14/06/2021 à 22:20
Nach etwas über 2 Wochen wurde uns nun der Empfang der Petition bestätigt. Der weitere Ablauf ergibt sich - hoffentlich - gemäß "Verfassung des Landes Mecklenburg - Vorpommern" Artikel 10 (Petitionsrecht):
"Jeder hat das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Bitten oder Beschwerden an die zuständigen Stellen und an die Volksvertretung zu wenden. In angemessener Frist ist ein begründeter Bescheid zu erteilen."