Die Unterzeichnenden fordern von Bundesminister für Arbeit und Soziales, Hubertus Heil, sowie von den Bundestagsabgeordneten von SPD, Bündnis90/Die Grünen und FDP:
- Schluss mit Diskriminierung wegen privater Entscheidungen: Streichung der Sonderregeln für Kirchen im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (§ 9 AGG)
- Volle Mitbestimmung auch für Kirchenbeschäftigte: Streichung gesetzlicher Ausnahmen (u.a. § 118 Abs. 2 Betriebsverfassungsgesetz)
Auch im Jahr 2023 haben wir, die Beschäftigten von Kirchen, Diakonie und Caritas, noch nicht dieselben Rechte wie unsere Kolleg*innen in weltlichen Betrieben. Für kirchliche Arbeitgeber gelten gesetzliche Sonderregeln im Arbeitsrecht. Sie können zum Beispiel Pflegekräfte, Erzieher*innen oder Verwaltungsangestellte kündigen, wenn diese aus der Kirche austreten oder den Kirchenoberen ihr Privatleben missfällt. Als kirchlich Beschäftigte haben wir geringere Mitbestimmungsrechte und können daher schlechter Einfluss auf unsere Arbeitsbedingungen nehmen. Höchste Zeit, diese veralteten Kirchenprivilegien abzuschaffen. SPD, Grüne und FDP haben in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart, das kirchliche Sonderrecht zu überprüfen. Für uns ist klar: Es gehört abgeschafft! Die Diskriminierung von Beschäftigten kirchlicher Einrichtungen muss ein Ende haben. Gleiche Rechte für alle!
Reason
Gleiches Arbeitgeberverhalten – dennoch Sonderrechte?
Kirchliche Arbeitgeber beschäftigen rund 1,8 Millionen Menschen. Sie betreiben Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen und -dienste, Einrichtungen der Behinderten- und Jugendhilfe, Rettungsdienste, Kitas u.a.m. Wie bei anderen Trägern werden diese fast ausschließlich aus Steuermitteln und Sozialversicherungsbeiträgen finanziert. Kirchliche Unternehmen betreiben Tarifflucht und Outsourcing, nutzen Leiharbeit und sachgrundlos befristete Arbeitsverhältnisse. Sie verhalten sich wie andere Arbeitgeber, beharren aber auf Sonderregeln im Arbeitsrecht. Das passt nicht zusammen.
Keine Kündigung wegen privater Entscheidungen
Der Austritt aus der Kirche gilt zum Beispiel als Kündigungsgrund. Wer sich in seiner Freizeit in einer Weise äußert, die der Kirche missfällt, kann ebenfalls gekündigt werden. Ermöglicht wird das durch eine Sonderregel im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG). Diese verstößt gegen europäisches Recht. Die Bundesregierung muss die Regelung ersatzlos streichen. Beschäftigte könnten dann nicht mehr wegen privater Entscheidungen sanktioniert werden, die der Kirche missfallen.
Wirksam im Betrieb mitbestimmen
Kirchliche Einrichtungen sind vom staatlichen Mitbestimmungsrecht ausgeschlossen. Stattdessen gelten kirchliche Regeln, nach denen Mitarbeitervertretungen gewählt werden. Doch ihre Mitbestimmungsrechte sind weniger wirksam, die Durchsetzung der Rechte ist schwieriger und sie haben geringere Ressourcen als Betriebs- und Personalräte. Hinzu kommt, dass die Gewerkschaften im Kirchenrecht ausgegrenzt werden. In weltlichen Betrieben haben sie zum Beispiel das Recht, die Initiative zur Gründung von Betriebsräten zu ergreifen, Kandidatenlisten einzureichen und an Betriebsversammlungen oder Betriebsratssitzungen teilzunehmen. Hingegen kommt das Wort Gewerkschaft weder im katholischen noch im evangelischen Mitarbeitervertretungsrecht überhaupt vor. Das bedeutet eine gravierende Schwächung demokratischer Teilhabe.
Damit das staatliche Mitbestimmungsrecht auch in kirchlichen Einrichtungen vollständig angewendet werden kann, muss die Bundesregierung die gesetzlichen Ausnahmen (u.a. § 118 Abs. 2 BetrVG) streichen. Für eine umfassende Stärkung der Mitbestimmungsrechte muss das staatliche Recht ohne Einschränkungen durch den so genannten Tendenzschutz zur Anwendung kommen (Neufassung des § 118 BetrVG).
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Liebe Kollegin, lieber Kollege,
Du hast die Forderung nach gleichen Rechten für kirchlich Beschäftigte mit Deiner Unterschrift unterstützt. Mit Dir haben bereits mehr als 12.000 Menschen online oder auf Papier unterschrieben. Das ist richtig stark! Denn es ist höchste Zeit, die Diskriminierung der rund 1,8 Millionen Arbeitnehmer*innen in Kirchen, Diakonie und Caritas zu beenden. Je mehr sich dafür engagieren, desto eher können wir dieses Ziel erreichen. Deshalb bitten wir Dich mitzuhelfen, weitere Unterstützerinnen und Unterstützer für die Petition zu gewinnen. Unterschreiben können kirchlich Beschäftigte, aber auch alle anderen, die unser Anliegen unterstützen.
Dafür kannst Du das angehängte Bild nutzen. Über den QR-Code darauf gelangt man... further -
Debate
Seit letztem Jahr sind Christen in Deutschland eine Minderheit; christliche Kirchen sollten wirklich nirgendwo mehr mitzubestimmen zu -regeln und zu -sprechen haben. Das ist nicht nur moralisch, sondern spätestens jetzt auch demokratisch geboten! Natürlich zählt dazu auch das Arbeitsrecht. Es ist völlig inakzeptabel, daß Menschen, die in Betrieben arbeiten, die zu einem winzigen Bruchteil von den Kirchen finanziert werden, anderes behandelt werden, als Angestellte anderer Arbeitgeber.
Nichts.
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Why people sign
Mülheim
Gerechtigkeit und Fairness ist absolut wichtig.
Fürstenfeldbruck
Weil es überhaupt nicht geht, dass aufgrund von Privatleben / Anschauungen Menschen gekündigt / benachteiligt werden. Wir leben im 24. Jhd
Kümmersbruck
Wie es schon heißt, Gleichberechtigung für Alle
Berlin
Da ich selber bei einem kirchlichen Träger arbeite und die Ungerechtigkeiten kenne
Oldenburg
in unserem säkularen Staat sollte keine Glaubensgemeinschaft irgendwelche Sonderrechte haben