Region: Zeuthen

Seestraße Zeuthen: Unsere Allee - Passé? Nee!

Petition richtet sich an:
Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg, Landkreis Dahme-Spreewald, Gemeinde Zeuthen, Landesamt für Bauen und Verkehr, Hoppegarten

2.461 Unterschriften

Sammlung beendet

2.461 Unterschriften

Sammlung beendet

  1. Gestartet 2023
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht am 05.09.2024
  4. Dialog mit Empfänger
  5. Entscheidung

Neuigkeiten

17.09.2026, 11:31

Liebe Alleenschützer,

Sie wollen, wie wir, dass unsere Zeuthener Seestraße und Gehwege saniert werden UND unsere wertvollen Alleebäume zum Großteil erhalten bleiben? Technisch ist dies möglich!
Die Urteilsbegründung vom OVG ist letzte Woche veröffentlicht worden. Wir werden eine Beschwerde beim Landesverfassungsgericht einlegen.

Was können Sie noch tun?

Schreiben Sie bitte die Verantwortlichen (s.u.) zum „grundhaften Ausbau der Zeuthener Seestraße (OD Zeuthen, L401)“ an und fordern ein Moratorium der geplanten Fällung der wertvollen Allee mit Planungsänderung mit einer echten technischen Variante an. Äußern Sie gerne Ihre persönliche Meinung!

Das Schreiben muss nicht lang sein. Es reicht, ggf. nur auf Teilaspekte, Kritikpunkte hinzuweisen bzw. Fragen zu stellen, z.B.:

- Fordern Sie ein unverzügliches Moratorium zur geplanten Fällung der 254 Alleebäume in der Seestraße (L401) sowie eine politische und verfahrensrechtliche Überprüfung der Planfeststellung, denn:
- der Alleenschutz ist gesetzlich verankert (Paragraph 17 Brandenburger Naturschutzausführungsgesetz) und hätte von Anfang an in der Planung und Genehmigung beachtet werden müssen (dies ist nicht erfolgt)

- Welche Bedeutung, welchen Wert die Allee für Sie hat (Gesundheitsvorsorge, Kulturgut, Klimaschutz/-anpassung, Schattenspender, Immissionsschutz von Feinstaub und Verkehrslärm, Lebensraum, prägendes Ortsbild, o.ä.)

- nach heutigem Stand der Bautechnik gibt schonendere Umbau- und Sanierungsververfahren (z.B. mittels Wurzelschutzmatten, manuellen Handschachtungen, Auftragen einer Asphaltschicht, ggf. weitere)! In jedem Falle erfordert die Bewertung und Entscheidung für Baumfällungen mindestens gesonderte Boden- und Wurzelraumsondierungen im Straßenbereich, um die Betroffenheit und Standsicherheit von jedem einzelnen Altbaum bewerten zu können. Diese wurden hier fahrlässiger und unzureichender Weise nicht durch die Planungsbehörde beauftragt (Verfahrensfehler). 
- Es gibt entsprechende technische Varianten, die hier ebenfalls in der Planung und Genehmigung zu prüfen und bewerten sind (hier missachtete gesetzliche Vorschriften) durch das Umweltverträglichkeitsprüfunggsetz und eine Strategische Umweltprüfung im Planfeststellungsverfahren, die die Sanierung der Seestraße MIT weitestgehender Erhaltung der Allee möglich machen. Die Fällung aller Alleebäume ist nicht alternativlos. 
- Was sind die fachlichen und rechtlichen Gründe des Plangebers, hier des Landesbetriebs für Straßenwesen, das die über das Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz (16 Abs. 1 Nr. 6 i. V. m. Anlage 4 Nr. 2 UVPG (für Vorhaben) sowie in § 40 Abs. 1 i. V. m. Anlage 4 (für Pläne und Programme im Rahmen der Strategischen Umweltprüfung iVm Anlage 1) vorgeschriebenen, hier insbesondere technischen Varianten (bzw. Alternativen, hier z.B. Wurzelschutz, manuelle Schachtung zum Schutz der Altbäume und des Wurzelraums) zum gesetzlich vorgeschriebenen Alleenschutz und -erhalt (gem. Paragraph 17 Brandenburger Naturschutzausführungsgesetz, BbgNatSchAG) weder auf Teilabschnitten der Allee in der Seestraße noch als Nullvariante bzw. Echte Alternative (z.B. Verringerung der Fahrbahnbreite auf 6,00 m beim grundhaften Ausbau) im Planfeststellungsverfahren beachtet worden sind?
- Welche potenziellen oder ggf bereits bestätigten Fördermittel und Fördermittelgeber werden für den grundhaften Ausbau der Seestraße (ggf. voraussichtlich) in Anspruch genommen? Ist die Förderung an bestimmte Bedingungen geknüpft, insbesondere die Strassenmindestbreite oder andere Faktoren, die eine Auswirkung auf die Allee haben (können)? Bitte listen Sie die Bedingungen konkret auf.

Schreiben Sie die Verantwortlichen dazu gerne an:

Planungsbehörde, Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg: LS-Kontakt@LS.Brandenburg.de

Genehmigungsbehörde: Landesamt für Bauen und Verkehr, Hoppegarten: Poststelle@LBV.Brandenburg.de

Ministerpräsident Dietmar Woidke: buergerbuero@stk.brandenburg.de

Minister für Infrastruktur und Landesplanung Robert Crumbach: poststelle@mil.brandenburg.de

Umweltministerin Hanka Mittelstädt: mb@mleuv.brandenburg.de

Verantwortlich für Gehwege und Beleuchtung der Seestraße ist die Gemeinde Zeuthen, nicht aber für den Straßenausbau der Landesstraße!
 gemeinde@zeuthen.de

Weitere Informationen und Kontakt: NABU Dahmeland e.V. In Kooperation mit der BI „Pro Allee“ unter www.nabu-dahmeland.de

Mail: Seestrasse@nabu-dahmeland.de
mobil: 01772708484


Helfen Sie mit, Bürgerbeteiligung zu stärken. Wir wollen Ihren Anliegen Gehör verschaffen und dabei weiterhin unabhängig bleiben.

Jetzt fördern