecht zum 27.12.2024 die Klagebegründung mit umfangreichen 29 Seiten beim OVG Berlin-Brandenburg eingereicht!
Konkret wurde gefordert bzw. beklagt, dass der Planfeststellungsbeschluss zum „Ausbau der Landesstraße 401 in der Ortsdurchfahrt Zeuthen“ vom 1. August 2024 aufzuheben bzw. als rechtswidrig und nicht vollziehbar zu erklären ist und der Beklagte (die Planfeststellungsbehörde) zu verpflichten ist, den Plan um Schutzauflagen zum Schutz von Alleebäumen sowie Kompensationsmaßnahmen zu ergänzen.
Die fehlende Planrechtfertigung wurde u.a. mit der Verkennung des gesetzlichen Alleenschutzes und fehlerhaften Tatsachengrundlagen z.B. fehlerhaften Fakten und Daten bezüglich der Straßenbreite / ÖPNV, Schallbelastung, Verkehrssicherheit, Entwässerung, prgonostizierten Verkehrszahlen und Alternativen Wege zur Zielerreichung / keine zwingende Notwendigkeit für den Ausbau sowie insbesondere bezüglich der Mangelhaften Variantenprüfung (vermeintlich unvermeidbare Eingriffe in den Wurzelbereich, Baumerhalt bei Ausbau auf 6,50 m, etc.) und Abwägungsfehler begründet.
Drückt uns die Daumen, dass wir damit etwas zum Positiven verändern!
Da wir die Klage und Anwaltkosten nach wie vor privat und mit Hilfe von Spenden an den NABU bezahlen, freuen wir uns über jeden noch so kleinen Betrag! Spenden Sie gerne zweckgebunden für die Erhaltung der Allee in der Seestraße (Ortsdurchfahrt, kurz OD Zeuthen - L401) auf folgendes Konto:
NABU Brandenburg e.V.
Konto: DE57 1009 0000 1797 7420 11
Verwendungszweck: "OD Zeuthen"
Alleenfreundliche Grüße und in diesem Sinne ein Gesundes, biologisch vielfältiges und Aktives Neues Jahr 2025!
Ihr NABU Dahmeland e.V. und die Zeuthener BI "pro Allee"