Sexualstrafrecht: KEINE verfassungswidrigen Verschärfungen in den § 184b + 184c und 201a StGB

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Deutscher Bundestag Petitionsausschuss
100 Unterstützende 85 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

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  1. Gestartet 2014
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

21.12.2014, 21:13

Der Bundesrat hat den verfassungswidrigen Gesetzen in seiner heutigen Sitzung zugestimmt. Einzige Redner war Winfried Bausback von der CSU aus dem Bundesland Bayern. In der Tat enthält das jetzt vorliegende Gesetz die Handschrift der CSU. Neben dem bereits im Gesetzentwurf von Heiko Maas enthaltenden unbestimmten Rechtsbegrifft zu § 184b StGB "Wiedergabe eines ganz oder teilweise unbekleideten Kindes in unnatürlich geschlechtsbetonter Körperhaltung" kommt jetzt ein weiterer unbestimmter Rechtsbegriff "sexuell aufreizende Wiedergabe der unbekleideten Genitalien oder des unbekleideten Gesäßes" zusätzlich hinzu. Damit überlässt der Gesetzgeber die Auslegung dieser neuen Straftatbestände ausschließlich den Ermittlungsbehörden, Staatsanwaltschaften und Gerichten. Dadurch ist eine verfassungswidrige Rechtsunsicherheit entstanden, denn niemand wird in Zukunft wissen, was eindeutig strafbar ist und was eindeutig legal ist. Weil es sich bei § 184b und 184c StGB um ein Offizialdelikt handelt und immer im Verdachtsfall ermittelt werden muss, ist nach Inkrafttreten der Gesetze grundsätzlich bei allen Kindernacktaufnahmen mit Ermittlungen, Hausdurchsuchungen und Gerichtsverfahren zu rechnen. Diese Rechtsanwendung wird zu massenweisen neuen Verfahren führen und die Kriminalstatistik wird in die Höhe schnellen. Millionen solcher Darstellungen, die bisher als völlig legal gelten, werden nun zur Strafverfolgung führen. Vollkommen belanglose FKK-Aufnahmen werden kriminalisiert werden, denn es kommt bei dieser Rechtsauslegung immer auf die Sichtweise des Betrachters an. Es kommt nicht mehr auf das tatsächliche Geschehen in den Darstellungen an. Eine sexuelle Handlung gemäß § 176 ff. StGB ist beim Begriff der "Kinderpornografie" nicht mehr notwendig. Es reicht zukünftig aus, wenn ein Ermittlungsbeamter in den Darstellungen, einen sexuellen Bezug meint zu erkennen. Die Nacktheit eines Menschen hat grundsätzlich immer einen solchen sexuellen Bezug, so auch bei Kindern und Jugendlichen. Mit diesen Gesetzen werden nicht nur alle nackten Kinder zur Pornografie hochgestuft, sondern auch alle halbnackten Kinder, was immer damit im Einzelfall gemeint sein soll. KEIN Land in Europa kennt eine solche Gesetzgebung. Die Gesetze gehen weit über die EU-Vorgaben hinaus. Das mit diesen Gesetzen EU-Recht umgesetzt wird, ist eine schlichte Lüge. Darüber hinaus werden durch diese Gesetze bei weitem nicht nur pädophil-liebende Menschen zu Justizopfern werden, sondern auch Hetero- und Homosexuelle. Das eigentliche Ziel, die Pädophilen besser verfolgen zu können, wird auch viele Menschen in der Mitte der Gesellschaft treffen. Wenn in Zukunft von "Kinderpornografie" in den Medien und vor den Gerichten geschrieben und gesprochen wird, dann wird es überwiegend um bisher legale FKK-Aufnahmen gehen. Seid der Erfindung der Fotografie und der Filmkamera gibt es solche Aufnahmen weltweit millionenfach. Bei solchen Darstellungen wird grundsätzlich kein Rechtsgut der Darsteller verletzt. Niemand entsteht durch solche FKK-Aufnahmen ein Schaden, welcher Art auch immer. Die neuen Gesetze verstossen eindeutig gegen alle rechtspolitischen Prinzipien unseres nicht mehr vorhandenen "Rechtsstaates". Analog trifft dies auch auf den neuen § 201a StGB zu. Die seit Ewigkeiten hergestellten FKK-Magazine dürfen nicht mehr gekauft, verkauft oder getauscht werden. Die Herstellung mit dem Ziel eines Verkaufes gegen Entgeld wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren geahndet. Der reine Besitz bleibt zwar straflos, aber der Besitzer darf diese Magazine nicht an Freunde verkaufen oder tauschen. Das Internet ist bekanntlich weltweit aufrufbar. In Deutschland wird es Zukunft ohnehin keinen gewerblichen Vertrieb solcher völlig harmlosen Darstellungen mehr geben. Die deutschen Gesetze betreffen "Gott sei Dank" nicht das weltweite Ausland. Jedoch können deutsche Staatsangehörige, die im Ausland solche "Handlungen" begehen, nach den neuen Gesetzen auch in Deutschland juristisch verfolgt werden. Das angedrohte Höchststrafmaß gemäß 184b StGB wird auf 5 Jahre Freiheitsstrafe erhöht. Auch diese Straferhöhung ist mit der Verhältnismäßigkeit laut Grundgesetz nicht vereinbar. Das genaue Datum des Inkrafttretens der neuen Gesetze ist hier gegenwärtig noch nicht bekannt. Wir gehen jedoch von einer Bekanntgabe im Bundesgesetzblatt mit Wirkung zum 1. Januar 2015 aus. Die K13online Redaktion wird dann sofort eine Initiative für eine Sammelbeschwerde an das Bundesverfassungsgericht starten..
Quelle
krumme13.org/news.php?s=read&id=2951


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