26.06.2026, 01:19
Liebe Unterstützerinnen und Unterstützer,
ich möchte Sie heute über den aktuellen Stand unserer Initiative informieren. Mir ist es wichtig, Ihnen die Rückmeldung der Politik transparent und sachlich weiterzugeben, damit Sie sehen, wo wir im Moment stehen.
Hier sind die genauen Fakten zum Ablauf:
- Am 24. April 2026 haben wir unsere Initiative per E-Mail direkt an die Senatorin für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt, Frau Ute Bonde, gesendet.
- Am 16. Juni 2026 erhielten wir eine ausführliche Antwort aus der Senatsverwaltung, verfasst von der zuständigen Referentin.
Was sagt die Senatsverwaltung konkret?
Die Verwaltung teilt unsere Sorge bezüglich der Situation auf den Gehwegen. Sie bestätigt, dass das regelwidrige Fahren und das unsachgemäße Abstellen von E-Scootern eine massive Behinderung und Gefahr darstellen – insbesondere für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen.
Bezüglich unserer Kernforderungen wird in der Antwort wie folgt unterschieden:
- Zuständigkeit des Bundes (Helmpflicht, Sensoren) - Die Verwaltung erklärt, dass Kernpunkte wie eine allgemeine Helmpflicht, technische Vorgaben für Trittbrett-Sensoren gegen Mehrfachbelegung unter das Bundesrecht (Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung) fallen. Das Land Berlin hat hier rechtlich keine Alleingänge-Kompetenz.
- Zuständigkeit des Landes Berlin (Miet- und Sharing-Systeme) - Hier verweist die Verwaltung auf die Ende April 2026 vorgestellte „Sharing-Strategie 2035“. Diese sieht vor, dass in Zukunft ein Netz aus rund 3.000 festen Parkstationen entstehen soll und das Abstellen außerhalb dieser Zonen („Free-Floating“) verboten wird. Auch eine Alterskontrolle ab 18 Jahren über eine Identitätsprüfung bei der Registrierung ist Teil dieser Strategie.
Warum uns diese Pläne nicht ausreichen und wo wir ansetzen müssen?
Die Antwort zeigt, dass unsere Forderungen inhaltlich berechtigt sind und von der Fachverwaltung im Grunde geteilt werden. Das Problem ist jedoch der zeitliche Rahmen. Die „Sharing-Strategie 2035“ ist ein langfristiges Gesamtkonzept.
Als Menschen, die täglich im Straßenverkehr unterwegs sind, und als Praxis, die sich um die Gesundheit von Betroffenen kümmert, sagen wir ganz sachlich: Wir können und wollen nicht jahrelang auf diese Sicherheit warten. Jeder Monat, der ungenutzt verstreicht, gefährdet weiterhin Fußgänger, Senioren und Kinder.
Keine konkrete Zusage zur Flottenreduzierung - Ein weiterer, kritischer Punkt in der Antwort des Senats betrifft unsere Forderung nach einer drastischen Reduzierung der Flottenstärken. Hierzu haben wir leider keine konkrete oder verbindliche Auskunft erhalten. Die Verwaltung spricht lediglich von vagen „Obergrenzen“, die sich an der „Effizienz und Auslastung“ der Anbieter orientieren sollen. Eine spürbare, sofortige Verringerung der Fahrzeugmassen, um den öffentlichen Raum zu entlasten, sieht leider anders aus.
Das Beispiel Gelsenkirchen zeigt, dass schnelles Handeln möglich ist - Dass Kommunen handlungsfähig sind, hat die Stadt Gelsenkirchen bereits im Jahr 2024 eindrucksvoll bewiesen. Dort forderte die Stadt zur Erhöhung der Sicherheit eine strikte Verifizierung der Nutzer mittels Personalausweis oder Führerschein bei jeder Registrierung. Als sich die Anbieter weigerten, diese Sicherheitsauflage konsequent umzusetzen, zog die Stadt die Reißleine und schloss die Leih-E-Scooter komplett aus dem Stadtbild aus. Dies zeigt deutlich: Wo ein politischer Wille ist, gibt es auch rechtliche Wege im Rahmen der Sondernutzung.
Unser Fokus liegt jetzt auf dem Jahr 2027 - Das Anbieten von Leih-E-Scootern ist im Berliner Straßengesetz als erlaubnispflichtige Sondernutzung geregelt. Diese Erlaubnisse für die Anbieter werden für feste Zeiträume vergeben. Spätestens bei der nächsten regulären Neuvergabe der Lizenzen im April 2027 müssen die Sicherheitsauflagen zwingend und flächendeckend verankert werden! Feste Parkstationen, eine tatsächliche Begrenzung der Roller-Anzahl und die Altersprüfung per Personalausweis nach dem Vorbild des Gelsenkirchener Modells dürfen keine Zukunftsmusik für das nächste Jahrzehnt sein, sondern müssen zur harten, kompromisslosen Bedingung für die Erteilung neuer Lizenzen ab April 2027 werden.
Wie geht es weiter?
Die Antwort aus dem Senat beweist, dass Bürgerinitiativen wahrgenommen werden. Sie zeigt aber auch, dass wir den sachlichen und demokratischen Druck aufrechterhalten müssen, damit aus langfristigen Strategiepapieren zeitnahe, konkrete Taten zum Schutz unserer Bürger werden.
Bitte unterstützen Sie uns weiterhin, teilen Sie den Link zur Petition und helfen Sie uns, das Thema im Bewusstsein der Öffentlichkeit zu halten.
Mit freundlichen Grüßen
Adam Olichwer
Initiator der Petition