Région: Bavière
Social

Staatliche Anerkennung für Heilpädagog*innen (B.A.) in Bayern

Le pétitionnaire n'est pas public
La pétition est adressée à
Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales
1 436 Soutien 1 056 en Bavière

Le destinataire de la pétition n'a pas réagi

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  1. Lancé 2020
  2. Collecte terminée
  3. Soumis
  4. Dialogue
  5. Echoué

09/05/2020 à 01:15

Anpassung des Bildes an eine Vorgabe der Hochschule notwendig


Neuer Petitionstext: Sehr geehrte Frau Staatsministerin Carolina Trautner,
sehr geehrte Abgeordnete Mitglieder des Bayerischen Staatsministerium Ausschusses für Familie, Arbeit und Soziales,
**beschließen Sie die staatliche Anerkennung für Absolvent*innen des Studiengangs Heilpädagogik B.A.!**
**Erweitern Sie das Bayerische Sozial- und Kindheitspädagogengesetz (BaySozKiPädG)[1] um den staatlich anerkannten Abschluss des Bachelorstudiengangs Heilpädagogik!**
Gerade in der aktuellen Zeit wird immer wieder betont, dass systemrelevante Berufe - darunter auch pflegerische und pädagogische Berufe - mehr wertgeschätzt werden sollen. Ein systemrelevanter Beruf ist eindeutig auch der des Heilpädagogen / der Heilpädagogin.
Besonders angesichts der UN Behindertenrechtskonvention, die Deutschland im Jahr 2009 ratifiziert hat und der dadurch zunehmend wichtigeren Bedeutung von Inklusion in unserer Gesellschaft, werden Heilpädagog*innen auf jeden Fall gebraucht.
Heilpädagog*innen setzen sich für eine gleichberechtigte, ganzheitlich- und ressourcenorientiere Teilhabe von Menschen mit Beeinträchtigungen in unserer Gesellschaft ein. Ihre professionelle Qualifikation für diese Arbeit erhalten sie durch die Ausbildung an einer Fachakademie oder durch das Studium an einer Hochschule für angewandte Wissenschaften.
In Bayern gibt es schon länger die Möglichkeit der Ausbildung zum Heilpädagogen / zur Heilpädagogin an einer Fachakademie. Seit dem Wintersemester 2017/ 2018 gibt es außerdem den grundständigen Vollzeitstudiengang an der Evangelischen Hochschule Nürnberg (EVHN), den meine Kommiliton*innen und ich derzeit absolvieren.
Ärgerlicherweise sind wir aktuell nicht berechtigt mit dem Abschluss unseres Studiums die Berufsbezeichnung „staatlich anerkannter Heilpädagoge“ bzw. „staatlich anerkannte Heilpädagogin“ zu führen, obwohl der Studiengang an sich akkreditiert ist.
Bayern ist das einzige Bundesland, das die Berufsbezeichnung „staatlich anerkannter Heilpädagoge“ mit erfolgreichem Bachelorabschluss **nicht** verleiht. Dies hat weitreichende negative Konsequenzen für uns.
Die Zeit für die staatliche Anerkennung drängt, da bereits im März 2021 die ersten Studierenden des Studiengangs Heilpädagogik B.A. an der EVHN ihr Studium abschließen werden.
**Deshalb bitten wir Sie: Ändern Sie das Gesetz jetzt!**

Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 953 (741 in Bayern)


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